Verena Diener wird vorgeworfen: Sie predige Wasser und trinke Wein
Es ist zu viel verlangt, wenn man von Vorbildern Uebermenschliches verlangt.
Politiker, Lehrer, Theologen sind auch nur Menschen und wir dürfen nicht erwarten, dass sie völlig unfehlbar sind. Wenn jedoch eine Person, die Wasser predigt, d.h. sich selbst nicht an das hält, was sie verkündet, muss sie damit rechnen, zum Medienthema zu werden. Details werden öffentlich ausgetragen.
So ist es Verena Diener ergangen. Die nachfolgenden Artikel verdeutlichen dies (Quelle TAGI):
Muss ein Politiker vorleben, was er predigt? Häme ergoss sich vor zwei Wochen über Ruth Genner, weil sich die grüne Stadträtin mit einer Limousine ins Urnerland chauffieren liess. Und erneut stellt sich die Frage, inwieweit ein Politiker in seinem Alltag ein Vorbild abgeben muss. Im Fokus steht Verena Diener, deren Politik sich konsequent an ökologischer Nachhaltigkeit orientiert, wie sie auf ihrer Homepage anpreist. Die GLP-Ständerätin besitzt in der Nähe von Stein am Rhein auf deutschem Boden ein Ferienhaus – in Wangen an einem Hang, den die Dorfbewohner «Millionenhügel» nennen (TA von gestern).
Wie kommt das an in einer Partei, welche «die fortschreitende Zersiedelung und den ungebremsten Bodenverbrauch» bekämpft? Und die verlangt, die gerade im ländlichen Raum «überdimensionierten Bauzonen» seien zu verkleinern? Martin Bäumle, Präsident der Grünliberalen Schweiz, hält sich zurück: «Was meine Mitglieder in ihrem Privatleben machen, ist ihre Sache.» Gian von Planta, Fraktionschef im Stadtzürcher Gemeinderat, bezeichnet Dieners Verhalten hingegen als «nicht gerade imagefördernd» für die Partei. Thomas Maier, Fraktionschef im Kantonsrat, kennt Dieners Fall nicht, wie er versichert. Er sagt aber: «Als Liberale wollen wir den Lebensstil der Leute nicht bis ins kleinste Detail vorschreiben.» Entscheidend sei die ökologische Gesamtbilanz. Ein Ferienhaus in der Nähe zu besitzen, könne ökologischer sein als drei bis vier Langstreckenflüge pro Jahr in exotische Länder. Maier verzichtet auf ein Ferienhaus. Er nutze gerne die Annehmlichkeiten eines Hotels und möchte so wenig wie möglich zur Zersiedelung beitragen.
Auch Grüne haben Ferienhäuser
Gemeinderat von Planta besitzt ebenfalls kein Feriendomizil, wohl aber seine Eltern in ihrem Heimatort Zuoz GR. Diese benutzen die Wohnung während der sechs warmen Monate im Jahr, in der Wintersaison wechseln sich von Planta und seine Brüder ab: «Kalte Betten gibts bei uns nicht.»
GLP-Nationalrätin Tiana Moser verteidigt Diener: Diese sei frei in ihrem Entscheid. Von Bedeutung sei, ob ein Haus in die grüne Wiese gebaut werde: «Das war meines Wissens hier nicht der Fall.» Die Grünen sparen ebenso mit Kritik – wohl nicht zufällig, denn auch in ihren Reihen gibt es Ferienhausbesitzer, wie Kantonsrätin Esther Guyer seufzend einräumt: «Jeder muss selber zur Einsicht gelangen, dass das nicht sinnvoll ist.»
Verena Diener war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (Tages-Anzeiger)
Kommentar:
Auch Grüne dürfen Ferienhäuser haben. Es ist aber nicht professionell, wenn man nach der Publikation eines Sachverhaltes schweigt. Schlimmer waren vor allem die fadenscheinigen Selbstschutzbehauptungen, als gestern publik wurde, dass Verena Diener auch noch ohne Baubewilligung einen Schuppen im Garten des Ferienhauses erstellen liess. Sie begründete dies mit Aussagen, wie:
Ich habe nicht gewusst dass es eine Baubewilligung braucht- Ich habe den Nachbarn mündlich informiert.Diese Geschichten können der erfolgreichen Politikerin wertvolle Stimmen kosten.
Aus Tagi online:
Verena Diener wegen illegalem Gartenhäuschen in der Kritik
Dort hat Diener laut AZ ein Gartenhaus gebaut, ohne dafür eine Baubewilligung einzuholen – ausgerechnet in jener Bauzone in Wangen sind so genannte Nebenbauten nicht erlaubt.
«Es war nach Auskunft des Erbauers nicht
notwendig, eine Bewilligung einzuholen, und die Nachbarin wurde von uns
mündlich vorgängig informiert», sagt Diener gegenüber der AZ. Während
sie den Bau als «kleines Gerätegartenhäuschen» bezeichnet, spricht ein
Nachbar von einer «massiven Verbauung des Hanges» vor dem Haus.
Jetzt läuft gegen Diener ein sogenanntes Widerspruchsverfahren. Und Diener hofft, dass ihr Gartenhaus nachträglich legalisiert wird. Bei den Behörden in Wangen ist laut AZ ein entsprechender Antrag hängig, der am kommenden Montag im Gemeinderat behandelt werden soll.
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