Sonntag, 20. September 2009

TAGI

«Volksverhetzend» – Deutsches Gericht stoppt Elstern-Plakate

Aktualisiert am 19.09.2009

In der Schweiz kennen wir das Motiv der diebischen Elster vom Abstimmungskampf, den die SVP gegen die Personenfreizügigkeit führte. Die Deutschen verbieten es. Die Begründung gibt zu denken.

Mit gleichen Tiermotiven gegen Ausländer: NPD und SVP.

Mit gleichen Tiermotiven gegen Ausländer: NPD und SVP. Bild: Keystone

Bereits 2008 hatte sich die NPD von der SVP bei der Gestaltung der Wahlplakaten inspirieren lassen. Damals bediente sich die NPD Hessen des Schäfchensujets der SVP.

Bereits 2008 hatte sich die NPD von der SVP bei der Gestaltung der Wahlplakaten inspirieren lassen. Damals bediente sich die NPD Hessen des Schäfchensujets der SVP.

Artikel zum Thema

«Polen-Invasion stoppen!», heisst es auf einem Wahlplakat der NPD in Mecklenburg-Vorpommern. «Die umstrittenen Plakate zeigen neben dem polenfeindlichen Slogan auch ein Motiv mit diebischen Elstern, das entsprechende Vorurteile gegen die polnischen Staatsbürger in Ostvorpommern bedient», schreibt das Online-Nachrichtenportal der Region Mecklenburg-Vorpommern mvregio.de.

Auch das Oberverwaltungsgericht in Greifswald befand nun, dass das so nicht gehe. Es untersagte in einem Beschwerdeverfahren des Landkreises Uecker-Randow das Anbringen der als «volksverhetzend» gewerteten Wahlplakate. Es hob damit in zweiter Instanz einen Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald vom 11. September auf.

Aus verwerflichen Motiven

Die Text- und Bildelemente des NPD-Plakats sowie deren Gestaltung seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer, stellte nun das Oberverwaltungsgericht in Greifswald fest. Damit stelle das Wahlplakat eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Zur öffentlichen Ordnung gehöre dem Urteil zu Folge der Gedanke des friedlichen Zusammenlebens der Völker in Europa. Hiergegen verstosse die auf dem Wahlplakat zum Ausdruck kommende Meinungsäusserung, die nach Ansicht des Gerichtes aus ausländerfeindlichen und damit aus verwerflichen Motiven erfolge.

Der Landrat des Landkreises Uecker-Randow hatte dem NPD-Kreisverband mit einer Ordnungsverfügung vom 4. September 2009 untersagt, die Wahlplakate in der Öffentlichkeit anzubringen. Das Amtsgericht hatte dem vorläufigen Rechtsschutzantrag des NPD-Kreisverbandes gegen das Verbot mit Hinweis auf das Recht auf freie Meinungsäusserung stattgegeben.

Ein Angriff auf die Menschenwürde

Das Oberverwaltungsgericht sieht indessen in dem Wahlplakat den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Text und Bild sowie deren Gestaltung auf dem Wahlplakat seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer, erklärte es. Damit stelle das Wahlplakat eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Die NPD werden nun voraussichtlich eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen und in Anbetracht des nahen Wahltermins auf eine Eilentscheidung drängen, schreibt mvredio.de. Aus NPD-Kreisen heisse es jedoch, dass sich der Einsatz der provokanten Plakate schon jetzt gelohnt habe, um in der öffentlichen Wahrnehmung als «Streiter für die Meinungsfreiheit» wahrgenommen zu werden.

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