Fall erledigt
Ich zitiere die Basler Zeitung:
Ein guter Tag für Christa Markwalder
Weder die Aussenpolitische Kommission des
Nationalrates noch das Büro des Nationalrates sanktionieren
FDP-Nationalrätin Christa Markwalder.
Am 6. Mai war bekannt
geworden, dass Markwalder eine Interpellation eingereicht hatte, die
teilweise in Kasachstan verfasst worden ist.
Schutz der Immunität wird hochgehalten
Zwischen 1980 und 2011 behandelte das Parlament 44
Aufhebungsgesuche, 1989 hoben National- und Ständerat die Immunität der
damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp auf. Ein Jahr später wurde sie vom
Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung freigesprochen.
Nicht auf Immunität berufen konnten sich Jean Ziegler (SP, GE) und
Ulrich Schlüer (SVP, ZH). Das Parlament kam zum Schluss, die betroffenen
Parlamentarier hätten nicht im Rahmen ihrer amtlichen Stellung
gehandelt, weshalb sie sich dem Strafverfahren stellen mussten.
KOMMENTAR: Damit muss FDP Präsident Müller einsehen, dass er vorschnell die FDP Politikerin fallen gelassen hatte.
Es lohnt sich immer, zuerst überlegen - dann sprechen.
NACHTRAG:
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) hat ohne
Gegenstimme Christa Markwalder das Vertrauen ausgesprochen. Gegen die
Berner FDP-Politikerin wird damit keine Strafanzeige erhoben.
Auf die Frage hin, ob sich deshalb für Nationalrätin Christa
Markwalder (FDP) alles zum Guten gewendet hat, meint
SRF-Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch, dass Markwalder zuerst einmal
tief durchatmen könne. Allzu schnell sollte das «Dossier Markwalder»
allerdings nicht in der Schublade verschwinden. Das grundsätzliche
Problem, so Trütsch, sei nämlich nicht gelöst worden. Ungeachtet dessen,
dass Markwalder heute einen Persilschein erhalten habe.
Die
grossen Fragen müssten seiner Meinung nach noch gelöst werden: Wie geht
man mit Kommissionsprotokollen um? Was ist vertraulich und was ist nicht
vertraulich? Hier bestehe Klärungsbedarf. Laut Trütsch habe sich die
Kommission mit ihrer Erklärung «durchgemogelt». Es gelte festzuhalten:
Im Prinzip gibt es in einer Kommission und in einer offenen Gesellschaft
keine 100-prozentige Vertraulichkeit. Somit bleibe das Zentralproblem
erhalten. Hanspeter Trütsch erkennt im Fall Markwalder aber auch
positive Aspekte: Dank der erfolgten Aufarbeitung sei ihr Fall auch
heilsam gewesen.
Auf einen Punkt macht der Bundeshausredaktor
aufmerksam: Markwalder habe das Kommissiongeheimnis nicht materiell,
sondern formell verletzt. Über diese Unterschiede würden sich nicht nur
Juristen streiten, so Trütsch. Auch In der Kommission sollen
verschiedene Interpretationen geherrscht haben.
Aufhebung der Immunität?
Zwar liegen bei der Bundesanwaltschaft noch immer Strafanzeigen
gegen Markwalder vor, die ihre parlamentarische Immunität aufheben
wollen. Trütsch schätzt die Chancen allerdings als gering ein, dass das
Parlament die Immunität aufheben wird. Denn im Lichte des
Kommissionsentscheides von heute, werde das wohl nicht geschehen und
Marktwalder dürfte ab heute wieder ruhiger schlafen.