Freitag, 13. August 2010

Elternmisshandlungen - ein Tabu?

Oder: Die Kehrseite der grenzenlosen Erziehung

Foto: brandXpictures

Kindsmisshandlungen haben Folgen. Es gibt ein Gewaltschutzgesetz. Werden jedoch Eltern von Kindern geprügelt, geschieht nichts. Hier besteht eine Gesetzeslücke. Kinder können nicht weggewiesen werden, wenn sie Eltern misshandeln. Nach einem Bericht im Tagesanzeiger hat die Zahl der Meldungen über Jugendliche, die ihre Eltern schlagen, mit Faustschlägen traktieren oder die ihnen Gegenstände nachwerfen, stark zugenommen. Dies nach Angabe des Elternnotrufes. Vor allem alleinerziehende Mütter und Frauen sind betroffen.

Das Phänomen der Elternmisshandlung scheint ein weiterer Beleg zu sein für den viel beklagten Zerfall der Familie. Interessanterweise werden nicht in erster Linie jene Eltern geschlagen, die selber ihre Kinder geschlagen haben.

Es sind vorwiegend jene Eltern, die keine Grenzen setzen und keine Forderungen stellen.

Nach meinen Erfahrungen kann eine erspriessliche Erziehung nur gelingen, wenn BEIDES gegeben ist:

- das konsequente Durchsetzen von verlässlichen Regeln

- und der Aufbau von Beziehungen

Beziehungen können bekanntlich nicht aufgebaut werden, wenn die Bezugspersonen nicht präsent sind.

Müssten nicht die Weichen neu gestellt werden zu Hause und in der Schule?

Weg von Beliebigkeit und stetem Wechsel hin zur Konstanz von Bezugspersonen.

Uebrigens: Alle haben ein Recht auf Unversehrtheit: Männer und Frauen. Eltern und Kinder. Es darf weder Kindsmisshandlung noch Eltern - oder Lehrermisshandlung geben!

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