Simonis-Klage: Eine lehrreiche Paparazzi Geschichte
Simonis verliert gegen "Bild"
Shoppen mit Heide ist okay - und sie dabei zu fotografieren, kann sogar von zeitgeschichtlicher Relevanz sein. Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis ist mit einer Klage gegen Fotos in der "Bild"-Zeitung gescheitert, die die Politikerin nach ihrer Abwahl beim Einkaufen zeigen. Manchmal kommt auch einer Shopping-Tour zeithistorische Bedeutung zu.
An den unmittelbar nach Heide Simonis' Abwahl aufgenommenen Bildern, die sie beim Einkaufen zeigten, bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.
"Wir sind der Auffassung, dass sich ein Politiker in einer solchen Situation auch unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres der Berichterstattung entziehen kann", sagte die Senatsvorsitzende Gerda Müller in Karlsruhe.
Heide Simonis (SPD), Ex-Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil die "Bild"-Zeitung unter der Überschrift "Danach ging Heide erst mal shoppen" Fotos gedruckt hatte, die Simonis Stunden nach ihrer Niederlage am 27. April 2005 beim Shopping in Kiel zeigen.
Auch am Tag darauf warteten Fotojournalisten vor ihrer Wohnung und folgten ihr mit dem Auto. Simonis brach daraufhin einen geplanten Privatbesuch auf halber Strecke ab und fuhr wieder nach Hause. Die zuvor entstandenen Fotos wurden bis heute nicht veröffentlicht. Simonis klagte aber auf Auskunft, was auf den Aufnahmen zu sehen sei und welche Fotos vom Tag nach ihrer Abwahl sich noch im "Bild"-Archiv befinden.
Simonis' Anwalt Joachim Kummer hatte seine Klage auf das Vorgehen der Fotografen gestützt, und vor Gericht ausgeführt, wie der Ex-Ministerpräsidentin nachgestellt worden sei. Simonis sei vom Landeshaus über das Einkaufszentrum bis zum Wohnhaus regelrecht "observiert" worden. Ihren Fahrer habe sie deshalb zu "ungewöhnlichen Fahr- und Wendemanövern" veranlasst. Schließlich hätten die Fotografen sie im Kieler Einkaufszentrum "Sophienhof" bedrängt, "ständig wetterleuchteten die Blitzlichter", weswegen Simonis sogar auf die Anprobe eines Hosenanzugs verzichtet habe. Das Verhalten der Fotografen sei "skandalös" und nicht durch die Kontrollfunktion der Medien gerechtfertigt. "Die Presse soll der Wachhund sein, sie soll nicht der Jagdhund sein."
"Bild"-Anwalt Thomas von Plehwe unterstrich dagegen die historisch-politische Bedeutung der Aufnahmen. Er erinnerte daran, dass der 27. April 2005 als Schlusspunkt einer schweren Niederlage von Simonis zu betrachten sei, da nur wenige Wochen zuvor deren Wiederwahl im März spektakulär gescheitert war:
Der Hintergrund: Im Frühjahr des Jahres war Simonis mäßig erfolgreich durch die RTL-Sendung "Let's Dance" getanzt, woraufhin "Bild" sie als "Hoppel-Heide" verhöhnt hatte. Zu "Dschungel-Heide" wollte die Ex-Politikerin nicht auch noch werden: Das Blatt hatte eine Fotomontage gezeigt, in der Simonis' Gesicht mit Maden bedeckt war. Ein paar Seiten weiter fanden sich Montagen, die Heide Simonis im Bikini, mit Jauche beschmiert oder auf einem elektrischen Bullen reitend zeigten.
Kommentar: Einmal mehr sehen wir bestätigt, dass man rechtzeitig die Grenze zwischen Privatheit und Oeffentlichkeit ziehen muss.
Simonis war es, welche die Grenze verschob und bereits bei der RTL-Sendung "Let's Dance" öffentlich getanzt hatte, obschon sie nachträglich behaupten wollte, sie hätte nicht zugesagt.
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