Mittwoch, 8. Juli 2020

Unbegreiflich

«Er ist gefährlich»

Verurteilter Sexualstraftäter aus Psychiatrie geflohen

In Rheinau ZH ist  ein Straftäter während eines unbegleiteten Ausgangs geflohen. Die Polizei fahndet nach ihm und ruft die Bevölkerung um Mithilfe auf. Darum gehts

  • In Rheinau im Kanton Zürich ist ein verurteilter Sexualstraftäter geflüchtet.
  • Die Polizei hält den Mann für gefährlich.
  • Die Bevölkerung wird gebeten, bei der Suche mitzuhelfen.
Der Mann floh während eines unbegleiteten Arealausganges, schreibt die Kantonspolizei Zürich in einer Mitteilung. Es handelt sich dabei um einen 33-jährigen Asylbewerber. Mouhamed Ali Ayadi verbüsst wegen Sexual- und anderen Delikten eine mehrjährige Haftstrafe. Die Polizei beschreibt ihn als ca. 180 cm gross, von fester Statur, recht kurze schwarze Haare. Bei der Flucht trug er ein Oberteil mit langen Ärmeln, dazu kurze Hosen und einen grünen Rucksack.

KOMMENTAR: Gottlob konnte der gefährliche Straftäter  später im Ausland gefasst werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieser gefährliche Asylbewerber nicht ausgewiesen wurde und 
ein unbegleiteter Freigang bewilligt worden war. So etwas ist unbegreiflich. Hoffentlich gehen die zuständigen Stellen über die Bücher. Gut vorstellbar, dass der zuständige Therapeut die unbegreifliche These vertritt. Wir müssen bei Straftätern ein gewisses Risiko eingehen. Nein und nochmals Nein. Müssen wir nicht. Nachträglich erfahren wir, dass der Gemeinde Rheinau die Flucht verschwiegen wurde. Ein gravierender Informationsfehler!

  NACHTRAG: 

Vier Tage lang war Mouhamed A.* (33) auf der Flucht. Dann konnte der marokkanische Sexualstraftäter in Mailand (Italien) geschnappt werden. Der abgewiesene Asylbewerber war am Mittwochmorgen vor einer Woche vom Gelände des Psychiatriezentrums Rheinau ZH geflohen.
Doch die Gemeinde Rheinau ärgert sich dennoch an einer Sache: Sie hat offenbar erst aus den Medien erfahren, dass überhaupt ein Sexualstraftäter aus ihrer Gemeinde auf der Flucht ist, wie der «Landbote» berichtet.

Keine Information, wenn keine Gefahr für Bevölkerung

Den Entscheid, die Gemeinde nicht zu informieren, begründen die Kantonspolizei und die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) so: «Aufgrund der Umstände sind die PUK und die Kantonspolizei davon ausgegangen, dass für die Bevölkerung keine unmittelbare Gefahr bestanden hat und sie haben deshalb auch den Gemeinderat nicht direkt informiert», heisst es in einer Mitteilung auf der Internetseite der Gemeinde.
Doch der Gemeinderat sieht das ganz anders und schreibt weiter: «Wir mussten jedoch feststellen, dass aufgrund der Berichterstattung in den Medien bei Teilen der Bevölkerung ein anderer Eindruck entstanden ist.»
Der Gemeinderat ist von der Klinik jedenfalls nicht direkt informiert worden – und hat deswegen bei der Medienstelle der PUK interveniert. Die Behörde habe von der Klinik eine bessere Informationspraxis verlangt, berichtet die Zeitung. Konkret will die Behörde in ähnlichen Fällen direkt informiert werden, statt aus den Medien von einem solchen Vorfall erfahren zu müssen. (sib)
*Name bekannt  (Quelle: BLICK)

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