Gerry Müller klagte und......
«Geri-Gate» mit Nachspiel
Müllers Chat-Affäre wird verurteilt
Blick: «Geri-Gate» hat erstmals juristische Konsequenzen. N. W., die
Chatpartnerin von Geri Müller, die Nacktselfies an die Presse geschickt
hatte, steht kurz vor einer Verurteilung.
N. W., die Chatpartnerin vom Badener Stadtammann soll nämlich wegen unerlaubten Tonaufnahmen von Gesprächen und Beschimpfung via SMS verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft Baden kündigte gegenüber der «St. Galler Tagblatt» gestern an, Müllers ehemalige Chatpartnerin per Strafbefehl verurteilen zu wollen. Zum beabsichtigten Strafmass äussert sich die Staatsanwältin nicht.
Angefangen hatte der ganze Fall im Sommer 2014, als herauskam, dass Müller während seiner Arbeitszeit und in den Amtsräumen Nacktselfies gemacht und verschickt hatte. Und zwar an eine Studentin.
Diese spielte die Fotos und Chatverläufe der Presse zu. Der Fall wurde publik – und sorgte wochenlang für Schlagzeilen.
Müller zeigte N. W. an, weil diese ohne sein Wissen Gespräche aufgezeichnet hatte und ihn genötigt haben soll. Sie habe ihm gedroht, bei Liebesentzug die pikanten Chat-Fotos den Medien zu geben.
Auch ein Tondokument soll sie der «Schweiz am Sonntag» zugespielt haben. Diese erwähnte das Tondokument in einem Artikel. Aus diesem gehe hervor, dass Geri Müller die Frau aufforderte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte. Die Zeitung zitierte auch andere Passagen aus dem Chatverkehr von Geri Müller und seiner Chatpartnerin.
N. W. dementierte die Vorwürfe. Sie erwägte ihrerseits ebenfalls eine Anzeige. Doch bislang wurde diese nicht eingereicht, unter anderem aus finanziellen Gründen (BLICK berichtete). (stj)
KOMMENTAR:
Gerry Müller klagt die Chatpartnerin ein.
Diese kann den Politiker hingegen aus finanzellen Gründen für seine Taten nicht einklagen. Ein Tondokument würde belegen, dass Gerry Müller die Frau aufgefordert hatte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte.
Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn der Täter mit seiner Klage allein durchkommt (ER war es immerhin, der ihr die Photos zugestellt hatte - während der Arbeitszeit und in den Amtsräumen!) Und Müllers Verschulden ungeahndet bleiben würde, weil die Chatpartnerin auf finanziellen Gründen keine Klage einreichen kann.
Anderseits belastet die Auffrischung der unerfreulichen Geschichte Gerry Müller moralisch. Die Oeffentlichkeit wird nämlich durch das Gerichtsunrteil zwangläufig einmal mehr an seine ungebührliche Tat erinnert.
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