Samstag, 18. Juni 2016

Gerry Müller klagte und......

«Geri-Gate» mit Nachspiel 

Müllers Chat-Affäre wird verurteilt

Blick: «Geri-Gate» hat erstmals juristische Konsequenzen. N. W., die Chatpartnerin von Geri Müller, die Nacktselfies an die Presse geschickt hatte, steht kurz vor einer Verurteilung.
Fast zwei Jahre ist es her, seit «Geri-Gate» die Schweiz und vor allem die Badener Politik in Ausnahmezustand versetzt hat. Nun zeichnen sich erste rechtliche Konsequenzen ab.
N. W., die Chatpartnerin vom Badener Stadtammann soll nämlich wegen unerlaubten Tonaufnahmen von Gesprächen und Beschimpfung via SMS verurteilt werden.
Geri Müller Nationalrat AG, Grüne
Geri Müller
Nationalrat AG, Grüne
parlament.ch

 
«Die letzten Tage waren ein einziger Albtraum, aus dem es kein Erwachen gibt.» N. W.
«Die letzten Tage waren ein einziger Albtraum, aus dem es kein Erwachen gibt.» N. W.
 

 
Die Staatsanwaltschaft Baden kündigte gegenüber der «St. Galler Tagblatt» gestern an, Müllers ehemalige Chatpartnerin per Strafbefehl verurteilen zu wollen. Zum beabsichtigten Strafmass äussert sich die Staatsanwältin nicht.
Angefangen hatte der ganze Fall im Sommer 2014, als herauskam, dass Müller während seiner Arbeitszeit und in den Amtsräumen Nacktselfies gemacht und verschickt hatte. Und zwar an eine Studentin.
Diese spielte die Fotos und Chatverläufe der Presse zu. Der Fall wurde publik – und sorgte wochenlang für Schlagzeilen.
Müller zeigte N. W. an, weil diese ohne sein Wissen Gespräche aufgezeichnet hatte und ihn genötigt haben soll. Sie habe ihm gedroht, bei Liebesentzug die pikanten Chat-Fotos den Medien zu geben.
Auch ein Tondokument soll sie der «Schweiz am Sonntag» zugespielt haben. Diese erwähnte das Tondokument in einem Artikel. Aus diesem gehe hervor, dass Geri Müller die Frau aufforderte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte. Die Zeitung zitierte auch andere Passagen aus dem Chatverkehr von Geri Müller und seiner Chatpartnerin.
N. W. dementierte die Vorwürfe. Sie erwägte ihrerseits ebenfalls eine Anzeige. Doch bislang wurde diese nicht eingereicht, unter anderem aus finanziellen Gründen (BLICK berichtete). (stj)

KOMMENTAR:
Gerry Müller  klagt die Chatpartnerin ein.
Diese kann den Politiker hingegen aus finanzellen Gründen für seine Taten nicht einklagen. Ein Tondokument würde belegen, dass Gerry Müller die Frau aufgefordert hatte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte.
Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn  der Täter mit seiner Klage allein durchkommt (ER war es  immerhin, der ihr die Photos   zugestellt hatte - während der Arbeitszeit und in den Amtsräumen!) Und Müllers Verschulden ungeahndet bleiben würde, weil die Chatpartnerin auf finanziellen Gründen keine Klage einreichen kann.
Anderseits belastet die Auffrischung der unerfreulichen Geschichte  Gerry Müller moralisch. Die Oeffentlichkeit wird nämlich durch das Gerichtsunrteil zwangläufig einmal mehr an seine ungebührliche Tat erinnert.

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