Wie vermutet, nimmt die Kündigung Mörgelis groteske Züge an
Ich zitiere BLICk-online:
Uni-Rektor Andreas Fischer erklärte letzten Freitag an der
Pressekonferenz mit Nachdruck, das Schreiben zur Kündigung sei per Post
weg. Doch SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli und sein Anwalt Valentin
Landmann betonen auch nach dem Wochenende wiederholt:
Wie kann das sein? Für Aussenstehende war nach dem öffentlichen Auftritt des Rektors klar: Mörgeli ist weg und zwar per sofort.
Doch dem ist nicht so! Blick.ch hat drei offene Fragen unter die Lupe genommen.
Nicht so bei Mörgeli: Am Wochenende empfing er gut gelaunt die Reporter des SonntagsBlick in «seinem» Medizinhistorischen Institut an der Uni Zürich. Auch zu Wochenbeginn nimmt der Professor an gleicher Stelle sein Telefon ab und erzählt munter, er sei gerade am Abstauben.
Die Erklärung der Uni: «Die Freistellung von Prof. Mörgeli erfolgt Ende Woche», sagte Uni-Sprecher Beat Müller am Montagabend auf Anfrage. «Er kann deshalb sein Büro (er hat eines als Oberassistent des Instituts) bis zu diesem Zeitpunkt noch benutzen. Danach wird er das Büro zu vereinbarten Zeiten benützen können, um allfällige Arbeiten abschliessen zu können.»
Die Erklärung des Arbeitsrechtlers: «Herr Prof. Mörgeli ist öffentlich-rechtlich angestellt, da es sich bei der Uni Zürich um eine staatliche Anstalt handelt», sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht der Universität St. Gallen. «Bevor die Universität die Kündigung ausspricht muss sie dem betroffenen Angestellten die Möglichkeit geben, sich dazu zu äussern, sie muss ihm das rechtliche Gehör gewähren. Erst anschliessend darf sie ihm offiziell kündigen.»
Was also bringt dieses rechtliche Gehör, wenn der Rausschmiss von Mörgeli eh schon beschlossene Sache ist?
Die Erklärung eines Experten: «Da im vorliegenden Fall wohl alle Argumente pro und contra Kündigung und Freistellung bereits bekannt sind, wird das rechtliche Gehör kaum sehr viel bringen», sagt Arbeitsrechtler Geiser. «Es ist aber aus formellen Gründen dennoch zu gewähren. Es ist auch immer möglich, dass plötzlich, unerwarteter Weise noch ein neues Argument auftaucht.»
Noch scheint der letzte Akt nicht geschrieben...
Nachtrag: Fortsetzungsgeschichte (nach 20 Min)
Bei uns ist keine Kündigung eingegangen».
Wie kann das sein? Für Aussenstehende war nach dem öffentlichen Auftritt des Rektors klar: Mörgeli ist weg und zwar per sofort.
Doch dem ist nicht so! Blick.ch hat drei offene Fragen unter die Lupe genommen.
1. Was ist jetzt mit der Freistellung?
Am Freitag hiess es, Mörgeli werde nicht nur gekündigt, sondern auch freigestellt. Im normalen Arbeitsleben heisst das: Der entlassene Arbeitnehmer muss umgehend seinen Arbeitsplatz räumen.Nicht so bei Mörgeli: Am Wochenende empfing er gut gelaunt die Reporter des SonntagsBlick in «seinem» Medizinhistorischen Institut an der Uni Zürich. Auch zu Wochenbeginn nimmt der Professor an gleicher Stelle sein Telefon ab und erzählt munter, er sei gerade am Abstauben.
Die Erklärung der Uni: «Die Freistellung von Prof. Mörgeli erfolgt Ende Woche», sagte Uni-Sprecher Beat Müller am Montagabend auf Anfrage. «Er kann deshalb sein Büro (er hat eines als Oberassistent des Instituts) bis zu diesem Zeitpunkt noch benutzen. Danach wird er das Büro zu vereinbarten Zeiten benützen können, um allfällige Arbeiten abschliessen zu können.»
