Vermummung ist kein Menschenrecht
Kein Grundrecht
Frankreichs Burka-Verbot für rechtens erklärt
(Quelle 20 Min)
Entscheidung in Strassburg: Das in Frankreich geltende Burka-Verbot ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gesetzeskonform.
Das in Frankreich geltende Burka-Verbot ist laut Strassburg gesetzeskonform. (Bild: Keystone/AP/Fred Ernst)
Bildstrecken Nora Illi kämpft gegen das Tessiner Burka-Verbot Es sei «legitim», wenn der Staat mit solchen Massnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.
Klage gegen Gesetz
In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbusse von 150 Euro, die auf der Strasse und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot.
KOMMENTAR:
Ob bei Demonstrationen oder im Alltag müssen Menschen identifizierbar sein. Wer sein Gesicht nicht zeigen darf, hat in der Oeffentlichkeit ein Problem. Ob bei Kontrollen im öffentlichen Verkehr, ob bei Passkontrollen oder in Läden müssen Menschen jederzeit jederzeit identifiziert werden können. Zwischenmenschliche Kommunikation ohne Mimik führt zu Problemen. Es ist nicht einzusehen, dass jemand der nichts zu verbergen hat, sein Gesicht verhüllt. Kopftücher sind hingegen keine Vermummung. Diese dürfen toleriert werden.
LINKS:
30. Nov. 2009 ... Vor der Minarettverbotabstimmung wurde auf dem Befürworterplakat eine Frau
mit einer schwarzen Burka prominent ins Bild komponiert.
www.rhetorik.ch/Aktuell/09/11_30/index.html
8. Apr. 2010 ... Kopftuch und Burka werden von den Islamisten gleichgesetzt. Im Namen der
Religionsfreiheit werden Parallelen zu Kopftuch tragenden ...
www.rhetorik.ch/Aktuell/10/04_08/
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