Was denken Sie: Wahr oder Witz?
Folgende fragwürdigen Geheimvereinbarungen könnte ein Prise Wahrheit haben:
Sieben geheime Gesetze der GroKo?
Was kaum einer weiß: Die Spitzen
von Union und SPD haben einige pikante Details ausgehandelt, die sie
aber - wie in solchen Fällen üblich - nicht in den öffentlichen
Koalitionsvertrag geschrieben haben. SPIEGEL ONLINE enthüllt sieben
geheime GroKo-Nebenabreden.
§1 Zusammensetzung der Bundesregierung
CDU, SPD und CSU einigen sich über die Besetzung der Bundesministerien nach folgenden Kriterien, für die jeweils nach absteigender Priorität Punkte vergeben werden: (1) Parteiproporz nach Wahlergebnis, (2) Proporz nach Mitgliederzahl der jeweiligen Partei-Landesverbände, (3) Geschlechterparität, (4) Dauer der Parteizugehörigkeit, (5) Anzahl der Talkshow-Auftritte. (6) Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. (7) Bei Losgleichheit entscheidet die Kompetenz.
§2 Das letzte Wort
CDU, SPD und CSU legen einvernehmlich fest: (1) Bei gemeinsamen
(presse)öffentlichen Auftritten der drei Parteivorsitzenden hat zwingend
die Parteivorsitzende der Christlich Demokratischen Union, Dr. Angela
Merkel, das letzte Wort. (2) Satz 1 gilt dann nicht, wenn dem
Parteivorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Sigmar
Gabriel, danach noch ein treffendes Bonmot einfallen sollte, womit das
letzte Wort Gabriel zufällt. (3) Satz 2 gilt nicht für den Fall, dass
der Vorsitzende der Christlich Sozialen Union, Horst Seehofer, noch
einen Witz parat hat, der aber gut sein muss, um als letztes Wort zu
gelten. (4) Unabhängig von den Sätzen 2 und 3 gilt weiterhin Satz 1.
§3 Die Steinbach-Äquivalenz
CDU, SPD und CSU beschließen: (1) Für jede eine stramm konservative Neuerung begrüßende Äußerung der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) in dem Internetdienst "Twitter" ("Steinbach-Tweet") werden von politisch links einzuordnenden Mitgliedern der Bundestagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands anderthalb "Tweets" abgesetzt, die eine folgenlose, stramm linke Forderung aufstellen ("Links-Tweets"). (2) Ausgleichend ist die Christlich Soziale Union berechtigt, proportional europakritische Äußerungen durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden Peter Gauweiler bei regionalen und kommunalen Parteiveranstaltungen zu verbreiten ("Gauweiler-Stammtisch"). (3) Es gilt die Berechnungsformel: 1 Gauweiler-Stammtisch = 4 Steinbach-Tweets = 6 Links-Tweets. (4) Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands wird sich zeitnah (bis Mitte 2015) bemühen, politisch links einzuordnende Positionen zu ersinnen und politisch links einzuordnende Mitglieder in ihrer Bundestagsfraktion zu identifizieren.
§4 Farbliche Abstimmung der Kanzlerbekleidung
CDU, SPD und CSU einigen sich wie folgt: (1) An jedem Montag, Mittwoch und Freitag bestimmt das Präsidium der Christlich Demokratischen Union Deutschlands die Farbe der Oberbekleidung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. (2) An jedem Dienstag und Donnerstag entscheidet das Präsidium der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands über die Farbe der Oberbekleidung Merkels. (3) An jedem Sonntag entscheidet Horst Seehofer. (4) Die Farben Grün und Gelb sind künftig zu vermeiden. (5) Die Farbe der Anzughose wird durchgängig auf den Farbton "Steingrau" festgelegt.
§5 Überparteilicher Beisprung und Vertrauenserklärung
CDU, SPD und CSU vereinbaren: (1) Im Fall eines konfrontativ geführten,
im Fernsehen ausgestrahlten Interviews mit einem Regierungsmitglied der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands oder der Christlich Sozialen
Union ("Slomka-Situation") ist der jeweils andere Parteivorsitzende
aufgefordert, zeitnah die Medien zu kritisieren ("Überparteilicher
Beisprung"). (2) Die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union ist
zum überparteilichen Beisprung nur sich selbst gegenüber verpflichtet,
erklärt aber nach eigenem Ermessen ihr "volles" bzw. "vollstes
Vertrauen". (3) Nachdem die Bundeskanzlerin einem Regierungsmitglied
öffentlich zwei Mal das "vollste Vertrauen" ausgesprochen hat, ist
dieses aufgefordert, unverzüglich seinen Rücktritt einzureichen.
