Kandidaten greifen das SRF nach dem Uniform-Debakel an.
Quelle Blick-online:
Konkret heisst das: Die Uniformen und der Name der
Heilsarmee sind der Eurovision-Veranstalterin European Broadcasting
Union (EBU) ein Dorn im Auge. Die fünftplatzierte Tessinerin Chiara
Dubey (19) findet: «Das hätte das SRF unbedingt vorher klar sagen
müssen. Man wusste ja, dass die Heilsarmee mit Uniformen gehen würde.»
Ob die EBU den Rockern
der Freikirche ihren Segen erteilt, entscheidet sich im Januar. Sollte
der offizielle Vorschlag der Heilsarmee im Januar von der EBU dennoch
abgelehnt werden, hätte die Truppe spätestens bis März Zeit, Anpassungen
bei ihrem Auftritt vorzunehmen. Aber für die Heilsarmee ist klar: «Wir
möchten als Gesamtpaket mit Song, Show und Kostümen antreten», sagt
Sprecher Martin Künzi (39).
Der Ärger von Sänger Nill Klemm richtet sich denn auch nicht gegen die Heilsarmee. Die Musiker hätten «in gutem Glauben teilgenommen. Die Juristen des Schweizer Fernsehens haben ihnen bestätigt, dass ihre Teilnahme kein Problem darstellt», schreibt Nill Klemms Manager Christophe Pinchon in einem E-Mail an das Schweizer Radio und Fernsehen. Er fordert: «Müssten sie sich entscheiden, nicht am Eurovision-Final in Malmö teilzunehmen, muss das Resultat in der Schweiz annulliert werden.» Andere Kandidaten hätten sich ihnen auch schon anvertraut und würden dieselbe Position vertreten.
Die Antwort von Sven Sarbach (40), Bereichsleiter Show und Events SRF, lautete wie folgt: «Der Song ‹You and Me› entspricht vollumfänglich dem schweizerischen sowie dem internationalen Reglement. Die nun von der EBU gemachten Auflagen beziehen sich lediglich auf die Art und Weise, wie die Heilsarmee in Malmö auftreten darf und nicht auf den Song selber.» Das «lediglich» ist aber genau der Knackpunkt, heisst es von Seiten der Heilsarmee doch: «Unsere Uniformen gehören dazu.»
Auf die Frage von Manager Pinchon, ob im Falle einer Disqualifikation der Heilsarmee die «Zehntausende von Franken» aus dem Telefon- und SMS-Voting zurückerstattet würden, geht Sarbach nicht ein. Er klammert sich an die vage Hoffnung: «Wir werden in den nächsten Tagen – zusammen mit der Heilsarmee – diese Auflagen prüfen und kreative Lösungen zur Umsetzung suchen.»
Kommentar: Als Aussenstehender muss man sich tatsächlich fragen, was juristische Abklärungen taugen, wenn diese nachträglich nicht gelten. Wie kommen Juristen des Schweizer Fernsehens dazu, grünes Licht zu geben und zu versichern, dass die Teilnahme der Heilsarmee kein Problem darstelle und später zurückkrebsen müssen? Wer hat da versagt?
Der Ärger von Sänger Nill Klemm richtet sich denn auch nicht gegen die Heilsarmee. Die Musiker hätten «in gutem Glauben teilgenommen. Die Juristen des Schweizer Fernsehens haben ihnen bestätigt, dass ihre Teilnahme kein Problem darstellt», schreibt Nill Klemms Manager Christophe Pinchon in einem E-Mail an das Schweizer Radio und Fernsehen. Er fordert: «Müssten sie sich entscheiden, nicht am Eurovision-Final in Malmö teilzunehmen, muss das Resultat in der Schweiz annulliert werden.» Andere Kandidaten hätten sich ihnen auch schon anvertraut und würden dieselbe Position vertreten.
Die Antwort von Sven Sarbach (40), Bereichsleiter Show und Events SRF, lautete wie folgt: «Der Song ‹You and Me› entspricht vollumfänglich dem schweizerischen sowie dem internationalen Reglement. Die nun von der EBU gemachten Auflagen beziehen sich lediglich auf die Art und Weise, wie die Heilsarmee in Malmö auftreten darf und nicht auf den Song selber.» Das «lediglich» ist aber genau der Knackpunkt, heisst es von Seiten der Heilsarmee doch: «Unsere Uniformen gehören dazu.»
Auf die Frage von Manager Pinchon, ob im Falle einer Disqualifikation der Heilsarmee die «Zehntausende von Franken» aus dem Telefon- und SMS-Voting zurückerstattet würden, geht Sarbach nicht ein. Er klammert sich an die vage Hoffnung: «Wir werden in den nächsten Tagen – zusammen mit der Heilsarmee – diese Auflagen prüfen und kreative Lösungen zur Umsetzung suchen.»
Kommentar: Als Aussenstehender muss man sich tatsächlich fragen, was juristische Abklärungen taugen, wenn diese nachträglich nicht gelten. Wie kommen Juristen des Schweizer Fernsehens dazu, grünes Licht zu geben und zu versichern, dass die Teilnahme der Heilsarmee kein Problem darstelle und später zurückkrebsen müssen? Wer hat da versagt?
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