Bürgeramts-Mitarbeiterin will so gekleidet zum Dienst kommen. Jetzt entschied OB Roth Burka geht nicht!
OB Petra Roth will keine Verschleierung im Bürgeramt
Kommentar: Eine Vermummung in der Oeffentlichkeit behindert das Identifizieren von Personen Deshalb müsste auch das Vermummungsverbot bei Demonstrationen konsequent umgesetzt werden (Wir reden nicht vom Kopftuch). Wer nichts zu verbergen hat, darf das Gesicht zeigen. Der Bürger hat das Recht, ins Gesicht einer Beamtin zublicken. Bei Kommunikationsprozessen sind die Augen die Fenster zur Seele wie auch die Brücke zum Du.
Die Verhüllung ist somit eine Kommunikationssperre.
In einem solchen Gewand will die Bürgeramt-Mitarbeiterin zur Arbeit kommen. Sie ist seit 10 Jahren bei der Stadt beschäftigt und Mutter von vier Kindern.
Die Verhüllung ist somit eine Kommunikationssperre.
In einem solchen Gewand will die Bürgeramt-Mitarbeiterin zur Arbeit kommen. Sie ist seit 10 Jahren bei der Stadt beschäftigt und Mutter von vier Kindern.
Der Zoff ist vorprogrammiert. Keine Seite will nachgeben. Wenn eine Beamtin Kundenkontakt hat, darf sie nach der Oberbürgermeisterin nicht verhüllt sein. Der Anwalt der Burkaträgerin will aber das Recht auf Burkatragen durchsetzen.
Würde die Beamtin in einer Burka erscheinen, würde sie zurückgeschickt. Die Auseinandersetzung geht weiter.
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