Mittwoch, 22. Juli 2020

Bei der zu largen Ausschaffung könnte die SVP Erfolg haben

  • BUND VERSINKT IM ZAHLENCHAOS
  •  Die SVP verlangt, dass verurteilte ausländische Straftäter konsequent des Landes verwiesen werden.
  • Ebenso greift sie die Härtefallklausel an, die es ermöglicht, auf Landesverweise zu verzichten.
  • Am Mittwoch stellte sie ein Positionspapier dazu vor.
Bei der Umsetzung der SVP-Ausschaffungsinitiative hätten Vertreter der anderen Parteien die Härtefallklausel als «absolute Ausnahme» bezeichnet. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei zugesichert, dieses Versprechen aber nicht eingelöst worden, kritisierte der frühere Berner Nationalrat Adrian Amstutz in Bern vor den Medien.

42 Prozent ohne Landesverweis

Das Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass über das Ganze gesehen die obligatorische Landesverweisung in 58 Prozent der Fälle angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Die Zahlen waren Ende Juni veröffentlicht worden.
Gemäss BFS konnte 2019 zum ersten Mal vollständig erfasst werden, mit wie vielen Verurteilungen für im «Katalog» des Strafgesetzbuches aufgeführten Straftaten eine Landesverweisung ausgesprochen wurde. Zuvor konnten Urteile wegen Diebstahls mit Hausfriedensbruch oder Betrugs in Verbindung mit Sozialleistungen nicht einbezogen werden.

Korrektur von Härtefallklausel

Die SVP fordert gestützt auf die Zahlen, wegen Straftaten verurteilte Ausländerinnen und Ausländer «konsequent» wegzuweisen, wenn die Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch obligatorisch ist. Die Härtefallklausel für Ausnahmen von der nach gewissen Straftagen obligatorischen Landesverweisung will sie aus dem Gesetz streichen.

Schwere der Tat, Aufenthaltsstatus und Personenverkehr als Gründe


Weiter verlangt die Partei Aufschluss über die unterschiedliche Anwendung der Härtefallklausel in den Kantonen und eine Begründung für Ausnahmen gestützt auf die Klausel. Werde nicht Einhalt geboten und die Härtefallklausel weiterhin «übermässig» angewandt, behält sich die SVP eine neue Volksinitiative vor, wie sie schreibt.

Ein Urteil muss in einem Rechtsstaat immer verhältnismässig sein

Bei Richterinnen und Richtern kommt die Forderung der SVP nach einer Streichung der Härtefallklausel schlecht an. Stellvertretend sagt Felicitas Lenzinger, Präsidentin des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt und Mitglied der Richtervereinigung, die Härtefallklausel sei für die Gerichte ein sehr wichtiges Instrument. «Sie hat sich als tauglich erwiesen.» Die Ergebnisse würden durchaus dem Volkswillen entsprechen. Sie verweist dabei auf die Ausweisungsquote bei schweren Delikten: 100 Prozent bei Mord, fast 90 Prozent bei Diebstahl.
Und der Berner Staatsrechtsprofessor Markus Müller betont, dass eine automatische Landesverweisung gemäss einem Deliktekatalog in einem Rechtsstaat eine Illusion sei: Jeder einzelne Fall müsse geprüft werden. Zwar könne man den Ermessensspielraum weiter verengen. «Aber man kann ihn nicht eliminieren.» Das Prinzip, dass ein Urteil verhältnismässig sein müsse, lasse sich nicht umstossen, so Müller. (srf)
NACHTRAG im Blick:

ALLES NOCH VIEL SCHLIMMER

Es ist alles noch viel schlimmer – aber das soll keiner wissen: 2019 haben nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer einen Landesverweis kassiert. Diese Zahl, die das Bundesamt für Statistik jüngst bekannt gab, sorgt nicht nur bei der SVP für Empörung. Das heisst allerdings noch lange nicht, dass diese Straftäter die Schweiz auch wirklich verlassen. Denn die offizielle Statistik des Bundes zeigt nur, wie viele Landesverweise Schweizer Richter ausgesprochen haben. Wie gross die Zahl derjenigen ist, die dennoch im Land bleiben – darüber gibt sie keine Auskunft.
Wie bei abgewiesenen Asylbewerbern ist auch bei kriminellen Ausländern mit Landesverweis eine Ausschaffung nicht immer möglich. Zum Beispiel dann nicht, wenn im Heimatstaat Krieg herrscht oder das Herkunftsland Personen einfach nicht zurücknimmt.






Die Daten sind da ...

Wer beim Bund nachfragt, wie viele kriminelle Ausländer die Schweiz tatsächlich verlassen haben, erhält seit Jahren die Antwort, dass man dazu keine Daten habe. Der Bund wolle die Antwort auf diese Frage gar nicht wissen, warf alt SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (66) dem Bundesrat an der gestrigen Medienkonferenz vor. Aus der Luft gegriffen ist dieser Vorwurf nicht – er greift aber zu kurz.
BLICK fragte bei verschiedenen Bundesstellen nach. Diese reichten die Anfrage wie eine heisse Kartoffel von Amt zu Amt weiter. Niemand wollte zuständig sein.
Letztlich räumt das Staatssekretariat für Migration (SEM) nach beharrlichem Nachfragen ein: Ja, der Bund hat die Daten! BLICK-Recherchen zeigen, dass die Bundesverwaltung die Daten zum Landesverweis-Vollzug schon seit drei Jahren erfasst.

