Das Volk hat die Bilateralen und die Masseneinwanderungsinitiative gutgeheissen.
Wenn nun das Parlament den Verfassungsauftrag mit der MEI nicht erfüllen will, mit der Begründung, die Bilateralen dürften nicht gefährdet werden, verharrt die Schweiz in einem Dilemma.
Bilaterale oder MEI: Was ist nun wichtiger?
Beides wurde von souverän gutgeheissen.
Die hitzige Debatte im Nationalrat hat gezeigt, dass beide Seiten mit Voraussetzungen argumentieren:
Die SVP findet, der Verfassungsauftrag sei nach dem Volkswillen durchzusetzen. Juncker habe geantwortet, wenn die Schweiz die MEI in Kraft setze, sei es nicht gesagt, dass die Bilateralen gekündigt würden. Der Kernauftrag mit Kontingenten und einem klaren Inländervorrang dürfe nicht einfach ausgeklammert werden.
Die Anhänger des jüngsten Vorschlages, dem der MEI die Zähne gezogen wurden, argumentieren: Mit dem neuen Vorschlag (Flury) wäre die MEI eurokompatibel und die Bilateralen würden damit nicht gefährdet.
KOMMENTAR: Nach meinem Dafürhalten dürfte der Volkswille nicht in zentralen Punkten völlig ignoriert werden - auch bei einem Kompromiss nicht.
Das letzte Wort ist sicherlich noch nicht gesprochen. Die MEI wird Politik und Souverän noch lange beschäftigen. Nach meinem Dafürhalten dürfte die Schweiz vor den Druckversuchen der EU nicht kuschen. Ich gehe davon aus, dass die EU kein Interesse hat, die Bilateralen zu kündigen.
Denn alle Staaten profitieren ebenfalls von den Abkommen mit der Schweiz.
Wie zu erwarten war, wurde im Nationalrat die Version Light
der MEI gutgeheissen. Der Schulterschluss gegen die SVP hatte Erfolg. Nun ist der Ständerat am Zug.
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