Montag, 5. Januar 2015

Gleiche Rechte für alle?

Müssen künftig Gymnasien auch Jugendliche mit Down Syndrom aufnehmen?

 

In Deutschland ist einen Streit entbrannt über die Frage, ob ein Gymnasium behinderten Kindern eine Aufnahme abweisen darf. Die Eltern eines Jungen mit Down-Syndrom sprechen von Diskriminierung, weil sich die Schule gemäss Schulversuchsordnung an der sogenannten Inklusion beteiligt und sich vier Lehrerinnen bereit erklärt hatte, eine inklusive Klasse mit dem behinderten Knaben zu unterrichten.


Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform.


Die Diskussion um das Recht aufs Gymnasium für geistig Behinderte wird in Deutschland hart geführt, weil das "Recht für alle auf normalen Unterricht" nicht ebenso für weiterführende Schulen festgeschrieben ist.
Eine Abweisung sei somit zulässig, wenn die Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufnahme nicht erfüllt ist.
An der Schillerschule in Walldorf votierte jedenfalls die Lehrerschaft in einer vierstündigen Sitzung gegen die Inklusion von Down-Syndrom- Kindern.

Der Anwalt der Eltern findet jedoch diesen Entscheid beschämend.
Denn die Lehrer hätten einen pädagogischen Eid geschworen.

Kommentar:
Was die Eltern nicht sehen wollten: Ihr Down-Syndrom-Kind wäre im Gymnasium nicht nur mit dem Lernstoff überfordert. Auch all jene Kinder mit bestandener Prüfung würden benachteiligt. Auch die Lehrkräfte würden zusätzlich belastet - auf Kosten der Normalklasse.
Wenn Behinderte ohne Prüfung aufgenommen werden müssten, hätten eigentlich  auch all jene das Recht auf eine Aufnahme, welche die Prüfung nicht bestanden haben.
Es ist einfach, generell Rechte für alle zu verlangen:
- Recht auf Arbeit
- Recht auf Hochschulbildung
- Recht auf...
- Recht auf....

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