Freitag, 1. Juni 2012

Blochers Immunität teilweise aufgehoben


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Blocher muss sich Verfahren stellen

Die ständerätliche Rechtskommission hat entschieden, dass Blocher im Fall Hildebrand für ein Treffen Anfang Dezember keine Immunität geniesst. Ein zweiter Entscheid dürfte ähnlich ausfallen.

storybildZumindest für ein Treffen im Fall Hildebrand muss sich Nationalrat Christoph Blocher einer Strafuntersuchung stellen. (Bild: Keystone)

Die Karten stehen im Fall Hildebrand schlecht für Christoph Blocher. Der SVP-Nationalrat muss sich einem Strafverfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft stellen - zumindest was ein Treffen am 3. Dezember betrifft. Weil dieses vor der Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember stattgefunden habe, geniesse Blocher noch keine Immunität. Dies hat die ständerätliche Rechtskommission am Donnerstag mit 11 zu 2 Stimmen entschieden - gleich wie die nationalrätliche Kommission. Der Entscheid ist damit definitiv.









Es ist nämlich durchaus möglich, dass die Staatsanwälte bei der Untersuchung der beschlagnahmten Unterlagen, Computer und Handydaten auf kompromittierende Informationen stossen, die nichts mit dem Fall Hildebrand zu tun haben. Der Gedanke, dass all die privaten Daten gesichtet würden, sei unangenehm, sagte Blocher gestern.
Er agiert gerne im Verborgenen
Theoretisch könnte sogar ein anderes strafbares Delikt ans Licht kommen. Sollte die Staatsanwaltschaft derartige Hinweise finden, könnte sie diese laut Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat Daniel Jositsch verwenden. Dieser Fall ist aber eher unwahrscheinlich und sei Christoph Blocher hier ausdrücklich nicht unterstellt.
Die Ermittler dürften eher auf andere brisante Fakten stossen, die strafrechtlich nicht relevant sind – etwa auf Hinweise zur Finanzierung der SVP, Informationen zu Blochers Wirken als Bundesrat, Hintergründe zur «Basler Zeitung» und «Weltwoche» oder andere blochersche Geheimnisse. Dies würde nicht überraschen, da Blocher gerne im Verborgenen agiert, wie sich unter anderem beim Kauf der «Basler Zeitung» zeigte.


«Wir wissen ja, wie die Staatsanwälte denken und im Pub reden»


Auch im Wahlkampf 2007 spielte er eine lange unbekannte Rolle. In diesem März veröffentlichte die «NZZ am Sonntag» Informationen, wonach SVP-Wahlkampfleiter Toni Brunner selbst für den Kauf eines Beamers bei Blocher – damals Bundesrat – einen Antrag hatte stellen müssen. Zudem sollen über Blochers Privatanwalt sechsstellige Beträge in bar geflossen sein. Die SVP vermutet, dass diese Daten über einen entsorgten Computer der stellvertretenden Generalsekretärin an die «NZZ am Sonntag» gelangt sind.
Und was findet die Staatsanwaltschaft wohl auf dem Computer der Familie Blocher? Und vor allem: Wird sie es für sich behalten? SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli zweifelt: «Wir wissen ja, wie die Staatsanwälte denken und im Pub reden.» Überdies habe das Fernsehen vorab von der Hausdurchsuchung bei Blocher erfahren. Dieser habe daher allen Grund, an der Diskretion der Staatsanwälte zu zweifeln. Anders schätzt Daniel Jositsch die Lage ein: «Im Gegensatz zur Hausdurchsuchung sind an der Sichtung der Daten derart wenige Personen beteiligt, dass ein Leck sehr unwahrscheinlich ist.»
Computer schreddern lassen
Da Blocher bereits im Januar als Auskunftsperson einvernommen und am Tag vor der Hausdurchsuchung über das Verfahren gegen ihn informiert wurde, hätte er allfällig belastendes Material auch verschwinden lassen können. Die Erfahrung zeigt aber, dass fast alle Verdächtigen nicht wissen, dass einmal gelöschte Computerdaten wiederherstellbar sind. Und Blocher ist alles andere als ein Computerspezialist. Er hat als Bundesrat nie ein solches Gerät benutzt und besitzt auch heute keinen eigenen Computer. Beschlagnahmt wurde jener seiner Frau sowie offenbar auch jener des Sekretariats. Die Staatsanwaltschaft wollte gestern dazu keine Angaben machen.
Sicher ist, dass Christoph Blocher inzwischen sensibilisiert ist. Im April sagte er dem «Magazin», er habe seine Kinder angewiesen, alte Firmencomputer schreddern zu lassen, damit Geheimes geheim bleibe.

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