Bei so einem gravierendem Fall, wie es der Fall Carlos ist, der in den Medien breit abgehandelt worden war, lohnte es sich für den obersten Verantwortlichen, zuerst zu warten, um erst dann Stellung zu nehmen, wenn die Sachverhalte geklärt worden sind. Regierungsrat Graf nahm sich dazu jedoch viel Zeit. Aus meiner Sicht wartete der Justizdirektor zu lange. Er hätte schon vor der Abklärung in der Oeffentlichkeit Verständnis zeigen können für die Empörung der Bevölkerung und sagen können, dass er den Fall genau überprüfen werde.
Heute gesteht er endlich ein, dass Fehler gemacht worden sind. Der oberste Chef trägt letztlich die Verantwortung für die Umsetzung der Jugendstrafrechtes.
Ich zitiere TAGI:
Fall Carlos:
Die Rechnung im Detail
Die Auslagen für das «Sonder-Setting»
Für die gesamten Leistungen wurde mit der Betreuungseinrichtung Riesen Oggenfuss GmbH eine monatliche Kostenpauschale von 29'200 Franken vereinbart. Diese setzt sich folgendermassen zusammen:
- Wohnung inkl. Nebenkosten: 1930 Franken
- Internet, Fernsehanschluss und Strom: 50 Franken
- Betreuung, Lohn inkl. Sozialleistungen Betrieb: 5100 Franken
- Ablös und Stellvertretungen Wohnen: 2000 Franken
- Essenspauschale: 550 Franken
- Taschengeld pro Monat für Natel, Kleider, Hygieneartikel etc.: 640 Franken
- Freizeit, Wochenende, Aktivitäten in einer Grossfamilie: 500 Franken
- Versicherungen: 100 Franken
- Allgemeine Transportspesen: 1000 Franken
- Tagesstruktur, Pauschale pro Monat, inkl. Spesen: 5300 Franken
- Lehrer und Schulunterricht: 1800 Franken
- Begleitung durch Frau Oggenfuss und Herrn Riesen: 6000 Franken
- Projektleitung, Koordination, Standorte, Berichte, Controlling: 1200 Franken
- Supervision: 1500 Franken
- Elternarbeit: 1000 Franken
- Nebenkosten, Allgemein für Nichtvorhersehbares: 530 Franken
Die Festsetzung von Pauschalen für die einzelnen Posten sei notwendig gewesen, weil im Fall Carlos aufgrund der schwierigen Vollzugssituation «mit erheblichen Schwankungen der einzelnen Elemente zu rechnen war», wird erklärt.
Allerdings seien die vereinbarten Kosten für das «Sonder-Setting» eindeutig zu hoch. Zudem könnten mit der Kostenpauschale weder die effektiv erbrachten Leistungen weder gesteuert noch überwacht werden. «Die Oberjugendanwaltschaft ist hier in der Pflicht, ein angemessenes Vertrags- und Kostencontrolling auf Ebene der Jugendanwaltschaften sicherzustellen», wird im Bericht festgehalten.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
KOMMENTAR:
Man könnte eigentlich nach dieser Offenlegung der enormen Kosten alle Gewalttäter dazu ermuntern, sich gegen jede Autorität völlig quer zu legen. Denn renitentes Verhalten scheint sich zu lohnen. Wer Anordnungen befolgt und kooperiert, ist gelackmeiert. Wer jedoch - wie Carlos - sich so gewalttätig verhält, dass ihm niemand mehr Meister wird, erhält Geld, Geschenke, teure Klamotten und eine luxuriöse Sonderbehandlungen, von denen ein Jugendlicher (der sich fügt und anständig benimmt), nur träumen kann: Internet, Fernsehen, Essenpauchale von 550.-- Fr., Taschengeld 640.-- Fr., Freizeitaktivitäten 500.-- Fr., Schulunterricht für 1800.-- Fr., Unvorhergesehenes 530.-- Fr.
Diese Sonderbehandlung (Belohnung?) ist für Normalsterbliche nicht nachvollziehbar. Jeder Jugendliche fährt schlechter als Carlos der Messerstecher und kann nur staunen, was Carlos alles zugesprochen erhält. Etwas kann nicht stimmen, wenn die schlimmsten Querulaten vergoldet werden und ein Quärulant teuerste Markenartikel erhält bekommt und Arbeitsverweigerung gleichsam belohnt wird.
Da ist etwas faul im Jugendstrafrecht!
Immerhin hatte die Kontrollfunktion der Medien etwas erreicht:
IST SO EIN KRIMINELLER THERABPEIERBAR?
Ich zitiere die Schwarzliste (Quelle BLICK):
Das erste Mal kam Carlos 2006 mit dem Gesetz in Konflikt – damals
war er gerade einmal 10 Jahre alt. Seither musste der 18-Jährige
etliche Male vorstellig werden.
Bei seinem schwersten Delikt handelte sich um eine schwere Körperverletzung. Die Tat beging «Carlos» 2011 in Zürich-Schwamendingen.
Dabei versetzte er seinem Opfer mehrere Messerstiche in den Rücken, wie Riesen am Freitag vor den Medien sagte.
