In der Nacht zum 2. April hatte der Ghanaer Eric X. (31) ein
Studentenpärchen überfallen, das in der Siegaue zeltete. Er bedrohte es
mit einer Astsäge, vergewaltigte die junge Frau (23) vor dem Zelt. Ihr
Freund (27) musste es hilflos geschehen lassen. Seinen Notruf nahm die
Polizei erst nicht ernst.
Im Prozess forderte die
Staatsanwaltschaft nun 13 Jahre Knast für Eric X. – weil er
hochgefährlich ist.
Das Urteil
Der
Prozess in Bonn endete mit einem Schuldspruch: Oberstaatsanwältin
Claudia Trauzettel forderte 13 Jahre Knast, am Ende verhängten die
Richter elfeinhalb Jahre – eine lange Zeit, dennoch fragen sich viele
Menschen angesichts der grausamen Tat: Wieso nicht muss er nicht die
geforderten 13 Jahre in den Knast?
Die Urteilsbegründung
Der Richter bei der Urteilsbegründung: „Für ihn spricht wenig, aber nicht nichts.“ Damit sei gemeint:
► Eric X. sei offiziell nicht vorbestraft ► Weil er keine Sprachkenntnisse hat, gelte er als Ausländer als besonders haftempfindlich ► Sein Verbrechen sei eine Spontantat gewesen
KOMMENTAR: Als einen minderschweren Fall können wir die Tat des
Ghanaer bestimmt nicht betrachten: Das Gericht wertete nämlich seine Tat als
besonders schwere Vergewaltigung, weil er eine Waffe eingesetzt hatte,
als Drohung.
Es war zu erfahren, dass Eric X. hatte das Opfer als
Prostituierte beschimpft und trotz erdrückender Beweislage stets alles
abgestritten hatte. Ein Geständnis konnte ihm also nicht strafmildernd
angerechnet werden. Er zeigte auch keine Reue oder Einsicht: Schon am
Ende der Urteilsverkündung ließ er durch seinen Anwalt Martin Mörsdorf
Revision ankündigen.
Was bedenklich ist:
Ein Täter hat zwar das Recht, alles abzustreiten. Aber er hat nicht das Recht, die Geschädigte als Prostituierte zu bezeichnen. Verständlich ist die Entlastung, wenn jemand nicht vorbestraft ist. Wenn aber die mangelden Sprachkenntnisse und die Spontanität der Handlung strafmildernd sind, ist dies völlig unverständlich. Das Gericht kann Dolmetscher beiziehen. Wenn die Spontanität strafmildernden Einfluss hat, könnte jeder nach einem Verbrechen sagen: Ich habe leider spontan gehandelt.
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