Nachtrag Kachelmann und die Persönlichkeitsrechte
Kurt Felix hatte mit Erfolg die Medien eingeklagt, als Sie von ihm nach der ersten Krebserkrankung Photos ohne Einwilligung veröffentlicht hatten. Nachdem nun die Krankheit erneut ausgebrochen war, wies er die Medien umgehend auf die Persönlichkeitsrechte hin. Niemand hat bislang den erkrankten Kurt Felix veröffentlicht.
Kachelmann droht Schweizer Zeitungen
Dies berichtet die SonntagsZeitung. Der TV-Meteorologe, der in Mannheim wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzt, wehrt sich demnach gegen die Berichterstattung der letzten drei Wochen. Sein Medienanwalt Ralf Höcker sagte laut dem Artikel: «Wir haben rund zehn Abmahnungen an Schweizer Medien verschickt.» Darunter befinden sich laut Höcker Zeitungen der «Blick»-Gruppe aus dem Ringier-Verlag sowie «20 Minuten» und «Berner Zeitung» der Tamedia AG, zu der auch der «Tages-Anzeiger» gehört.
Die Publikationen hatten laut der Zeitung aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert oder über angebliche private SMS-Nachrichten von Kachelmann an die Popsängerin Indira berichtet. «Beides stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mandanten dar», so Höcker gegenüber der Zeitung.
Die betroffenen Medien, so heisst es in dem Bericht weiter, wurden laut dem Anwalt aufgefordert, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben und Sachverhalte aus den Akten sowie die SMS-Nachrichten von Kachelmann an die Popsängerin nicht weiterzuverbreiten. Ausserdem sollten sie eine «Gebühr» in der Höhe von umgerechnet 2000 Franken bezahlen.
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