Alice Schwarzer - Fortsetzungsgeschichte
Steuerfahnder ermitteln weiter gegen "Emma"-Herausgeberin
Gegen
die deutsche Frauenrechtlerin Alice Schwarzer läuft auch nach ihrer
Selbstanzeige und Steuernachzahlung ein
steuerliches Ermittlungsverfahren. Das teilte der Anwalt der 71-jährigen
Publizistin, Christian Schertz, am Freitag mit.
Er reagierte damit auf Berichte der Nachrichtenmagazine "Focus" und
"Spiegel". Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft hätten im Mai unter
anderem Schwarzers Haus im Bergischen Land bei Köln durchsucht,
berichteten die Magazine. Schertz bestätigte die Durchsuchungen am 20.
Mai.
Zugleich heisst es in seiner Mitteilung: "Die heute in den Medien
angestellten Mutmassungen über die Höhe einer möglichen zusätzlichen
Steuerschuld sind falsch". Konkreter wurde der Anwalt nicht. Die
Staatsanwaltschaft in Köln äusserte sich in der Sache nicht. "Das Thema
Steuerhinterziehung kommentieren wir grundsätzlich nicht."
Nachzahlungen von 200'000 Euro
Die Herausgeberin
und Chefredaktorin der feministischen Zeitschrift "Emma" hatte Anfang
Februar eingeräumt, seit den 1980er-Jahren ein Schweizer Konto geführt,
es aber erst 2013 beim Finanzamt angegeben zu haben. Sie habe
200'000 Euro für die vergangenen zehn Jahre nachgezahlt, plus
Säumniszinsen.
Laut "Focus" und "Spiegel" gibt es nun den Verdacht, dass sie dem
Fiskus zusätzlich Steuern aus selbstständiger Arbeit vorenthalten haben
könne. Angeblich geht es um einen sechsstelligen Betrag.
Schertz erklärte: "Im Zusammenhang mit der eingereichten
Nacherklärung wurde - wie gesetzlich vorgesehen - ein steuerliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet, was derzeit entgegen der ersten
Annahme noch andauert." Details nannte er nicht.
Strafanzeige gegen Unbekannt
Er habe im Namen seiner Mandantin Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Kölner Staatsanwaltschaft gestellt, "da erneut offenbar Informationen in kürzester Zeit aus den Behörden direkt an die Medien durchgestochen worden sind." Er habe Schwarzer geraten, sich nicht zur Sache zu äussern. Sie werde weiter mit den Behörden zusammenarbeiten.
Eine Selbstanzeige ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam.
Der Düsseldorfer Steueranwalt Arne Lissewski sagte auf dpa-Anfrage,
sollte Schwarzer eine zusätzliche Einkunftsquelle vollständig
verschwiegen haben, würde das bedeuten, dass ihre Selbstanzeige
unwirksam würde.
Als Schwarzers Selbstanzeige vor vier Monaten bekanntgeworden war,
hatte die Autorin eine "Verletzung des Steuergeheimnisses" und die
Verletzung ihrer Privatsphäre kritisiert. Man wolle gezielt ihren Ruf
schädigen - auch nach ihrer Kampagne gegen die Prostitution.
Kachelmann will berichten
Auf Twitter äusserte Jörg Kachelmann
am Freitag mit sarkastischem Unterton sein Interesse, von einem
allfälligen Prozess gegen Schwarzer zu berichten: "Ich habe 2010
gelernt, dass sich jeder Idiot Gerichtsberichterstatter nennen darf.
Also auch ich. Für wen darf ich zum #Schwarzer-Prozess?"
In einem später veröffentlichten Video seiner Serie
"Kachelmann-Wetter" kam er darauf zurück: "Die Entscheidung ist gefällt.
Wenn es die Möglichkeit gibt, wieder einmal journalistisch tätig zu
sein ausserhalb des Wetters, dann weiss ich für wen, falls es zu einem
Prozess gegen Frau Schwarzer kommt." Von weiteren Anfragen bittet er
abzusehen. (sda/lmy)
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