Das Jugendgericht Zürich verurteilte Carlos erstmals im November 2009, im Jahr darauf folgte eine Erziehungsverfügung der Stadtzürcher Jugendanwaltschaft. Im Herbst 2012 wurde Carlos vom Zürcher Jugendgericht zu neun Monaten Freiheitsentzug unbedingt verurteilt.
Die Freiheitsstrafe wurde damals aufgrund einer Schutzmassnahme aufgeschoben. Diese sah eine offene Unterbringung und eine ambulante Behandlung vor.
Zwischen Oktober 2006 und Juli 2012 sass Carlos etwa acht Mal im Gefängnis. Zudem wurde er fünf Mal in geschlossene Einrichtungen eingewiesen und sieben Mal in offenen Institutionen platziert.
Vorangegangen seien zahlreiche Bemühungen, in geschlossenen und anderen Einrichtungen «irgendwelche positiven, zukunftsträchtigen Resultate» zu erzielen.
Alle diese Bemühungen seien gescheitert, sagte Riesen. Die Jugendanwaltschaft habe sich deshalb mit einem «Vollzugsnotstand» konfrontiert gesehen. Dieser sei auch in einem psychiatrischen Gutachten dargestellt worden.
Wie Justizdirektor Martin Graf vor den Medien sagte, sind am Wohnort von Carlos im Kanton Basel-Landschaft Leute bei der Wohnung sowie beim Thai-Box-Training erschienen. Dies sei ein wichtiger Grund für die Verlegung gewesen. «Wir wollten uns keine Probleme aufhalsen.»
Gegen seine Inhaftierung reichte «Carlos» Beschwerde ein. Zudem hat er ein Gesuch um aufschiebende Wirkung gestellt. Letzteres wurde am Donnerstag vom Zürcher Obergericht abgelehnt. Gleichentags gab der Anwalt von «Carlos» bekannt, das Gesuch ans Bundesgericht weiterzuziehen. (SDA)
DIE FORTSETZUNG DES FALLES CARLOS FOLGT, WIE DAS AMEN IN DER KIRCHE.
Bei seinem schwersten Delikt handelte sich um eine schwere Körperverletzung. Die Tat beging «Carlos» 2011 in Zürich-Schwamendingen.
Dabei versetzte er seinem Opfer mehrere Messerstiche in den Rücken, wie Riesen am Freitag vor den Medien sagte.
Das Jugendgericht Zürich verurteilte Carlos erstmals im November 2009, im Jahr darauf folgte eine Erziehungsverfügung der Stadtzürcher Jugendanwaltschaft. Im Herbst 2012 wurde Carlos vom Zürcher Jugendgericht zu neun Monaten Freiheitsentzug unbedingt verurteilt.
Die Freiheitsstrafe wurde damals aufgrund einer Schutzmassnahme aufgeschoben. Diese sah eine offene Unterbringung und eine ambulante Behandlung vor.
Acht Mal Knast in sechs Jahren
Im Jahr 2009 wurde Carlos erstmals psychiatrisch begutachtet. In einem weiteren Gutachten vom Mai 2012 wurde unter anderem eine 1:1-Betreuung sowie ein «reizabgeschirmtes Milieu» empfohlen.Zwischen Oktober 2006 und Juli 2012 sass Carlos etwa acht Mal im Gefängnis. Zudem wurde er fünf Mal in geschlossene Einrichtungen eingewiesen und sieben Mal in offenen Institutionen platziert.
Alle Massnahmen versagten
Das «Sonder-Setting» sei eingerichtet worden, weil alle bisherigen Massnahmen versagt hatten und weil es sich bei Carlos um einen ausserordentlich schwierigen Jugendlichen handle, sagte Riesen.Vorangegangen seien zahlreiche Bemühungen, in geschlossenen und anderen Einrichtungen «irgendwelche positiven, zukunftsträchtigen Resultate» zu erzielen.
Alle diese Bemühungen seien gescheitert, sagte Riesen. Die Jugendanwaltschaft habe sich deshalb mit einem «Vollzugsnotstand» konfrontiert gesehen. Dieser sei auch in einem psychiatrischen Gutachten dargestellt worden.
Verlegung ins Gefängnis Limmattal
Nach der Ausstrahlung der Fernsehsendung über Jugendanwalt Hansueli Gürber wurde die Verlegung ins Gefängnis Limmattal ZH mit der Begründung angeordnet, Carlos müsse geschützt werden, weil sein Wohn- und Aufenthaltsort bekannt geworden sei.Wie Justizdirektor Martin Graf vor den Medien sagte, sind am Wohnort von Carlos im Kanton Basel-Landschaft Leute bei der Wohnung sowie beim Thai-Box-Training erschienen. Dies sei ein wichtiger Grund für die Verlegung gewesen. «Wir wollten uns keine Probleme aufhalsen.»
Gegen seine Inhaftierung reichte «Carlos» Beschwerde ein. Zudem hat er ein Gesuch um aufschiebende Wirkung gestellt. Letzteres wurde am Donnerstag vom Zürcher Obergericht abgelehnt. Gleichentags gab der Anwalt von «Carlos» bekannt, das Gesuch ans Bundesgericht weiterzuziehen. (SDA)
DIE FORTSETZUNG DES FALLES CARLOS FOLGT, WIE DAS AMEN IN DER KIRCHE.
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