Mittwoch, 23. August 2017

Kriminelle Asylanten können kaum mehr ausgeschafft werden- Die Gründe

Mehrarbeit durch Flüchtlinge:

Wird ein Asylantrag abgelehnt, werden Rechtsmittel eingelegt.

In Deutschland sind 250'000 Gerichtsverfahren anhängig.

Bild am Sonntag publizierte aus dem Bericht "Kriminalität im Kontext der Zuwanderung":

2016 begingen Migranten 76'500 Diebstahltdelikte, 

54'600 Körperverletzungen,

3'600 Fälle gegen gegen die sexuelle Selbstbestimmung

und 432 Fälle von Mord und Totschlag.

"Es sind zum Beispiel aus Nordafrika Bevölkerungsschichten zu uns gekommen, die krimineller sind als der allgemeine Bevölkerungsschnitt", sagt Gnisa.

Ein noch grösseres Problem sind die Klagen gegen Asylentscheide.

Wird ein Asylantrag abgelehnt, kann man Rechtsmittel einlegen.

Derzeit sind 250'000 Gerichtsverfahren anhängig.

Gnisa: "Wir haben in Deutschland rund 230'000 ausreisepflichtige Ausländer. Wir schaffen es nicht, dass diese Menschen das Land verlassen. Dies ist ein grosses Problem."

 

Ein Beispiel aus der Schweiz:

Dauergast im Gefängnis

20 Min

Trotz 13 Vorstrafen  nicht ausgeschafft

Viermal haben die Behörden die Asylgesuche eines Algeriers abgelehnt. Die Rückführung in die Heimat ist aber nicht möglich.

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Das Amtshaus in Solothurn. (Archivbild)
«Ich muss hier und da 1000 oder 2000 Franken stehlen. Es ist die einzige Möglichkeit, um zu überleben», sagte Moumen Z. laut «Blick» vor dem Richter in Solothurn. Der Algerier ist der Justiz bereits bestens bekannt. Er ist 13-mal vorbestraft – unter anderem wegen Diebstals, Hausfriedensbruchs und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz.
Der Staatsanwalt glaubt nicht an eine Besserung: «Ich denke nicht, dass er bereit ist, sich an Gesetze zu halten. Seit er in der Schweiz ist, wurde er insgesamt zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt», zitiert ihn der «Blick».
So befindet sich Moumen Z. auch heute im Gefängnis. Der Mann hat sich vergeblich gegen eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten und 20 Tagen unbedingt gewehrt, wie es im Artikel weiter heisst.

Ausschaffung nicht möglich

Viermal hat Moumen Z. einen Asylantrag gestellt, viermal haben die Behörden abgelehnt. Trotzdem befindet sich der 29-Jährige immer noch in der Schweiz, eine Ausschaffung steht in nächster Zeit nicht bevor. Warum?

Die Schweiz hat 2007 mit Algerien ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Trotzdem kommt es in vielen Fällen zu keinen Rückführungen. Der Grund: Die Regierung akzeptiert keine Sonderflüge. Die Personen müssten also per Linienflug in ihr Heimatland zurückgebracht werden, was zum Schutz der anderen Passagiere nicht praktiziert wird.

Kommentar: Mit unserem Recht ist nicht mehr alles in Ordnung. Wenn die Ausschaffung illegaler Migranten so einfach blockiert werden kann, müssen wir uns fragen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Selektion schon vor der Aufnahme in Europa vorzunehmen, wenn nicht bereits in Nordafrika.
Nachtrag:

Keine Rückübernahme abgewiesener Asylbewerber Iran, Äthiopien und Eritrea sind am schlimmsten