Zuger Affaite: Das wars.
Spiess-Heglin blitzt ab, Entschädigung für Hürlimann Untersuchung in Zuger Sex-Affäre eingestellt!
ZUG -
Es war keine Schändung. Zu diesem Schluss kommen die Zuger
Strafverfolgungsbehörden in der Sex-Affäre um Jolanda Spiess-Hegglin und
Markus Hürlimann. Das Verfahren ist nun eingestellt worden. Hürlimann
erhält Genugtuung.
NACHTRAG: Nach der Einstellung des Verfahrens darf nun Markus Hürlimann zum Vorfall öffentlich Stellung nehmen.
Ich zitiere 20 Min:
Der Zuger SVP-Kantonsrat Markus
Hürlimann hat am Dienstag vor den Medien zur Sexaffäre mit der
Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin (AL/Grüne) Stellung genommen.
Er wolle damit die Geschichte abschliessen, sagte er.
Die Zuger Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt. Er habe damit die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge frei zu schildern, ohne zu riskieren, sich der Behinderung der Untersuchung schuldig zu machen, sagte Hürlimann. Dabei stütze er sich auf die Akten der Staatsanwaltschaft, die ihm vorlägen.
Was an der Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 geschehen sei, sei «eine einmalige private Kurzschlusshandlung von zwei erwachsenen Personen» gewesen. Leider könne er dies nicht rückgängig machen.
«Kein Schmerz der Gebärmutter»
Hürlimann warf in seinen Ausführungen Spiess-Hegglin vor, sie habe den Medien gegenüber immer wieder Dinge gesagt, die gemäss Akten nicht stimmten. Konkret würden folgende vier Punkte «nicht den Tatsachen entsprechen»:
«Die Aussage von Spiess, das Kantonsspital habe Verletzungen angetroffen, die auf eine Schändung hindeuteten, entsprechen nicht den Tatsachen.»
Auch stimme nicht, dass das Spital die Polizei ohne ihr Einverständnis informiert habe. «Die Ärztin informierte die Polizei nach Absprache mit Spiess.»
Und weiter: «Es entspricht nicht den Tatsachen, dass Spiess nie Anzeige gegen mich erhoben hat.» Bereits am 22. Dezember 2014 habe sie Anzeige und Strafantrag gegen ihn gestellt, sagt Hürlimann. Dabei habe Spiess stets behauptet, keine Strafanzeige erstattet zu haben.
Schliesslich nahm Hürlimann auch Bezug auf einen Spitalbericht: «Das ärztliche Attest ihres Gynäkologen, das ihr eine gesenkte Gebärmutter attestierte, reichte Spiess erst am 10. April ein, nachdem bereits klar war, dass im Untersuch im Kantonsspital kein Schiebe- oder Hebeschmerz der Gebärmutter festgestellt wurde.»
«Sie hat mich einer Vorverurteilung ausgesetzt»
Hürlimann zieht aus dem Studium der Akten der Untersuchung sowie den Aussagen von Spiess für sich die Erkenntnis, «dass man unweigerlich zum Schluss kommt, dass sie mindestens seit dem Morgen der Landammann-Feier viel dafür getan hat, selbst medial als Opfer anerkannt zu werden und mich einer Vorverurteilung auszusetzen».
«Fremdküssen» nicht «ausschliesslich» gemeint
Auch zu Vorwürfen an seine Adresse nahm Hürlimann Stellung; ihm werde zur Last gelegt, nur von «Fremdküssen» gesprochen zu haben und somit gelogen zu haben. Hintergrund: Vor kurzem wurde bekannt, dass beim Genitalbereich von Spiess DNA-Spuren von Hürlimann gefunden wurden. Den Begriff «Fremdküssen» habe er aber «nicht in einem ausschliesslichen Sinn gebraucht». Er habe nie bestritten, dass es zu einer intimen Annäherung kam, sondern «lediglich festhalten», dass er sich nicht an Sex erinnern könne.
«Tiefe Wunden bleiben»
Die Voruntersuchung hatte Hürlimann vom Verdacht auf Schändung seiner Kantonsratskollegin entlastet. Mit der Einstellung des Verfahrens wurden ihm Genugtuung und Entschädigung zugesprochen. Dies unterstreiche zwar seine Unschuld zusätzlich, ändere aber nichts daran, «dass tiefe Wunden bleiben».
