Franz Weber akzeptiert die Missachtung des Volkswillen nicht
Immer wieder werden Volksentscheide nachträglich aufgeweicht und verwässert. (Alpeninitiative, Ausschaffung krimineller Ausländer und nun beim eindeutigen Entscheid beim Kampf gegen die Verbetonierung der Berggemeinden). Die Einsprachen Webers würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sie könnten folgen haben.
Ich zitiere 20 Min:
Weltberühmt
wurde Franz Weber in den 1970er Jahren mit seinem Kampf gegen das
Abschlachten von Robbenbabys an der kanadischen Ostküste.
Seine
prominenteste Mitstreiterin war das einstige französische Sexsymbol
Brigitte Bardot. 2005 taten sie sich erneut zusammen, um mit einer
Petition gegen den anhaltenden Robbenmord zu protestieren.
Der
1927 in Basel geborene Franz Weber lebte als Schriftsteller und
Journalist in Paris. Sein Engagement für die Umwelt begann 1965 mit dem
erfolgreichen Kampf gegen eine Grossüberbauung im Oberengadiner Dorf
Surlej.
In
seinen Methoden war Franz Weber selten zimperlich. Hier lieferte er
sich 1976 eine handgreifliche Auseinandersetzung mit Befürwortern eines
Höhenflugplatzes in der Walliser Gemeinde Verbier. Weber konnte das
Projekt stoppen.
Einer
seiner grössten Erfolge war 1977 die Annahme einer Volksinitiative im
Kanton Waadt zum Schutz des Weinbaugebietes Lavaux am Genfersee. Franz
Weber lebt seit Jahrzehnten in Montreux. Weil nach seiner Ansicht im
Lavaux immer noch zu viel gebaut wird, reichte er 2009 eine weitere
Initiative ein. Sie ist noch hängig.
Am
26. Februar 1978 kam Webers erste nationale Volksinitiative «für
Demokratie im Nationalstrassenbau» zur Abstimmung. Sie wollte das Volk
über umstrittene Autobahnteilstücke abstimmen lassen, wurde mit 61,3
Prozent Nein aber klar abgelehnt.
Franz
Weber mit Ehefrau Judith vor dem Grandhotel Giessbach. 1983 kaufte er
mit seiner Vereinigung Helvetia Nostra die historische Hotelanlage hoch
über dem Brienzersee und verhinderte damit, dass sie abgerissen und
durch einen Beton-Neubau ersetzt wurde.
Sein
Engagement gegen Tierversuche unterstrich Franz Weber mit der
Volksinitiative «für die Abschaffung der Vivisektion». Sie wurde am 1.
Dezember 1985 mit 70,5 Prozent Nein abgelehnt.
In
manchen Bereichen war Franz Weber seiner Zeit voraus. Hier war er 1985
im westafrikanischen Senegal für die Verwendung von Solaröfen, um die
drohende Versteppung durch Abholzung aufzuhalten.
In
Österreich engagierte sich Franz Weber aktiv gegen den Bau des
Donaukraftwerks Hainburg in einer ökologisch sensiblen Auenlandschaft
östlich von Wien. 1986 wurde das Projekt aufgegeben und ein Nationalpark
gegründet.
1987
kämpfte Weber im griechischen Delphi gegen den Bau einer
Aluminiumfabrik, welche die antiken Stätten bedrohte, in denen das
legendäre Orakel beheimatet war. Zehn Jahre später verlieh im die
Gemeinde die Ehrenbürgerschaft.
Seine
oft drastischen Methoden brachten Franz Weber auch mit dem Gesetz in
Konflikt. Am 30. Juni 1987 wurde er in seinem Haus in Montreux von der
Polizei verhaftet und abtransportiert. Er hatte sich geweigert, einer
Vorladung der Justiz wegen mehreren Ehrverletzungsklagen Folge zu
leisten.
Im
Norden Australiens wurde 1989 das «Franz Weber Territory» eingerichtet,
ein rund 500 Quadrakilometer grosses Schutzgebiet, in dem wilde Pferde
vor dem Abschuss Zuflucht finden sollen.
Franz
Weber ist Gründer der United Animal Nations, einer internationalen
Organisation nach dem Muster der UNO. Ihr gehören rund 120
Organisationen in der ganzen Welt an. Ein Tiergerichtshof führt
öffentliche Prozesse gegen schwere Vergehen in der Tierwelt durch, etwa
gegen den Stierkampf.
Franz
Weber hat 33 eidgenössische Volksinitiativen lanciert und 12
eingereicht - so viele wie niemand sonst. Die meisten zog er zurück,
weil ihm das Parlament entgegenkam, so auch die im November 2000
eingereichte Initiative «Tiere sind keine Sachen».
Zur
Abstimmung kam hingegen die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in
Tourismusgebieten». Sie sorgte für rote Köpfe und wurde am 24. Februar
2008 mit 68,1 Prozent Nein deutlich verworfen.
Seinen
grössten politischen Erfolg feierte der inzwischen 84-jährige Franz
Weber am 11. März 2012, als seine Volksinitiative «Schluss mit uferlosem
Bau von Zweitwohnungen» mit 50,6 Prozent Ja knapp angenommen wurde.
