Freitag, 9. September 2016

Als Künstler darf man zum Mord ausrufen?

Bei rassistischen Aussagen gibt es kein Pardon.
Als Künstler ist jedoch alles erlaubt?

Ich zitiere 20 Min:

«Euer Tod ist mein Wunsch»: Mit Worten wie diesen wirft der Luzerner Rapper Amko im Video zu seiner neuen Single «Sturm» um sich. Darin rechnet er vor allem mit SVP-Politikern ab. So «nagelt» Amko Anian Liebrand «ans Schweizer Kreuz» oder wünscht Lukas Reimann einen «positiven Aidstest». Auch warnt er, in «Deckung zu gehen», wenn er «auf Politiker zielt». Dazwischen immer wieder zu sehen: Ein Raum, dessen Wände mit Porträtfotos von SVP-Exponenten vollgepinnt sind.


Gegen Ende des Songs droht der Rapper mit Balkan-Wurzeln, dass er sich mit Sprengstoff im Aktenkoffer auf den Weg mache: Dann seien die Politiker «weg vom Fenster». Schliesslich huldigt er dem verstorbenen al-Qaida-Gründer Osama Bin Laden: «Bin Laden rest in peace.» Der Rapper, der ein Facebook-Konto unter dem Namen Almir Amko Durmisi hat, ist kein Unbekannter. So trat er auch im ehemaligen Jugendsender Joiz auf.

«Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen»
 
Laut Internet-Rechtsexperte Martin Steiger ist der Inhalt strafbar: «Der Rapper begeht Persönlichkeits- und Ehrverletzungen, droht, fordert öffentlich zu Verbrechen auf und äussert sich menschenverachtend.»
Ein Gericht müsse jedoch zwischen der Kunstfreiheit und den Rechten der Betroffenen abwägen. «Da das Video so krass überzeichnet ist, dass es durchaus als Satire gelten kann, würde es kaum zu einer Verurteilung kommen.» Falls doch, könne eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren drohen.
 
Anwalt begutachtet Video

Die SVP-Exponenten nehmen den Angriff unterschiedlich auf. Anian Liebrand, ehemaliger Präsident der Jungen SVP, teilt mit, das Video an seinen Anwalt weitergeleitet zu haben. Lukas Reimann unternimmt vorläufig nichts: «Solange das Video nicht gross beachtet wird und ich keine Auswirkungen spüre, verzichte ich darauf.» Grundsätzlich könne jeder sagen, was er wolle.
Auch die Partei lässt sich nicht aus der Ruhe bringen.«Das Video spricht für sich», sagt Generalsekretär Gabriel Lüchinger. Die Partei wolle den Beitrag nicht weiter kommentieren. Auch erstatte sie keine Strafanzeige. «Heute sind derartige Angriffe auf Politiker aller Parteien leider zunehmend und es ist an den Behörden, allenfalls aktiv zu werden.» (Siehe Box.) Der Staatsanwaltschaft Luzern ist das Video nicht bekannt. Laut dem Sprecher liegen keine Kenntnisse über Anzeigen Betroffener vor.

«Kunst muss nicht immer schön sein»

«Extreme Texte und Macho-Gehabe gehören in gewissen Rapper-Kreisen zum guten Ton», sagt Musikexperte Hanspeter Künzler. So habe etwa die Rockband Body Count von Rapper Ice-T 1992 den kontroversen Song «Cop Killer» (Polizisten-Killer) veröffentlicht.
«Kunst muss zwar nicht immer schön sein, sondern sollte auch Provokation beinhalten.» Amko aber werfe Menschen Hass um die Ohren, was zu weit gehe: «Das ist kein Aufruf zum Dialog mehr.»

KOMMENTAR: Immer wieder die gleiche Frage. Wo ist die Grenze zwischen Satire und strafbarer Handlung? Diese Grenzziehung ist nie einfach zu beantworten. 
Niemand will Künstlern einen Maulkorb verpassen und dennoch ist die Satire auch kein rechtsfreier 
Raum.

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