Heiligt jedes Mittel den Zweck?
Bei der Steuerhinterziehung hatte Deutschland illegal beschaffene Quellen benutzt. Es wurden für geheime Daten, die unrechtmässig erworben wurden vom Deutschen Geheimdienst teuer bezahlt. Lichtensteins Bank wurde Opfer dieser Aktion. Für Lichtenstein ist dies Hehlerei und strafbar.
Finanzplätze wie Liechtenstein haben sich zur Einhaltung von EU-Regeln gegen Steuerflucht verpflichtet. Doch die Vorschriften lassen zahlreiche Schlupflöcher offen. Die EU prüft deshalb eine Verschärfung. (Archivfoto)
Zitat aus Medienspiegel (Tagi, 20 min, News)
«Wer sein steuerpflichtiges Einkommen in dem Land, in dem er steuerpflichtig ist, nicht angibt, macht sich strafbar. Bei den aktuellen Fällen ist dies ein Thema des deutschen und nicht des liechstensteinischen Fiskus», schreibt Hasler in einem Gastbeitrag für die «Financial Times Deutschland» vom Mittwoch. Hasler verweist darauf, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) den Finanzplatz Liechstenstein bereits zweimal auf Herz und Nieren geprüft und ihm dabei ein positives Zeugnis ausgestellt habe. Die Finanzmarkaufsicht Liechstensteins erfülle Standards wie sie auch in Deutschland gelten. Liechtenstein verfüge über ein von internationalen Experten anerkanntes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität und der Finanzierung des Terrorismus, das geltende internationale Standards in hohem Mass erfülle. Seit Juli 2005 gelte zudem das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Liechtenstein kooperiere mit der EU wie auch die Schweiz bei der Besteuerung von Zinserträgen, wobei das Bankgeheimnis gewahrt bleibe. Hasler verweist darauf, dass «die Untersuchungen über Korruptionsfälle bei Siemens in Liechtenstein ihren Anfang nahmen, weil eine Liechtensteiner Bank eine Verdachtsmitteilung nach dem Sorgfaltspflichtgesetz erstattete und unsere Staatsanwaltschaft dann die Ermittlungen aufnahm.» (SDA)
Kommentar: Die EU will Druck machen, damit in Europa sämtliche Steueroasen austrocknen. Die Schweiz muss auch damit rechnen, dass sie demnächst wieder unter Beschuss kommt. Im Radio habe ich ein bildhaftes einfaches Argument gehört, das für das Verhalten der Banken in Lichtenstein verwendet wurde: Stiftungen seien Privatsache, meinte der Sprecher. Wenn eine Person Geld unter der Matratze verstecke, so könne man auch nicht die Matratze schuldig sprechen. Wenn Deutsche das Geld in Lichtenstein verstecken, so müsste diese dafür gerade stehen und nicht die Bank in Lichtenstein.
Deutschland ist das Bankengeheimnis schon längst ein Dorn im Auge.
Die deutschen Politiker vertreten die Meinung, dass auch illegale Mittel zulässig sind, wenn es um Steuerhinterziehung geht. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob eine rechtliche Anfechtung (Begründung "Hehlerei im grossen Stil") tatsächlich nichts bringt. Sonst müssten wir den Spruch überall gelten lassen: Jedes Mittel - auch ein kriminelles - heiligt den Zweck.
Nachtrag 20.2.08: Der renommierte Basler Strafrechtprofessor Mark Piet verurteilt die Art und Weise, wie sich die deutschen Behörden Daten von Steuerhinterziehern verschafften. In seiner harten Kritik vergleicht er dies sogar mit früheren Hexenprozessen
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