Sonntag, 25. Januar 2009

Kann man eine Bundesrätin einklagen, weil sie die Bevölkerung vor einer Wahl unter Druck gesetzt hat?

(foto aus news)

Die SVP will gegen Micheline Calmy-Rey klagen

Ich zitiere 20 Min:

SVP will Bundesrätin Calmy-Rey verklagen

Die SVP-Parteileitung prüft strafrechtliche Schritte gegen ­SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Parteipräsident Toni Brunner hat einen Juristen mit entsprechenden Abklärungen beauftragt.

Nach Auffassung Brunners verstösst der Bundesrat im Kampf für die Personenfreizügigkeit gegen Artikel 280 des Strafgesetzbuches («Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht»): Vorkämpferin Calmy-Rey drohe dem Volk, die Regierung würde im Falle eines Neins zur Personenfrei­zügigkeit die bilateralen Verträge mit der EU kündigen müssen. «Dabei hat die Regierung weder einen Auftrag, dies zu tun, noch wird sie so dumm sein, dies zu tun», sagt Brunner. Deshalb kommt laut Brunner Artikel 280 zum Tragen.

Strafbar macht sich demnach, wer Stimmberechtigte «durch Androhung ernstlicher Nachteile nötigt», ihr Stimmrecht «in einem bestimmten Sinn auszuüben». Das sei beim Bundesrat und insbesondere bei Calmy-Rey der Fall.

Kommentar: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SVP juristisch Erfolg haben wird. Doch erreicht sie mit der Ankündigung immerhin Medienaufmerksamkeit. Es ist einer der letzten Versuche der SVP, das Ja abzuwenden. Die Chancen zu einer Ablehnung sind klein. Denn der Bundesrat, das Parlament, die Parteien, die Medien und die Wirtschaftsverbände gehören zu den Befürwortern. Mit einer grossangelegten Kampagne gelang es den Befürwortern, der Bevölkerung zu zeigen, dass wir JA sagen MUESSEN, weil sonst die bilateralen Abkommen gefährdet sind. Uebrigens hat nicht nur Bundesrätin Calmy-Rey Druck ausgeübt und behauptet, ein NEIN würde von der EU nicht toleriert.

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