2. Hat Mörgeli wirklich noch keine Kündigung erhalten?
Tatsächlich: Obwohl am Freitag der Eindruck vermittelt wurde, die Kündigung sei rechtzeitig abgeschickt worden, hat weder Mörgeli noch Landmann eine solche erhalten. Verschickt wurde lediglich eine «Ankündigung der Kündigung» und zwar nicht an Mörgeli direkt, sondern an dessen zweiten Anwalt Manfred Küng.Die Erklärung des Arbeitsrechtlers: «Herr Prof. Mörgeli ist öffentlich-rechtlich angestellt, da es sich bei der Uni Zürich um eine staatliche Anstalt handelt», sagt Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht der Universität St. Gallen. «Bevor die Universität die Kündigung ausspricht muss sie dem betroffenen Angestellten die Möglichkeit geben, sich dazu zu äussern, sie muss ihm das rechtliche Gehör gewähren. Erst anschliessend darf sie ihm offiziell kündigen.»
3. Anhörung von Mörgeli Was bringt das noch?
Am Freitag hiess es, Mörgeli habe sich fürs Mitarbeitergespräch abgemeldet, die Chance auf ein letztes Gespräch nicht wahrgenommen. Nun gibt es aber offenbar aus rechtlichen Gründen doch noch eine Anhörung. Morgen läuft die Frist ab, dann erst kann die offizielle Kündigung ausgestellt werden.Was also bringt dieses rechtliche Gehör, wenn der Rausschmiss von Mörgeli eh schon beschlossene Sache ist?
Die Erklärung eines Experten: «Da im vorliegenden Fall wohl alle Argumente pro und contra Kündigung und Freistellung bereits bekannt sind, wird das rechtliche Gehör kaum sehr viel bringen», sagt Arbeitsrechtler Geiser. «Es ist aber aus formellen Gründen dennoch zu gewähren. Es ist auch immer möglich, dass plötzlich, unerwarteter Weise noch ein neues Argument auftaucht.»
Noch scheint der letzte Akt nicht geschrieben...
Nachtrag: Fortsetzungsgeschichte (nach 20 Min)
«Die Entlassung ist noch nicht rechtsgültig»
Die angekündigte Entlassung von Christoph Mörgeli als Kurator des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich sorgt noch immer für Gesprächsstoff. Sein Anwalt pocht darauf, dass die Entlassung noch nicht gültig ist.
Die
Aufsichtkommission Bildung und Gesundheit (AGB) des Zürcher
Kantonsparlaments will am heutigen Donnerstag von Unirektor Andreas
Fischer und Bildungsdirektorin Regine Aeppli hören, wie sie die
Ereignisse darstellen. Die Forderung der SVP, auch Mörgeli müsse zur
Anhörung geladen werden, wies die AGB zurück: Vorderhand wolle sie die
Versionen von Fischer und Aeppli hören.
Würde man Mörgeli dazu bitten, wäre dies informell bereits der Start einer Untersuchung, gab Kommissisonspräsident Hans-Peter Portmann Anfang Woche zu bedenken. Und dann müssten auch andere Beteiligte, etwa Mörgelis Chef Flurin Condrau, zugezogen werden.
Die SVP-Fraktion im Kantonsrat hat inzwischen eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie will darin verschiedene «Ungereimtheiten in der Affäre Condrau» geklärt haben.
Erst noch rechtliches Gehör
Mörgelis Anwalt in arbeitsrechtlichen Belangen, Manfred Küng, betonte in Schreiben an verschiedene Medien, von einer rechtsgültigen Entlassung und Freistellung seines Mandanten könne keine Rede sein. Mörgeli habe unbestritten Anrecht auf rechtliches Gehör. Zum Einreichen der schriftlichen Stellungnahme hatte er bis Mittwoch Zeit (Datum des Poststempels). Erst danach könne die Uni vollziehen, was sie angekündigt habe.
Unirektor Fischer hatte letzten Freitag Mörgelis Kündigung und fristlose Freistellung angekündigt. Ursachen seien Mörgelis Leistungen als Museumskurator, die sein neuer Chef Condrau als ungenügend beurteilt hatte, sowie Mörgelis Verhalten und Äusserungen gegen die Universität, seine Arbeitgeberin, nachdem der «Tages-Anzeiger» die schlechte Beurteilung aus einem noch nicht freigegebenen Akademischen Bericht der Universität publik gemacht hatte.
