Die SRF-Sendung «Arena» über die Glaubwürdigkeit der Medien war misslungen, so das Urteil des SRG-Ombudsmanns. Das Sachgerechtigkeitsgebot sei verletzt worden. Gegen die Sendung gingen fast 500 Beschwerden ein – so viele wie noch nie.
Kritisiert wurde vor allem der Umgang von Moderator Jonas Projer mit seinem Gast Daniele Ganser. Der Historiker und Publizist sei in der Sendung zum Thema «Trumps Krieg gegen die Medien» unfair und diskriminierend behandelt und als Verschwörungstheoretiker diffamiert worden. Ausserdem habe der Sender eine E-Mail Gansers veröffentlicht, ohne dessen Einwilligung eingeholt zu haben.
Einige der Kritikpunkte unterstützt der Ombudsmann, wie er in seinem heute veröffentlichten Bericht schreibt. So etwa die beanstandete Vorstellung der Gäste. Es sei nicht die Frage, ob Ganser umstritten sei oder nicht. Die Frage sei, ob gleich lange Spiesse herrschten. Und dies war offensichtlich nicht der Fall.
Thema erfordert besondere journalistische Sorgfalt
Die übrigen Hauptpersonen wurden neutral mit ihrer Haupttätigkeit vorgestellt, Ganser dagegen als «umstrittener Publizist». Damit habe sich die Redaktion bei den übrigen Gästen referierend verhalten, im Bezug auf Ganser aber kommentierend. Das sei nicht sachgerecht, schreibt Ombudsmann Roger Blum.
In einer Diskussionssendung dürfe der Moderator durchaus den einen Gast kritisch befragen, mit dem anderen aber kein solches «Kreuzverhör» durchführen. Allerdings gebe es zwei Ausnahmen: Bei Sendungen vor Wahlen und Abstimmungen und bei Sendungen, in denen das Fernsehen selber das Thema ist.
Und genau letzteres war bei «Trumps Krieg gegen die Medien» der Fall. Zum einen ging es um den Berufsstand des Moderators, zum anderen um das eigene Haus, um Schweizer Radio und Fernsehen SRF. Dabei verteidigte Projer die Position von SRF. «Er war folglich Partei und nicht mehr Schiedsrichter», schreibt der Ombudsmann. Wenn ein Sender sich selbst thematisiere, sei dies besonders heikel und verpflichte zu besonderer journalistischer Sorgfalt. «Diese besondere journalistische Sorgfaltspflicht war in dieser Phase der Sendung, als Dr. Daniele Ganser mehrfach angegriffen wurde, nicht erfüllt.»
Probleme nicht durch Rücktritt lösen
Einen doppelten Regelverstoss sieht der Ombudsmann, als es um die E-Mail ging. Erstens sei es nicht fair gewesen, eine E-Mail, die eigentlich zum Privatbereich gehört, ohne Einwilligung des Verfassers im Fernsehen zu veröffentlichten. Zweitens sei es nicht fair gewesen, den zweiten Teil der E-Mail wegzulassen. Auch dies sei ein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Moderator Jonas Projer habe in der Sendung übersehen, dass eine doppelte Selbstthematisierung vorlag und daher eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht nötig gewesen wäre. «Auch ein ausgezeichneter Moderator kann mal scheitern», schreibt der Ombudsmann.
Dass Projer deshalb «abgelöst» werden müsse, wie einige Beanstander forderten, verneint Blum jedoch. Es sei ein Wesenselement der schweizerischen politischen Kultur, dass man die Probleme nicht einfach mit Rücktritt löst, sondern damit, dass man lernt und sich verbessert.
«Lehren aus dem Fall ziehen»
Der Ombudsmann empfiehlt SRF, seine «Publizistischen Leitlinien» so zu ergänzen, dass in Sendungen, in denen die Medien an und für sich und SRF im Speziellen thematisiert werden, eine erhöhte journalistische Sorgfaltspflicht gilt.
Die Redaktion hatte die Beanstandungen zurückgewiesen. Der Ombudsmann habe nun anders entschieden, schreibt Jonas Projer, der auch Redaktionsleiter der «Arena» ist, in einer Stellungnahme. Nun gelte es, die Lehren aus dem Fall zu ziehen und bei einem vergleichbaren nächsten Mal eine bessere «Arena» zu machen.
Man werde sich selbstkritisch mit dem Schlussbericht des Ombudsmanns auseinandersetzen, teilte TV-Chefredaktor Tristan Brenn mit. (nag/sda)
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