Seit er als verdächtiger Schänder veröffentlicht worden sei, «ist nichts mehr, wie es einmal war», sagte der 41-Jährige. Dennoch glaube er nicht, dass der Sex-Skandal nun ein Ende hat. Auch darum nicht, weil Hürlimanns Klage gegen Spiess wegen übler Nachrede weiter läuft. Hürlimann hält daran fest.
NACHTRAG: Nach der Einstellung des Verfahrens darf nun Markus Hürlimann zum Vorfall öffentlich Stellung nehmen.
Ich zitiere 20 Min:
Er wolle damit die Geschichte abschliessen, sagte er.
Die Zuger Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt. Er habe damit die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge frei zu schildern, ohne zu riskieren, sich der Behinderung der Untersuchung schuldig zu machen, sagte Hürlimann. Dabei stütze er sich auf die Akten der Staatsanwaltschaft, die ihm vorlägen.
Was an der Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 geschehen sei, sei «eine einmalige private Kurzschlusshandlung von zwei erwachsenen Personen» gewesen. Leider könne er dies nicht rückgängig machen.
«Kein Schmerz der Gebärmutter»
Hürlimann warf in seinen Ausführungen Spiess-Hegglin vor, sie habe den Medien gegenüber immer wieder Dinge gesagt, die gemäss Akten nicht stimmten. Konkret würden folgende vier Punkte «nicht den Tatsachen entsprechen»:
«Die Aussage von Spiess, das Kantonsspital habe Verletzungen angetroffen, die auf eine Schändung hindeuteten, entsprechen nicht den Tatsachen.»
Auch stimme nicht, dass das Spital die Polizei ohne ihr Einverständnis informiert habe. «Die Ärztin informierte die Polizei nach Absprache mit Spiess.»
Und weiter: «Es entspricht nicht den Tatsachen, dass Spiess nie Anzeige gegen mich erhoben hat.» Bereits am 22. Dezember 2014 habe sie Anzeige und Strafantrag gegen ihn gestellt, sagt Hürlimann. Dabei habe Spiess stets behauptet, keine Strafanzeige erstattet zu haben.
Schliesslich nahm Hürlimann auch Bezug auf einen Spitalbericht: «Das ärztliche Attest ihres Gynäkologen, das ihr eine gesenkte Gebärmutter attestierte, reichte Spiess erst am 10. April ein, nachdem bereits klar war, dass im Untersuch im Kantonsspital kein Schiebe- oder Hebeschmerz der Gebärmutter festgestellt wurde.»
«Sie hat mich einer Vorverurteilung ausgesetzt»
Hürlimann zieht aus dem Studium der Akten der Untersuchung sowie den Aussagen von Spiess für sich die Erkenntnis, «dass man unweigerlich zum Schluss kommt, dass sie mindestens seit dem Morgen der Landammann-Feier viel dafür getan hat, selbst medial als Opfer anerkannt zu werden und mich einer Vorverurteilung auszusetzen».
«Fremdküssen» nicht «ausschliesslich» gemeint
Auch zu Vorwürfen an seine Adresse nahm Hürlimann Stellung; ihm werde zur Last gelegt, nur von «Fremdküssen» gesprochen zu haben und somit gelogen zu haben. Hintergrund: Vor kurzem wurde bekannt, dass beim Genitalbereich von Spiess DNA-Spuren von Hürlimann gefunden wurden. Den Begriff «Fremdküssen» habe er aber «nicht in einem ausschliesslichen Sinn gebraucht». Er habe nie bestritten, dass es zu einer intimen Annäherung kam, sondern «lediglich festhalten», dass er sich nicht an Sex erinnern könne.
«Tiefe Wunden bleiben»
Die Voruntersuchung hatte Hürlimann vom Verdacht auf Schändung seiner Kantonsratskollegin entlastet. Mit der Einstellung des Verfahrens wurden ihm Genugtuung und Entschädigung zugesprochen. Dies unterstreiche zwar seine Unschuld zusätzlich, ändere aber nichts daran, «dass tiefe Wunden bleiben».
Seit er als verdächtiger Schänder veröffentlicht worden sei, «ist nichts mehr, wie es einmal war», sagte der 41-Jährige. Dennoch glaube er nicht, dass der Sex-Skandal nun ein Ende hat. Auch darum nicht, weil Hürlimanns Klage gegen Spiess wegen übler Nachrede weiter läuft. Hürlimann hält daran fest.
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