Wegen der vorzeitigen Herausgabe des Akademischen Berichtes 2011 hat die Universität Zürich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet.
Würde man Mörgeli dazu bitten, wäre dies informell bereits der Start einer Untersuchung, gab Kommissisonspräsident Hans-Peter Portmann Anfang Woche zu bedenken. Und dann müssten auch andere Beteiligte, etwa Mörgelis Chef Flurin Condrau, zugezogen werden.
Die SVP-Fraktion im Kantonsrat hat inzwischen eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie will darin verschiedene «Ungereimtheiten in der Affäre Condrau» geklärt haben.
Erst noch rechtliches Gehör
Mörgelis Anwalt in arbeitsrechtlichen Belangen, Manfred Küng, betonte in Schreiben an verschiedene Medien, von einer rechtsgültigen Entlassung und Freistellung seines Mandanten könne keine Rede sein. Mörgeli habe unbestritten Anrecht auf rechtliches Gehör. Zum Einreichen der schriftlichen Stellungnahme hatte er bis Mittwoch Zeit (Datum des Poststempels). Erst danach könne die Uni vollziehen, was sie angekündigt habe.
Unirektor Fischer hatte letzten Freitag Mörgelis Kündigung und fristlose Freistellung angekündigt. Ursachen seien Mörgelis Leistungen als Museumskurator, die sein neuer Chef Condrau als ungenügend beurteilt hatte, sowie Mörgelis Verhalten und Äusserungen gegen die Universität, seine Arbeitgeberin, nachdem der «Tages-Anzeiger» die schlechte Beurteilung aus einem noch nicht freigegebenen Akademischen Bericht der Universität publik gemacht hatte.
Wegen der vorzeitigen Herausgabe des Akademischen Berichtes 2011 hat die Universität Zürich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung erstattet.
(sda)
Es nimmt kein Ende:
Es nimmt kein Ende:
ZÜRICH -
Der Fall Mörgeli und kein Ende: Bildungsdirektorin Regine Aeppli
(SP) und Uni-Rektor Andreas Fischer müssen heute vor der
Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats aussagen. Mörgeli selber ist
nicht eingeladen.
Fischer und Aeppli sollen vor der Aufsichtkommission Bildung und
Gesundheit ihre Sicht der Dinge zum Fall Mörgeli schildern. Die
Forderung der SVP, auch Mörgeli müsse zur Anhörung geladen werden, wies die Kantonsrats-Kommission zurück.
Würde man Mörgeli dazu bitten, wäre dies informell bereits der Start einer Untersuchung, gab Kommissisonspräsident Hans-Peter Portmann Anfang Woche zu bedenken. Und dann müssten auch andere Beteiligte, etwa Mörgelis Chef Flurin Condrau, zugezogen werden.
Die SVP-Fraktion im Kantonsrat hat inzwischen eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie will verschiedene «Ungereimtheiten in der Affäre Condrau» geklärt haben.
Unter anderem fragt die SVP:
Würde man Mörgeli dazu bitten, wäre dies informell bereits der Start einer Untersuchung, gab Kommissisonspräsident Hans-Peter Portmann Anfang Woche zu bedenken. Und dann müssten auch andere Beteiligte, etwa Mörgelis Chef Flurin Condrau, zugezogen werden.
Die SVP-Fraktion im Kantonsrat hat inzwischen eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie will verschiedene «Ungereimtheiten in der Affäre Condrau» geklärt haben.
Unter anderem fragt die SVP:
- Warum Aeppli in der Sache Professor Mörgeli in der «Rundschau» aufgetreten sei.
- Warum Aeppli tatsachenwidrig behauptet habe, Mörgelis Bewährungsfrist laufe ab.
- Ob der Rektor gegen Mörgelis Vorgesetzten Professor Condrau ein Disziplinarverfahren eingeleitet habe, weil er einen vertraulichen Bericht veröffentlichen wollte.
- Warum Condrau auch auf mehrmalige Bitte Mörgeli das Gespräch verweigerte.
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