... aber der Bund gibt die Zahlen nicht heraus

Der Bund macht dennoch keine Angaben über die Zahl der tatsächlich erfolgten Ausschaffungen von ausländischen Straftätern. Das SEM hat dafür folgende Ausrede parat: Man habe derzeit noch nicht die nötigen «technischen Voraussetzungen», um eine Statistik zu erstellen.
Wie sich der Bund herausredet, um seiner Informationspflicht nicht nachkommen zu müssen, klingt wenig glaubwürdig. Auch das Staatssekretariat für Migration dürfte über ein brauchbares Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel verfügen.
Zudem ist der Bund – wie er jetzt gezeigt hat – ja auch in der Lage, verlässliche Zahlen zur Ausschaffungsquote zu liefern. Und diese Daten zieht das Bundesamt für Statistik aus derselben Datenbank, in der auch erfasst wird, wann und unter welchen Umständen jemand das Land wirklich verlassen hat: nämlich aus dem Strafregister-Informationssystem Vostra.
Besonders brisant ist der Zeitpunkt, zu dem der Bund versucht, der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorzuenthalten: In zwei Monaten stimmt die Schweiz über die Kündigungs-Initiative der SVP ab. Dabei geht es um die Abschaffung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Wie aber soll die Bevölkerung über die Begrenzungs-Initiative befinden, wenn verheimlicht wird, ob Vergewaltiger ohne Schweizer Pass tatsächlich das Land verlassen müssen?

Keller-Sutter kommuniziert via Twitter

Das SEM verweist auf eine laufende Gesetzesänderung. Erst wenn diese umgesetzt sei, könne man tatsächlich sagen, wie viele verurteilte Ausländer wirklich ausgeschafft worden seien. Tatsache aber ist, dass die Revision nichts daran ändert, dass der Bund die Daten schon längst hat, auf welche die SVP seit nunmehr sieben Jahren pocht. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (41) wirft dem Bundesrat vor, auf Zeit zu spielen.
Was man konstatieren muss: Offene Kommunikation sieht anders aus. Ein Beleg dafür ist die neue Kommunikationsstrategie des Justizdepartements von Karin Keller-Sutter (56), zu der das SEM gehört. Ihr Departement schwieg bis gestern auf Medienanfragen zu den Ausschaffungszahlen.
Gestern räumte das Justizdepartement dann plötzlich Handlungsbedarf ein. Keller-Sutter werde im Herbst Massnahmen mit den Kantonen besprechen. Das teilte das Departement per Twitter mit. So hatte man das zwar in die Welt gesetzt, aber die Medien umgangen.
Schon 2018 stimmten die Zahlen nicht:

Der Bund versinkt im Zahlenchaos. Nur 58 Prozent der kriminellen Ausländer kassierten einen Landesverweis, hat eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) ergeben. Jetzt kommt heraus, dass auch diese Zahl nicht stimmen dürfte. Das BFS bestätigt gegenüber BLICK: Bei der Statistik ist es zu Fehlern gekommen – schon wieder. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Zahlen-Wirrwarr beim Bund für Schlagzeilen gesorgt.
Kommt hinzu: Keiner weiss, wie viele Landesverweise tatsächlich vollzogen werden. Und das, obwohl die Daten dazu seit Jahren erfasst werden, wie BLICK gestern aufdeckte.




Keiner will verantwortlich sein

Schuld am Zahlensalat will niemand haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) schiebt das Debakel dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in die Schuhe. Das SEM besteht darauf, die notwendigen Informationen nicht zu haben. Und die Statistiker des Bundes schieben die Schuld auf die Kantone.
Bei den Angaben, wie viele vom Gericht verhängte Ausschaffungen tatsächlich durchgeführt wurden, wird nun klar: Der Bund hat Angst, falsche Zahlen zu veröffentlichen. Also lässt er es vorerst sein.

Veröffentlichung wurde gestoppt

Man hatte die sogenannte Vollzugsstatistik ursprünglich bereits 2018 publizieren wollen, erklärt das Bundesamt für Statistik (BFS). Dann wurde in jenem Sommer aber bekannt, dass die BFS-Daten zu den richterlichen Ausschaffungsentscheiden kreuzfalsch waren. Eine Schmach fürs BFS.
Aus Furcht, einen weiteren Bock zu schiessen, zog der Bund bei der zweiten Statistik, also jener zu den tatsächlich erfolgten Ausschaffungen, die Notbremse. Die Vollzugszahlen verschwanden in den Schubladen der Amtsstuben.

KOMMENTAR: Der Volkswillen wurde offensichtlich nicht umgesetzt (Es geht um die Ausschaffung krimineller Ausländer). Deshalb kann bei diesem Problem die SVP mit dem Support aus allen Parteien rechnen.

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