Montag, 1. Juni 2015

Applaus im Nationalrat für Christa Markwalder

Fall erledigt

Ich zitiere die Basler Zeitung:


Ein guter Tag für Christa Markwalder
 
 
     
     
Weder die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates noch das Büro des Nationalrates sanktionieren FDP-Nationalrätin Christa Markwalder.
  Am 6. Mai war bekannt geworden, dass Markwalder eine Interpellation eingereicht hatte, die teilweise in Kasachstan verfasst worden ist.
 
 
   

Schutz der Immunität wird hochgehalten

Zwischen 1980 und 2011 behandelte das Parlament 44 Aufhebungsgesuche, 1989 hoben National- und Ständerat die Immunität der damaligen Bundesrätin Elisabeth Kopp auf. Ein Jahr später wurde sie vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung freigesprochen. Nicht auf Immunität berufen konnten sich Jean Ziegler (SP, GE) und Ulrich Schlüer (SVP, ZH). Das Parlament kam zum Schluss, die betroffenen Parlamentarier hätten nicht im Rahmen ihrer amtlichen Stellung gehandelt, weshalb sie sich dem Strafverfahren stellen mussten. 

KOMMENTAR: Damit muss FDP Präsident Müller einsehen, dass er vorschnell die FDP Politikerin fallen gelassen hatte.
Es lohnt sich immer, zuerst überlegen - dann sprechen.
NACHTRAG:

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK) hat ohne Gegenstimme Christa Markwalder das Vertrauen ausgesprochen. Gegen die Berner FDP-Politikerin wird damit keine Strafanzeige erhoben.
Auf die Frage hin, ob sich deshalb für Nationalrätin Christa Markwalder (FDP) alles zum Guten gewendet hat, meint SRF-Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch, dass Markwalder zuerst einmal tief durchatmen könne. Allzu schnell sollte das «Dossier Markwalder» allerdings nicht in der Schublade verschwinden. Das grundsätzliche Problem, so Trütsch, sei nämlich nicht gelöst worden. Ungeachtet dessen, dass Markwalder heute einen Persilschein erhalten habe.
Die grossen Fragen müssten seiner Meinung nach noch gelöst werden: Wie geht man mit Kommissionsprotokollen um? Was ist vertraulich und was ist nicht vertraulich? Hier bestehe Klärungsbedarf. Laut Trütsch habe sich die Kommission mit ihrer Erklärung «durchgemogelt». Es gelte festzuhalten: Im Prinzip gibt es in einer Kommission und in einer offenen Gesellschaft keine 100-prozentige Vertraulichkeit. Somit bleibe das Zentralproblem erhalten. Hanspeter Trütsch erkennt im Fall Markwalder aber auch positive Aspekte: Dank der erfolgten Aufarbeitung sei ihr Fall auch heilsam gewesen.
Auf einen Punkt macht der Bundeshausredaktor aufmerksam: Markwalder habe das Kommissiongeheimnis nicht materiell, sondern formell verletzt. Über diese Unterschiede würden sich nicht nur Juristen streiten, so Trütsch. Auch In der Kommission sollen verschiedene Interpretationen geherrscht haben.

Aufhebung der Immunität?

Zwar liegen bei der Bundesanwaltschaft noch immer Strafanzeigen gegen Markwalder vor, die ihre parlamentarische Immunität aufheben wollen. Trütsch schätzt die Chancen allerdings als gering ein, dass das Parlament die Immunität aufheben wird. Denn im Lichte des Kommissionsentscheides von heute, werde das wohl nicht geschehen und Marktwalder dürfte ab heute wieder ruhiger schlafen.
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen