Ich zitiere die Basler Zeitung:
Ein guter Tag für Christa Markwalder
Schutz der Immunität wird hochgehalten
Zwischen 1980 und 2011 behandelte das Parlament 44 Aufhebungsgesuche, 1989 hoben National- und Ständerat die Immunität der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp auf. Ein Jahr später wurde sie vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung freigesprochen. Nicht auf Immunität berufen konnten sich Jean Ziegler (SP, GE) und Ulrich Schlüer (SVP, ZH). Das Parlament kam zum Schluss, die betroffenen Parlamentarier hätten nicht im Rahmen ihrer amtlichen Stellung gehandelt, weshalb sie sich dem Strafverfahren stellen mussten.KOMMENTAR: Damit muss FDP Präsident Müller einsehen, dass er vorschnell die FDP Politikerin fallen gelassen hatte.
Es lohnt sich immer, zuerst überlegen - dann sprechen.
NACHTRAG:
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SRF-Redaktor: «Markwalder kann zuerst einmal tief durchatmen»
Die grossen Fragen müssten seiner Meinung nach noch gelöst werden: Wie geht man mit Kommissionsprotokollen um? Was ist vertraulich und was ist nicht vertraulich? Hier bestehe Klärungsbedarf. Laut Trütsch habe sich die Kommission mit ihrer Erklärung «durchgemogelt». Es gelte festzuhalten: Im Prinzip gibt es in einer Kommission und in einer offenen Gesellschaft keine 100-prozentige Vertraulichkeit. Somit bleibe das Zentralproblem erhalten. Hanspeter Trütsch erkennt im Fall Markwalder aber auch positive Aspekte: Dank der erfolgten Aufarbeitung sei ihr Fall auch heilsam gewesen.
Auf einen Punkt macht der Bundeshausredaktor aufmerksam: Markwalder habe das Kommissiongeheimnis nicht materiell, sondern formell verletzt. Über diese Unterschiede würden sich nicht nur Juristen streiten, so Trütsch. Auch In der Kommission sollen verschiedene Interpretationen geherrscht haben.
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