Ombudsmann:
Schweizer Fernsehen informiert falsch!
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«10 vor 10» soll gelogen haben
Die Nachrichtensendung «10 vor 10» hat falsch über die Personenfreizügigkeit informiert. Würde diese nicht weitergeführt, müsste das ausländische Pflegepersonal nach Hause geschickt werden, hiess es in einem Beitrag von Ende Oktober.
Weil in der Schweiz nicht genügend Pflegepersonal rekrutiert werden könne, sei eine wesentliche Einbusse der Pflegequalität zu erwarten. Diese Aussage sei falsch, stellt Achille Casanova, Ombudsmann von Schweizer Fernsehen SF auf Beschwerde von zwei Zuschauern - einer von ihnen war der SVP-Nationalrat Theo Pfister - hin fest.
Über seinen Schlussbericht berichtete die Online-Plattform «Newsnetz». Darin ist auch die Stellungnahme von «10 vor 10»-Leiter Hansjörg Utz erwähnt. Dieser gesteht unumwunden Fehler ein. Der Beitrag sei tatsächlich «missverständlich bis falsch gewesen».
Utz entschuldigt sich
Anders als im Beitrag dargestellt könnten Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung nämlich unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in der Schweiz bleiben. «Wir bedauern diese falsche Information ausserordentlich und entschuldigen uns dafür», schreibt Utz.
Schon am Tag nach der Ausstrahlung liess er eine Erklärung ins Internet setzen, in der SF auf die falsche Darstellung hinwies. Das gleiche Korrigendum wurde am Abend in der Sendung verlesen. Zudem wurde der Sachverhalt in einem weiteren Beitrag im November noch einmal ausdrücklich richtig gestellt.
Der Redaktionsleiter von «10 vor 10» verwahrt sich aber gegen den Vorwurf der Beschwerdeführer, die Berichterstattung sei «böswillig» gewesen. «Die Berichterstattung war schlicht und einfach nicht gut», schreibt Utz.
Beschwerdeführer nicht zufrieden
Der Ombudsmann stellt in seinem Bericht fest, «dass die Verantwortlichen vom Schweizer Fernsehen das Möglichste getan haben», um diese gravierenden Falschinformationen zu korrigieren und daraus die nötigen Lehren zu ziehen.
Die beiden Beschwerdeführer dagegen sind mit der Antwort nicht zufrieden. Sie wollen den Fall an die Unahbängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen, wie Pfister am Dienstag auf Anfrage sagte. Eine Entschuldigung sei zu wenig. Bei einer solchen Fehlleistungen müsse das Thema noch einmal aufgenommen und richtiggestellt werden, besonders im Vorfeld der Abstimmung.
Kommentar: Diese Beurteilung ist Wasser auf die Mühle der SVP. Ich bin sicher, dass die Gegener diese Falschinformation des Schweizer Fernsehens ausschlachten werden, zumal beim Ausgang der Abstimmung mit einer Zitterpartie gerechnet werden muss. In der Regel recherchiert das 10 vor 10 sauber. Dieser Fehler darf nicht verallgemeinert und dem Schweizer Fernsehen böse Absicht unterschoben werden. Anderseits dürfte bei so heiklen Themen einer so wichtigen Informationssendung keine so gravierende Panne untlerlaufen.
Nachtrag Tagi:
«10vor10» mit «gravierender Falschinformation»
SF-Ombudsmann Achille Casanova gab einer Beschwerde des SVP-Politikers Theo Pfister recht.
Nicht der erste Faux-Pas von «10vor10»
Die Sendung «10vor10» war bereits im Vorfeld der Bundesratswahlen in den Verdacht geraten, sie berichte einseitig. Ein «10vor10»-Redaktor unterstellte dem damaligen Bundesratskandidaten Ueli Maurer im Interview, er werde als Regierungsmitglied seine Entscheidungen mit Christoph Blocher absprechen. SF-Chefredaktor Ueli Haldimann entschuldigte sich in der Folge für den Fauxpas seines Mitarbeiters und gestand ein, dass bei den Zuschauern durch die «Art und den Ton der Befragung der Eindruck eines unflätigen Verhaltens» entstanden sei.
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