Kirche und Politik
Es ist nicht das erste Mal, dass Bürgerinnen und Bürger zur Kirche ausgetreten sind, weil sich die Kirche parteipolitisch verhalten hatte und Unrecht billigte.
In Zürich bringt folgende Situation das Fass zum Ueberlaufen:
Der prominenteste Kirchenaustreter ist Roger Liebei, Präsident der Stadtzürcher SVP. «In den letzten Jahren hat sich einiges angestaut, die Aufnahme der Occupy-Bewegung brachte das Fass zum Überlaufen», erklärt Roger Liebi, Präsident der Stadt Zürcher SVP seinen Austritt aus der reformierten Kirche.
«Politik den Parteien überlassen»
Die Haltung der Kirche sei sehr parteiisch, das habe sich schon bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative gezeigt. «Ich vermisse die Trennung von Religion und Politik. Die Kirche sollte das politische Engagement ihren Vertretern wie CVP und EVP überlassen.» Für die Anliegen der Occupy-Aktivisten hat der er kein Verständnis: «Wenn die Leute wenigstens etwas machen würden. Aber ich sehe da kein konstruktives Engagement.»
Kommentar: Kirche und Staat lässt sich zwar nicht sauber trennen. Politik und Religion haben viele Gemeinsamkeiten. Die Kirche hat das Recht und die Pflicht für Hilfsbedürftige einzustehen. Es ist aber nachvollziehbar, wenn viele Kirchensteuerzahlen nicht gewillt sind, Aktivisten mit Steuergelder zu unterstützen, die sich weigern, Gesetze einzuhalten. Ich habe mich in Zürich umgehört, als die Forderungen der Polizei nicht eingehalten werden mussten. Immer wieder war zu hören: Jeder Parksünder wird bestraft. Wehe wenn er nicht bezahlt. Wenn aber auf öffentlichem Grund illegal campiert wird, werden beide Augen zugedrückt. Ich vermute, dass es zu weiteren Kirchenaustritten kommen wird.
Ich bin gespannt auf die Argumentation und das weitere Verhalten der verantwortlichen Kirchenbehörde.
Ich zitiere SF:
Kompetenzen der Kirche
Diese Unterstützung einer politischen Bewegung stiess bei vielen Kommentarschreibern von «tagesschau.sf.tv» auf Kritik. Der Hauptvorwurf: Die Kirche überschreite hier ihre Kompetenzen. Auch die City-Kirche sei durch Staatsgelder mitfinanziert, das verpflichte zu politischer Neutralität.
Diesen negativen Äusserungen versucht Pfarrerin Verena Mühlethaler der City-Kirche mit einem Aufruf zum Dialog zu begegnen. Die City-Kirche am Stauffacher hat auch in der Vergangenheit durch ungewohnte Veranstaltungen, wie Partys im Gotteshaus, auf sich aufmerksam gemacht.
Die Pfarrerin erklärt auf der Internetseite der Kirche ihre Beweggründe für ihre neuste Aktion: «Diese Aufgaben der Offenen Kirche treffen sich mit den Zielen der Occupy-Bewegung. Wir sehen in dieser Bewegung auch ein Vorbild für die Kirche, insofern jede einzelne Stimme ernst genommen wird, eine Kultur des Zuhörens und der gemeinsamen Beschlussfindung eingeübt wird.»
Dass die Kirche wegen politischer Haltungen und Meinungen angegriffen wird, sei nicht neu. «Es gab bereits frühere Fälle, wie beispielsweise 2009 bei den Sans-Papiers, die die Zürcher Predigerkirche besetzten, bei der wir unter starke Kritik geraten sind», sagt Mori. Auch in diesem Fall haben die Papierlosen in der City-Kirche temporäres Asyl gefunden.
Erstaunlich, wie einfach in Deutschland der Kirchenaustritt möglich ist. Im Internet gibt es unter "Das weisse Pferd"
eine Anleitung zum Austritt:
Der Kirchenaustritt ist gar nicht so kompliziert.
