Bankgeheimnis massiv verletzt!
UBS kapituliert!
Wahrscheinlich stand die UBS in Amerika am Abgrund und versuchte sich mit einem Schuldeingeständnis mit der Vergleichszahlung von rund 913 Millionen Schweizerfranken ihre Haut zu retten. Doch fügte sie dem Finanzplatz Schweiz einen unvorhersehbaren Schaden zu. Einmal mehr zeigt sich, dass es sich rächt, wenn eine Grossbank grössenwahnsinnig wird und sich ausserhalb der Schweiz niederlässt und dort eigenständig fragwürdige Geschäfte tätigen kann. Nun wirkt sich die USA Tätigkeit auch negativ auf die Schweiz aus. Die UBS musste das Bankgeheimnis anritzen. Dies kann nun gravierende Auswirkungen haben auf das "heilige" Bankgeheimnis. So wie das Amen in der Kirche werden bestimmt all jene Staaten versuchen, nachzudoppen, denen unser Bankgeheimnis ein Dorn im Auge ist. Es besteht jetzt die Gefahr, dass die Schweiz das Bankgeheimnis nicht mehr konsequenz beibehalten kann. Die UBS hat dem Finanzplatz Schweiz somit einen Bärendienst erwiesen. UBS heisst für mich heute:
U = Unterwandert
B = Bankgeheimnis und
S = Schadet damit dem Finanzplatz Schweiz Illustration Blick:
Aus TAGI:
Finanzaufsicht: UBS-Mitarbeiter haben Gesetz «massiv verletzt»
Aus 20 Min:
USA knacken Schweizer Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis steht im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen, Art. 47. Dort ist geregelt, dass jemand bestraft wird, der ein Geheimnis ausplaudert oder jemand anderen zum Ausplaudern anstiftet.
Wird das Geheimnis verletzt, muss der Staat von Amtswegen eine Untersuchung einleiten, da der Verstoss ein Offizialdelikt ist.
Das Bankgeheimnis kann aufgehoben werden: Im Zusammenhang mit einem Strafverfahren. Dann muss eine Bank, wenn sie als Zeuge auftritt, die Daten offenlegen.
Bei Steueraffären kommt eine Schweizer Spezialität zum Zug: Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.
Bei der Hinterziehung gibt es eine einfache Busse. Im Fall von Steuerbetrug gibt es eine Strafverfolgung. In der Folge kann eine Bank dazu gezwungen werden, Daten über den betreffenden Kunden offenzulegen.
Im Fall der UBS haben die US-Kunden mutmasslich Steuern hinterzogen. Für die Aufhebung des Bankgeheimnisses fehlt also die Basis im Gesetz.
«US-Kunden können nun den Bundesrat einklagen»
Das Vorgehen von Landesregierung und Finanzmarktaufsicht sei nicht nachvollziehbar, sagt der Berner Rechtsprofessor Peter V. Kunz
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