Zum Fall Alfred Heer - es geht um die Rassismus-Klage
Quelle 10 Min
Wegen
einer Aussage, die Nationalrat Alfred Heer auf TeleZüri gemacht hat,
ermittelt nun die Staatsanwalt. Markus Gilli, Chefredaktor des Senders,
stellt sich hinter den SVP-Kantonspräsidenten.
Kommentar: Wenn an Diskussionsforen jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden muss, so ist dies bemühend. Es gibt eindeutige Grenzen, die eingehalten werden müssen. Doch gibt es auch einen Graubereich, bei dem man grosszügiger sein sollte, weil das Prinzip der Meinungsfreiheit trotz Antirassismusgesetz immer noch hohe Priorität hat.
Tele Züri thematisierte am 21. Oktober 12 den Fall Heer im Sonntalk : "Wo beginnt der Rassismus?
Was zählt noch als die Meinungsfreiheit?" wurde diskutiert.
An der Sendung präzisierte Heer, wie er es gemeint hatte.
Die Meinung der meisten Anwesenden sahen die Meinungsfreiheit in diesem Fall zu stark eingeschränkt, zumal Heer seine Aussage korrigiert hatte. Die SVP gewinnt durch die Strafverfolgung unnötigerweise an Publizität.
Wie gibt eine Grundproblematik: Wenn Tatsachen beim Namen genannt werden, beispielsweise dass Tunesier einen hohen Anteil von Kriminellen aufweisen, müsste ein Polizeikommandant ebenfalls angeklagt weil, weil er dasselbe gesagt hat, wie Heer.
Gefährlich wird es eigentlich erst bei Aeusserungen, die verallgemeinern:
"ALLE Tunesier......"
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