Lediglich einige lokale Einzel-Gepflogenheiten verunsichern manche
Menschen. Doch selbst in einem solchen Fall ist die mögliche Hürde
leicht zu überwinden, notfalls eben mit zwei Anläufen. Oder man ruft zur
Sicherheit vorher noch mal dort an.
Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) und tritt aus. Das persönliche Erscheinen ist jedoch in Deutschland erforderlich. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis, wenn z. B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr, doch auch so geht es und man ist dann innerlich frei.
Zu den Einzelheiten:
1.) Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten! Oft ist jedoch auch Ihre letzte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes noch erforderlich. Wenn ja, können Sie sich diese vielleicht gleich im selben Haus besorgen.
Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird in den meisten Bundesländern auch nach Ihrem Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. der Heiratsurkunde, auf denen eine Konfessionszugehörigkeit vermerkt ist. Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen Stammbuch-Unterlagen jedoch nicht.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder Österreich und Schweiz siehe bei http://www.kirchenaustritt.de/
Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) und tritt aus. Das persönliche Erscheinen ist jedoch in Deutschland erforderlich. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis, wenn z. B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr, doch auch so geht es und man ist dann innerlich frei.
Zu den Einzelheiten:
1.) Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen) oder zum Standesamt (im übrigen Deutschland). Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten! Oft ist jedoch auch Ihre letzte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes noch erforderlich. Wenn ja, können Sie sich diese vielleicht gleich im selben Haus besorgen.
Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird in den meisten Bundesländern auch nach Ihrem Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. der Heiratsurkunde, auf denen eine Konfessionszugehörigkeit vermerkt ist. Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen Stammbuch-Unterlagen jedoch nicht.
Exakte Informationen je nach Bundesland in Deutschland und auch für die Länder Österreich und Schweiz siehe bei http://www.kirchenaustritt.de/
Nichts wie ab in die Freiheit!
Taufschein, Konfirmationsurkunde oder dergleichen
sind nicht nötig. Denn: Der Austritt erfolgt beim Staat, nicht
bei der Kirche - immer noch. Oft wird jedoch nach dem Taufschein
gefragt, der dokumentiert, in welchem Pfarramt Sie in das Taufregister
eingetragen worden sind. Sie sollten hier in Ihrem eigenen Interesse mitteilen, wo Sie einst
getauft worden sind, damit auch im kirchlichen Taufregister ein Eintrag über
Ihren Kirchenaustritt gemacht werden kann.
Schon als Jugendlicher mit 14 Jahren kann man
in Deutschland selbstständig - ohne Zustimmung der Eltern - aus der Kirche austreten.
Zwischen 12 und 14 bedarf es de Zustimmung des Kindes und der Eltern.
Bis zum 12. Lebensjahr entscheiden die Eltern.
2.) In jeder Behörde gibt es Formulare für den
Austritt. Der Beamte sagt Ihnen genau, was Sie ausfüllen müssen und
liest Ihnen Ihre Angaben noch einmal vor - das gilt als Protokoll. Die
Gründe für den Austritt will er nicht wissen. In Berlin und Brandenburg ist der Austritt gratis. In anderen Bundesländern zahlen
Sie zwischen 5 € (zuletzt in Bremen) und 100 € Verwaltungsgebühr (in
einigen Kommunen in Baden-Württemberg; 60 Euro z. B. in Neudenau
im Landkreis Heilbronn; 100 Euro in Pforzheim) - nicht schön, aber wenig im Vergleich zu den
Tausenden, die man einspart. In Bayern gibt´s "Rabatt": Eine Person
zahlt 31 Euro, Ehepartner zusammen zahlen bei gleicher Konfession aber
nicht den doppelten Beitrag, sondern "nur" 41 Euro. Außerdem können alle
Kinder ohne Zusatzkosten gleich mit austreten.
******
In der Schweiz habe ich so eine konkrete Anleitung nicht gefunden. 90 % der Leserechos sprechen sich übrigens gegen das einseitige politische Engagement der Landeskirche aus. Nach meinem Dafürhalten war die Aktion der Theologin Mühlethaler kontraproduktiv. Das Gewährenlassen von Berufsdemonstranten kann nicht mit der Aufnahme von verfolgten Juden während des zweiten Wetlkrieges in der Schweiz verglichen werden.
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