Montag, 10. November 2014

Ungewollte Werbung für die Ecopop Initiative

 Weitere Beschwerden werden folgen


Nach dem fragwürdigen Urteil des Strassburger Menschengerichtshofes,
der das Schengener Abkommen unterhöhlt 
und nicht mehr alle Asylanten (wie vereinbart) an das 
Einwanderungsland zurückgeschickt werden 
dürfen, könnte politische Folgen haben.
Das ist jedenfalls Wasser auf die Mühlen jener Politiker, 
die sich gegen die Bevorundung durch "fremde Richter" wehren.

Strassburger Urteil

(Ich zitiere 20 Min)

Im Asylwesen kündigt sich eine Beschwerdenflut an

Die Flüchtlingshilfe will bei Ausschaffungen nach Italien künftig das Einreichen von Rekursen prüfen. Die Zumutbarkeit müsse in jedem Fall abgeklärt werden.

storybildAsylbewerber in der Mensa des Asylempfangs- 
und Verfahrenszentrum in Chiasso.
(Bild: Keystone/Karl Mathis)
Die Rückschaffung einer afghanischen Familie von der Schweiz nach Italien ist unzumutbar, weil dort keine menschenwürdige Unterbringung möglich ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg letzte Woche entschieden und die Beschwerde der Familie gutgeheissen.
Der Erfolg dieser Beschwerde dürfte nun weitere Asylbewerber ermutigen, sich gegen ihre Ausschaffung zu wehren. Dabei werden sie auch auf die Unterstützung von Hilfswerken zählen können. «Wir werden in Zukunft im Einzelfall prüfen, wann eine Beschwerde gegen eine Dublin-Wegweisung nach Italien angezeigt erscheint», sagt ein Sprecher des HEKS zur «Sonntagszeitung».


KOMMENTAR:
Das sonderbare Strassburger Urteil ist ein Steilpass für die SVP, die sich stets gegen die Bevormundung der Schweiz gewehrt hat. Aber auch für die Hilfswerke kann das mutige Engagement gegen Ausschaffungen dazu führen, dass sie weniger Spendegelder erhalten, weil ein Grossteil der Bevölkerung die Unterstützung von Beschwerden nicht nachvollziehen kann. 
NACHTRAG Blick-online:

 Es drohen weitere Abschiebungs-Verbote
NACHTRAG:
(20 Min)
Wie prognostiziert, profitiert die SVP vom fragwürdigen Urteil
gegen das vereinbarte Dublin Abkommen: 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen