Sonntag, 23. April 2017

Zur fragwürdigen Ideologie der Reformpädagogen

Der Tagesanzeiger beleuchtet das Netz der Befürworter von Sex mit Jugendlichen

Wie Archivrecherchen dieser Zeitung belegen, wurden hierzulande bis in die 1990er Jahre hinein Debatten über Sex mit Kindern und die Mündigkeit geführt. Motiviert wurden diese von einer Art Überkompensation: Auf eine Phase der exzessiven Repression in der Mitte des 20. Jahrhunderts folgt eine Gegenbewegung, die ebenso masslos war. So machte eine offiziell eingesetzte Kommission aus Juristen den Vorschlag, das Schutzalter im Sexualstrafrecht auf 10 oder 12 Jahre zu senken.
Mit möglicherweise fatalen Konsequenzen. «Aus heutiger Sicht fragt man sich, wie jemals die Rechtsnorm des Kinderschutzes angetastet werden konnte. Die Geschichte der Voraussetzungen und Folgen muss auch in der Schweiz dringend aufgearbeitet werden», sagt der Erziehungswissenschaftler Jürgen Oelkers, der die Missbräuche der deutschen Reformpädagogen aufgearbeitet hat.
Deutliche Hinweise, dass in diesem Zusammenhang ein Aufklärungsbedarf besteht, gibt es spätestens seit vier Jahren. Damals erschien der erste Zwischenbericht über die deutsche Partei Die Grünen, die Anfang der 1980er-Jahre in ihren Reihen eine Pädophilie-Debatte ausgetragen hatte. Ruchbar war dies geworden, als man Daniel Cohn-Bendit auf dem ­Höhepunkt des Bundestagswahlkampfs von 2013 Äusserungen aus dem Buch «Der grosse Bazar» von 1975 vorhielt. Darin beschreibt der spätere Europapolitiker, wie es ihm in den 1970er-Jahren «mehrmals» passiert sei, «dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln».
Bereits der erste Forschungsbericht über Die Grünen hält fest, dass die damalige Pädophilenbewegung, von der die Partei erfasst wurde, «international gut vernetzt gewesen» sei. Als Beleg dafür wird die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Pädophilie genannt, die nicht nur ihre Pamphlete «umfänglich ins Ausland» verschickte, sondern auch eine Zweigstelle in Berlin unterhielt, wo sich ihre dort ansässigen Mitglieder regelmässig trafen.
Zentrales Anliegen der Schweizer Arbeitsgemeinschaft war die Straffreiheit für «gewaltfreie homoerotische Beziehungen» zwischen Erwachsenen und Knaben im pubertären oder vorpubertären Alter. Was mit «homoerotischen Beziehungen» gemeint ist, wird deutlich, wenn sich die Arbeitsgemeinschaft in einer ihrer Selbstdarstellungen für die Senkung des Schutzalters einsetzt: Es ging ihr um Sex mit Kindern.
Von einem Sonderfall Schweiz in Sachen Pädosexualität ist also nicht auszugehen. Vielmehr war man Teil eines internationalen Netzwerks: Die Schweizer Arbeitsgemeinschaft tauschte sich nicht nur mit der «uns besonders nahestehenden» Deutschen Studien- und Arbeitsgemeinschaft Pödo­philie aus, sie war auch stark mit den Niederlanden vernetzt, wo «man ‹Sex mit Kindern› sachlich diskutieren» könne, wie es in einem der Rundbriefe heisst.

Niederländische Vordenker

Tatsächlich gab es in Holland mehrere Aktivisten, die sich eine Legalisierung der sexuellen Beziehungen mit Kindern zum Ziel gesetzt hatten, unter ihnen der Jurist Edward Brongersma, der Bücher wie «Loving Boys. Das pädosexuelle Abenteuer» veröffentlichte – und der wiederholt in der Schweiz für Vorträge zu Gast war, so etwa im Mai 1986 in Basel.
Ein anderer Exponent der holländischen Pädophilenbewegung war der klinische Psychologe Frits Bernard, der 1972 sein Buch «Sex mit Kindern» veröffentlichte und der wiederholt die Meinung vertrat, dass Menschen, die in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte mit Erwachsenen hatten, sich selten als Opfer empfänden und «weniger verkrampft» seien als der Durchschnitt.
Unterstützung erhielt Bernard in dieser Ansicht teilweise vom Zürcher Psychiater und Psychotherapeuten Berthold Rothschild, der in einem Debattenbeitrag für eine pädagogische Zeitschrift aus Deutschland die «schwere psychische Schädigung der betroffenen ‹Opfer›» ebenfalls für «unhaltbar» hielt. Bei der Pädophilie handle es sich wohl weniger um eine krankhafte Abweichung in der sexuellen Präferenz denn um eine «Sozialpathologie»: Sie werde so lange eine Krankheit bleiben, «als die Voraussetzungen fehlen, darin keine Krankheit mehr zu sehen», schreibt der Zürcher Psychiater. «Es wird uns nämlich wenig nutzen, wenn Frits Bernard an 30 Probanden beweist, dass pädophile Erlebnisse keineswegs so traumatisch seien, wie in Fachkreisen behauptet wird. (. . .) Lösen lassen wird sich das Problem erst, wenn es nicht nur wissenschaftlich, sondern politisch angegangen wird.»
Gut 45 Jahre später sieht Rothschild die Sache völlig anders: Der frühere PdA-Politiker staunt über die «Ideologielastigkeit» seines damaligen Urteils; er spricht vom «Politbüro im Kopf», das in den 1970er-Jahren sein Denken «gesteuert» und seine Sprache «geformt» habe. Er könne «von Glück reden, wenn nicht auch mein Handeln davon erfasst worden war», sagt Rothschild.
«Die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist durch nichts zu rechtfertigen, schon gar nicht durch den ‹pädagogischen Eros›», sagt Jürgen Oelkers. «Geklärt werden muss, warum man das glauben wollte.» Viele Opfer würden nicht glauben, dass ein ernsthaftes Interesse an einer Aufarbeitung besteht. «Schon deswegen», so Oelkers, «müssen die Verirrungen der Liberalisierung schonungslos benannt und frei von Relativierungen öffentlich diskutiert werden.»

In der Schweiz wurde die Pädophilie-Debatte hauptsächlich in den Publikationen der Homosexuellenbewegung ausgetragen: In Zeitschriften wie «Hey», «Club 68» oder «anderschume» erschienen von den 1970er- bis in die 1990er-Jahre zahlreiche Beiträge, in denen das Für und Wider kontrovers diskutiert wurde. So konnte man neben Plädoyers für die Legalisierung der Pädosexualität auch den Bericht eines Opfers lesen, das zwischen 11 und 13 Jahren Sex mit wesentlich älteren Männer hatte – und das in diesem Zusammenhang ganz entschieden für die Respektierung des Schutzalters eintrat: «Ich war echt noch nicht fähig abzuschätzen, was ich genau wollte. Auch sexuell nicht.»
Es griffe zu kurz, würde man die Diskussion über die Akzeptanz der sexuellen Kontakte mit Kindern in der Schweiz nur im Kontext der Schwulenbewegung sehen. Die Debatte war auch nicht auf linke Kreise begrenzt, die damals mit allerlei antirepressiven Praktiken experimentierten. Die Pädophilie-Debatten in Zeitschriften wie «Hey» oder «andersch­ume» verweisen vielmehr auf das grosse juristische Ganze: auf die umfassende Strafrechtsrevision, die in der Schweiz im Jahr 1971 begonnen wurde – und die im Fall des Sexualstrafrechts erst 1992 zum Abschluss kam, als die Stimmbürger das neue Gesetz annahmen.


