Dienstag, 24. Juni 2008

Simonis-Klage: Eine lehrreiche Paparazzi Geschichte

Die Persönlichkeitsrechte und die Rechte für Journalisten, Photos von Promis zu veröffentlichen - ein Dauerthema. Es geht um einen Interessenkonflikt.

Spiegel-online publiziert heute eine aufschlussreiche Geschichte zu dieser Thematik:

Ex-Ministerpräsidentin Simonis: Ohne Erfolg in Karlsruhe
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DDP

Ex-Ministerpräsidentin Simonis: Ohne Erfolg in Karlsruhe

PAPARAZZI-STREIT

Simonis verliert gegen "Bild"

Shoppen mit Heide ist okay - und sie dabei zu fotografieren, kann sogar von zeitgeschichtlicher Relevanz sein. Ex-Ministerpräsidentin Heide Simonis ist mit einer Klage gegen Fotos in der "Bild"-Zeitung gescheitert, die die Politikerin nach ihrer Abwahl beim Einkaufen zeigen. Manchmal kommt auch einer Shopping-Tour zeithistorische Bedeutung zu.

An den unmittelbar nach Heide Simonis' Abwahl aufgenommenen Bildern, die sie beim Einkaufen zeigten, bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.

"Wir sind der Auffassung, dass sich ein Politiker in einer solchen Situation auch unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres der Berichterstattung entziehen kann", sagte die Senatsvorsitzende Gerda Müller in Karlsruhe.

Heide Simonis (SPD), Ex-Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil die "Bild"-Zeitung unter der Überschrift "Danach ging Heide erst mal shoppen" Fotos gedruckt hatte, die Simonis Stunden nach ihrer Niederlage am 27. April 2005 beim Shopping in Kiel zeigen.

Auch am Tag darauf warteten Fotojournalisten vor ihrer Wohnung und folgten ihr mit dem Auto. Simonis brach daraufhin einen geplanten Privatbesuch auf halber Strecke ab und fuhr wieder nach Hause. Die zuvor entstandenen Fotos wurden bis heute nicht veröffentlicht. Simonis klagte aber auf Auskunft, was auf den Aufnahmen zu sehen sei und welche Fotos vom Tag nach ihrer Abwahl sich noch im "Bild"-Archiv befinden.

Das Kammergericht Berlin sprach ihr im Juni 2006 diesen Anspruch auf Auskunft zu. Der BGH entschied dagegen in einem Grundsatzurteil, dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstehen. Auch die Klage auf Herausgabe der bisher unveröffentlichten Paparazzi-Fotos blieb damit erfolglos. BGH-Vizepräsidentin Müller machte deutlich, dass Politiker unter Umständen auch Privatfotos dulden müssen: "Hier geht es um einen Vorgang von historisch-politischer Bedeutung." Zwar müssten die Umstände berücksichtigt werden, unter denen die Aufnahmen zustande gekommen seien. Doch werde die Ex-Politikerin in einer unverfänglichen Situation gezeigt, die wohl nicht den Kernbereich der Privatsphäre betreffe.

Simonis' Anwalt Joachim Kummer hatte seine Klage auf das Vorgehen der Fotografen gestützt, und vor Gericht ausgeführt, wie der Ex-Ministerpräsidentin nachgestellt worden sei. Simonis sei vom Landeshaus über das Einkaufszentrum bis zum Wohnhaus regelrecht "observiert" worden. Ihren Fahrer habe sie deshalb zu "ungewöhnlichen Fahr- und Wendemanövern" veranlasst. Schließlich hätten die Fotografen sie im Kieler Einkaufszentrum "Sophienhof" bedrängt, "ständig wetterleuchteten die Blitzlichter", weswegen Simonis sogar auf die Anprobe eines Hosenanzugs verzichtet habe. Das Verhalten der Fotografen sei "skandalös" und nicht durch die Kontrollfunktion der Medien gerechtfertigt. "Die Presse soll der Wachhund sein, sie soll nicht der Jagdhund sein." "Bild"-Anwalt Thomas von Plehwe unterstrich dagegen die historisch-politische Bedeutung der Aufnahmen. Er erinnerte daran, dass der 27. April 2005 als Schlusspunkt einer schweren Niederlage von Simonis zu betrachten sei, da nur wenige Wochen zuvor deren Wiederwahl im März spektakulär gescheitert war:

"Wir haben es hier mit einem zeitgeschichtlichen Augenblick zu tun."

Zudem habe sich Simonis zuvor mehrfach mit ihren privaten Konsumgewohnheiten - etwa dem Besuch von Flohmärkten oder dem Sammeln von Tassen - selbst in der Presse präsentiert.

Simonis hat ein durchaus zerrüttetes Verhältnis zur "Bild". Im Juli 2006 zierte die Titelseite der "Bild" eine halbseitige Gegendarstellung der SPD-Frau. Darin widersprach der Anwalt der ehemaligen Ministerpräsidentin der "Bild"-Schlagzeile aus dem Mai: "Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?"

Der Hintergrund: Im Frühjahr des Jahres war Simonis mäßig erfolgreich durch die RTL-Sendung "Let's Dance" getanzt, woraufhin "Bild" sie als "Hoppel-Heide" verhöhnt hatte. Zu "Dschungel-Heide" wollte die Ex-Politikerin nicht auch noch werden: Das Blatt hatte eine Fotomontage gezeigt, in der Simonis' Gesicht mit Maden bedeckt war. Ein paar Seiten weiter fanden sich Montagen, die Heide Simonis im Bikini, mit Jauche beschmiert oder auf einem elektrischen Bullen reitend zeigten.

Kommentar: Einmal mehr sehen wir bestätigt, dass man rechtzeitig die Grenze zwischen Privatheit und Oeffentlichkeit ziehen muss. Simonis war es, welche die Grenze verschob und bereits bei der RTL-Sendung "Let's Dance" öffentlich getanzt hatte, obschon sie nachträglich behaupten wollte, sie hätte nicht zugesagt.

Ferner zeigt sich , dass man mit einer Klage alte Geschichten nur unnötigerweise aufwärmt. Deshalb muss man sich gut überlegen, ob wir eine Klage einreichen wollen, weil dies kontraproduktiv sein kann. Ohne Simonis jüngste Intervention würden nämlich ihre alten Geschichten in diesem Blog auch nicht noch zusätzlich im Netz "verewigt".

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