CDU, SPD und CSU einigen sich über die Besetzung der Bundesministerien nach folgenden Kriterien, für die jeweils nach absteigender Priorität Punkte vergeben werden: (1) Parteiproporz nach Wahlergebnis, (2) Proporz nach Mitgliederzahl der jeweiligen Partei-Landesverbände, (3) Geschlechterparität, (4) Dauer der Parteizugehörigkeit, (5) Anzahl der Talkshow-Auftritte. (6) Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. (7) Bei Losgleichheit entscheidet die Kompetenz.
§2 Das letzte Wort
CDU, SPD und CSU beschließen: (1) Für jede eine stramm konservative Neuerung begrüßende Äußerung der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) in dem Internetdienst "Twitter" ("Steinbach-Tweet") werden von politisch links einzuordnenden Mitgliedern der Bundestagsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands anderthalb "Tweets" abgesetzt, die eine folgenlose, stramm linke Forderung aufstellen ("Links-Tweets"). (2) Ausgleichend ist die Christlich Soziale Union berechtigt, proportional europakritische Äußerungen durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden Peter Gauweiler bei regionalen und kommunalen Parteiveranstaltungen zu verbreiten ("Gauweiler-Stammtisch"). (3) Es gilt die Berechnungsformel: 1 Gauweiler-Stammtisch = 4 Steinbach-Tweets = 6 Links-Tweets. (4) Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands wird sich zeitnah (bis Mitte 2015) bemühen, politisch links einzuordnende Positionen zu ersinnen und politisch links einzuordnende Mitglieder in ihrer Bundestagsfraktion zu identifizieren.
§4 Farbliche Abstimmung der Kanzlerbekleidung
CDU, SPD und CSU einigen sich wie folgt: (1) An jedem Montag, Mittwoch und Freitag bestimmt das Präsidium der Christlich Demokratischen Union Deutschlands die Farbe der Oberbekleidung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. (2) An jedem Dienstag und Donnerstag entscheidet das Präsidium der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands über die Farbe der Oberbekleidung Merkels. (3) An jedem Sonntag entscheidet Horst Seehofer. (4) Die Farben Grün und Gelb sind künftig zu vermeiden. (5) Die Farbe der Anzughose wird durchgängig auf den Farbton "Steingrau" festgelegt.
§5 Überparteilicher Beisprung und Vertrauenserklärung
§6 Paritätische Wartezeiten
CDU, SPD und CSU stimmen überein: (1) Zur angemessenen Außendarstellung von Unabhängigkeit erhält jeder Parteivorsitzende der Koalitionsparteien für die Dauer der Legislaturperiode ein Zeitkonto von vier Stunden (240 Minuten). (2) Im Rahmen dieses Zeitkontos sind die Parteivorsitzenden berechtigt, die jeweils anderen beiden Parteivorsitzenden bei gemeinsam anberaumten Treffen auf sich warten zu lassen. (3) Bei vorzeitiger Ausschöpfung des Zeitkontos ist eine Wiederauffüllung nur einvernehmlich möglich. Landestypische Einreden ("In Bayern gehen die Uhren anders" etc.) sind nicht zulässig. (4) Erscheint 120 Minuten nach dem anberaumten Termin keiner der drei Parteivorsitzenden am verabredeten Ort, wird unverzüglich die Pressemitteilung "Geheimtreffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit" abgesetzt.
§7 Kommunikation von Regierungshandeln
CDU, SPD und CSU verabreden: (1) Kürzungen von staatlichen Sozialleistungen oder Lockerungen des Umweltschutzes werden ausschließlich von Regierungsmitgliedern verkündet, die der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands angehören. (2) Die Verkündung von Steuererhöhungen für Konzerne und von verschärften Umweltauflagen obliegt Regierungsmitgliedern von der Christlich Demokratischen Union. (3) Der Vorsitzende der Christlich Sozialen Union kann sich zu jedem Thema äußern, allerdings nur so kryptisch, dass seiner Äußerung nicht zu entnehmen ist, ob er das Regierungshandeln nun positiv oder negativ bewertet ("Seehofer-Orakel"). (4) Die Bundeskanzlerin äußert sich erst, wenn das (presse-) öffentliche Echo auf das jeweilige Regierungshandeln eine positive oder negative Einschätzung zulässt. (5) Sämtliche Abreden in dieser Vereinbarung erfolgen ohne Gewähr.
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