Damit wurden sexuelle Kontakte zwischen nahezu Gleichaltrigen legalisiert: die sogenannte Jugendliebe, die bis dahin justiziabel war und zu zahlreichen Verurteilungen geführt hatte, wenn einer der beiden Partner nur knapp unter 16 war. Erst seit der Annahme dieses Sexualstrafrechts sind sexuelle Kontakte mit Jugendlichen legal, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Davor machten sich sogar die Eltern strafbar, die ihre Kinder gewähren liessen oder etwa ihrer Tochter die Antibabypille zugänglich machten.
Für die Schwulen war die Diskussion um das neue Sexualstrafrecht nicht zuletzt deshalb so wichtig, weil sie in dieser Hinsicht noch bis 1992 diskriminiert wurden: Galt für Heterosexuelle seit 1942 ein Schutzalter von 16, war es für die Homosexuellen auf 20 Jahre festgelegt. Es war dieser Missstand, der dazu führte, dass die Schwulen und die Pädosexuellen gemeinsam kämpften, wobei die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Pädophilie ganz entschieden für eine Senkung des Schutzalters auf 14 Jahre eintrat, was «vom sexualwissenschaftlichen Standpunkt her ein Minimum» darstelle.
Heute klingt diese Forderung absurd. Damals war sie es nicht: Noch im Dezember 1990 entschied der Nationalrat sich in einer Abstimmung ganz knapp für ein Schutzalter von 14 Jahren. Damit folgten die Parlamentarier einer Expertenkommission, die zwischenzeitlich den Vorschlag gemacht hatte, den Schutz vor sexuellen Handlungen auf noch nicht geschlechtsreife Kinder zu beschränken und deshalb das Schutzalter auf 10 oder 12 Jahre festzusetzen.

Diskussion um das Schutzalter

Die Diskussion um die Herabsetzung des Schutzalters wurde in den 1970er-Jahren international geführt. Besonders intensiv ausgetragen wurde sie 1977 in Frankreich, wo Intellektuelle wie Jean-Paul Sartre, Jacques Derrida, Roland Barthes und Simone de Beauvoir, die als Begründerin des Feminismus gilt, eine Petition gegen ein Gesetz unterzeichnet hatten, das Sex mit Kindern unter 15 Jahren strafbar machte. Eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze habe «keinen Sinn», da man einem «Kind zutrauen kann, selbst zu sagen, ob ihm Gewalt angetan worden ist oder nicht», argumentierte der französische Philosoph Michel Foucault, der damals ebenfalls die Petition unterschrieb.
In der Schweiz argumentierte man anders: Die eingesetzte Expertenkommission, die mehrheitlich aus Juristen bestand, liess sich bei der Festlegung des Schutzalters von der Ansicht leiten, dass die körperliche und psychische Entwicklung junger Menschen inzwischen «rascher vor sich geht als vor einigen Jahren».
Begründet wurde diese Ansicht unter anderem mit einer juristischen Dissertation, die 1967 in Bern angenommen wurde und die keineswegs dem linken Spektrum zugerechnet werden darf, stellt sie die Homosexualität doch als etwas nicht «Normales» dar. Dafür wird in der Berner Dissertation die Ansicht vertreten, dass die stark angestiegene Zahl an strafbaren sexuellen Handlungen, die in den 1960er-Jahren zur Anklage kamen, nicht etwa durch das repressive Rechtssystem, sondern durch eine «erhöhte Hingabebereitschaft» der Jugendlichen zustande gekommen sei: Von 150 Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren hätten sich 110 «bereitwilligst» dem Täter zur Verfügung gestellt – oder diesen gar «provoziert».
In einer Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Schweiz ginge es auch um das Nachzeichnen von solchen Argumenten und Diskussionen, die auf ein breites Spektrum an Meinungen verweisen und durch die während über zwanzig Jahren ein Fenster für die Legitimierung von Übergriffen offen gehalten wurde.
Nachverfolgen müsste man diese Diskussion nicht etwa, um die Taten von Jegge und anderen Pädosexuellen aus dieser Zeit zu relativieren. Aber um allfälligen weiteren Opfern zu zeigen, dass unsere Gesellschaft an einer umfassenden Aufarbeitung interessiert ist – und dass wir dabei keine politischen Scheuklappen kennen. Insbesondere dann nicht, wenn es um die Frage geht, wie Aufbruchbewegungen, juristische Diskussionen und Liberalisierungstendenzen in den 1970er- und 1980er Jahren einen Möglichkeitsraum schufen, der von Jürg Jegge und anderen für ihre Taten missbraucht werden konnte.
(Tages-Anzeiger)

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