- Der von der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohungsinitiative präsentierte Verordnungsentwurf schweige sich über die Baubewilligungen nach dem 11. März - dem Tag des Volksentscheides - aus, begründet Webers juristischer Berater Pierre Chiffelle im Interview mit der Westschweizer Zeitung «Le Temps» die Opposition der Stiftung.
Das Bundesamt für Raumplanung (ARE) hatte am Donnerstag den Entwurf
der Arbeitsgruppe präsentiert. Darin werden die dringendsten Fragen
geklärt; er soll am 18. Juni konferenziell angehört werden. Als
Zweitwohnungen sollen dabei all jene Wohnungen gelten, in denen Nutzer
keinen Wohnsitz haben.
Zentral ist, dass der Besitzstand gewahrt werden soll. Wohnungen und Häuser, die unter dem bis zur Abstimmung geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, dürfen also auch künftig in dem Mass genutzt werden, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war.
Bestehende Wohnungen sollen frei verkauft und vererbt werden können. Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent dürfen künftig nur dann neue Zweitwohnungen bewilligen, wenn es sich um «warme Betten» handelt.
Missachtung des Volkswillens
Chiffelle fordert für den letzten Punkt «seriöse Garantien». Der Verordnungsentwurf fällt bei ihm durch: Die Besitzstandsgarantie sei eine klare Missachtung des Volkswillens, sagte er im Interview weiter. Der Anwalt fürchtet, dass vererbte oder verkaufte Hauptwohnsitze in Zweitwohnungen umgewandelt werden könnten.
«Preissteigerungen bei Verkauf und Miete ist damit vorprogrammiert. Benachteiligt werden diejenigen, die sich in diesen Gemeinden niederlassen möchten», sagte er.
Auch Vera Weber, Kampagnenleiterin und Tochter des Umweltschützers und Initiators der Zweitwohungsinitiative Franz Weber, ist gegen die Vorschläge der Arbeitsgruppe.
Dass gemäss dem Vorschlag Wohnungen und Häuser, die bis zur Abstimmung am 11. März 2012 gebaut wurden, als Zweitwohnsitz verkauft werden dürfen sollen, gehe «gar nicht», sagte sie am Freitag im Schweizer Fernsehen.
Die Initianten wollen «dafür kämpfen, dass diese Pauschalmöglichkeit, eine Erstwohnung in eine Zweitwohnung umzuwandeln, eingeschränkt wird», sagte Weber.
Kommentar: Wenn Volksentscheide immer wieder verwässert werden, leidet das politische Klima und letztlich werden die Oppositionsparteien davon profitieren. Ich erinnere mich noch gut an die Abstimmung gegen die Einführung der Sommerzeit. Der Entscheid wurde damals im Parlament über Bord geworfen und an den Stammtischen war dann zu hören: Man sieht einmal mehr: Die da oben machen das, was sie wollen. Volksentscheide werden nicht ernst genommen.
Zentral ist, dass der Besitzstand gewahrt werden soll. Wohnungen und Häuser, die unter dem bis zur Abstimmung geltenden Recht gebaut und genutzt wurden, dürfen also auch künftig in dem Mass genutzt werden, wie dies zum Zeitpunkt der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen rechtlich zulässig war.
Bestehende Wohnungen sollen frei verkauft und vererbt werden können. Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent dürfen künftig nur dann neue Zweitwohnungen bewilligen, wenn es sich um «warme Betten» handelt.
Missachtung des Volkswillens
Chiffelle fordert für den letzten Punkt «seriöse Garantien». Der Verordnungsentwurf fällt bei ihm durch: Die Besitzstandsgarantie sei eine klare Missachtung des Volkswillens, sagte er im Interview weiter. Der Anwalt fürchtet, dass vererbte oder verkaufte Hauptwohnsitze in Zweitwohnungen umgewandelt werden könnten.
«Preissteigerungen bei Verkauf und Miete ist damit vorprogrammiert. Benachteiligt werden diejenigen, die sich in diesen Gemeinden niederlassen möchten», sagte er.
Auch Vera Weber, Kampagnenleiterin und Tochter des Umweltschützers und Initiators der Zweitwohungsinitiative Franz Weber, ist gegen die Vorschläge der Arbeitsgruppe.
Dass gemäss dem Vorschlag Wohnungen und Häuser, die bis zur Abstimmung am 11. März 2012 gebaut wurden, als Zweitwohnsitz verkauft werden dürfen sollen, gehe «gar nicht», sagte sie am Freitag im Schweizer Fernsehen.
Die Initianten wollen «dafür kämpfen, dass diese Pauschalmöglichkeit, eine Erstwohnung in eine Zweitwohnung umzuwandeln, eingeschränkt wird», sagte Weber.
Kommentar: Wenn Volksentscheide immer wieder verwässert werden, leidet das politische Klima und letztlich werden die Oppositionsparteien davon profitieren. Ich erinnere mich noch gut an die Abstimmung gegen die Einführung der Sommerzeit. Der Entscheid wurde damals im Parlament über Bord geworfen und an den Stammtischen war dann zu hören: Man sieht einmal mehr: Die da oben machen das, was sie wollen. Volksentscheide werden nicht ernst genommen.
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