In der Sendung vom 14. Februar sagte der TV-Satiriker
Viktor Giacobbo:
«Ja also, ich als atheistischer Fleischfresser finde,
die einen sollen tanzen, so lange sie wollen, und die anderen können ihr
vegetarisches Zeug in der Messe essen und dabei ihre fleischlichen
Gelüste entwickeln.» Giacobbo vergleicht so das christliche Abendmahl
mit dem Tanzverbot im Kanton Aargau.
Dieser und andere
Witze über das religiöse Ritual kam bei einigen Zusehern gar nicht gut
an: Bei der Ombudsstelle der SRG gingen 75 Beschwerden ein. Der
Ombudsmann Achille Casanova gibt ihnen Recht,
wie SRG mitteilt:
Giacobbo/Müller habe mit den Scherzen den programmlich gebotenen Schutz
vor religiösen Gefühlen verletzt – und somit gegen das kulturelle
Mandat der SRG verstossen.
Rolf Tschäppät, Bereichsleiter Comedy
und Quiz des SRF, nimmt die Comedians in Schutz. Satirische Sendungen
dürfen sich auch über Religionen lustig machen, solange zentrale
Glaubensinhalte nicht erheblich berührt werden, schreibt er in einer
Stellungnahme.
Das sieht der Ombudsmann anders:
«Mit ihrer
despektierlichen und beleidigenden Darstellung machen sich Viktor
Giacobbo und Mike Müller über die Riten des Abendmahls lächerlich und
berühren damit in erheblicher Weise zentrale christliche
Glaubensinhalte», sagt Achille Casanova. Die Ausführungen der beiden
Satiriker würden den programmrechtlich gebotenen Schutz von religiösen
Gefühlen verletzen. Somit seien die Beanstandungen berechtigt. (re
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