Der Presserat hat einige Printmedien kritisiert, weil sie nach dem schweren Carunglück im Wallis vom März Fotos von Kindern publizierten, die beim Unglück ums Leben kamen. Es hätte die Einwilligung der Angehörigen gebraucht.
(sda)
Der Presserat rügt den «Blick», die «Schweizer Illustrierte» und
«L'illustré» für den Abdruck von Fotos, welche die Todesopfer des
Carunglücks von Siders (Wallis) zeigen. Solche Bilder dürften nur mit
ausdrücklicher Einwilligung der Angehörigen gezeigt werden.
Zudem dürften Medien keine Bilder weiterverbreiten, die sie in einem allgemein zugänglichen Blog eines Skilagers finden. Allerdings attestiert der Presserat den drei Redaktionen auch, dass sie die Opfer nicht in sensationsheischender Art darstellten.
Die drei Printtitel hätten jedoch mit der Veröffentlichung die Privatsphäre der Betroffenen verletzt. Die Privatsphäre müsse auch bei spektakulären Unfällen, Katastrophen und Gewaltdelikten respektiert werden – es sei denn, es handle sich um bekannte Persönlichkeiten.
Der Schweizer Presserat hat die hiesigen Titel zu einer Stellungnahme eingeladen. Die «Schweizer Illustrierte» machte in ihrer Antwort geltend, die Porträts der getöteten Kinder seien an der Beerdigung in Belgien gut sichtbar an den Särgen angebracht gewesen. Dies sei offensichtlich mit Einverständnis der Angehörigen geschehen. Zudem habe die Illustrierte fröhliche Bilder und keine Horroraufnahmen des Unfalls veröffentlicht.
«L'illustré» machte geltend, dass einzelne Familien spontan Fotos der Kinder zur Verfügung gestellt hätten. Zudem habe es der Verantwortliche der Aufbahrungshalle im belgischen Lommel der Presse erlaubt, die Fotos abzubilden. Deshalb habe man zu Recht annehmen dürfen, dass die Eltern einverstanden seien.
Beim Carunglück vom 13. März 2012 waren 28 Personen auf der Heimfahrt von einem Skilager ums Leben gekommen – darunter 22 Kinder. 24 Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Presserat musst sich auch im Fall Regula Stämpfli mit einer Klage befassen.
LINK:
Es folgte nach dem ungeschickten Kommentar der Politogin ein grosser Medienwirbel.
Empörte Kommentare folgten. Ich befürchtete, die negativen Echos würden der intelligenten Kommentatorin nachhaltig schaden. Ich hätte der Politologin eine Entschuldigung empfohlen.
Der Schaden lässt sich - trotz nachträglicher abgewiesener Beschwerde - heute kaum messen.
The -real fotoalf. blogspot publizierte damals folgendes Bild:
Ob wohl Regula Stämpfli stolz ist auf ihr heutiges Image?
Es wäre tragisch, wenn sie als nicht mehr ernst genommen werde.
Der Schweizer Presserat hat dann aber die Beschwerden gegen die auf news.ch veröffentlichte Kolumne der Politologin Regula Stämpfli abgewiesen.
Der Text zum Car-Unglück von Siders VS diskriminiere weder das belgische Volk noch würden Tatsachen entstellt, begründet das Ethik-Gremium seinen Entscheid.
news.ch veröffentlichte die Kolumne «Belgisation: weshalb
Unglücke auch politisch sind» kurz nach dem Car-Unglück, bei dem viele
belgische Kinder starben. Stämpfli stellt darin die These auf, es sei
kein Zufall, dass es sich um einen belgischen Car handle und sie
begründet ihre Behauptung mit mehreren Beispielen.
Die Kolumne löste mehrere Beschwerden an den Presserat aus. Stämpfli
stelle in «diskriminierender» Weise Zusammenhänge zwischen dem
Car-Unglück und dem belgischen Staat und Volk her. Und sie begründe dies
mit Unwahrheiten. Die Empörung gipfelte in einer
Anti-Regula-Stämpfli-Gruppe auf Facebook, einer Onlinepetition, die
Stämpfli die Akkreditierung als Journalistin entziehen wollte.
news.ch-Kolumnisten äussern ihre persönliche Meinung
news.ch entgegnete, Kolumnisten äusserten ihre persönliche Meinung. Die faktischen Grundlagen der kommentierenden Wertungen Stämpflis seien belegt.
Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Redaktionen bei Kolumnen lediglich dann redigierend eingreifen müssen, wenn berufsethische Normen offensichtlich verletzt sind. Bei der Kolumne von Regula Stämpfli habe keine Gefahr bestanden, dass die Leserschaft durch die übertriebenen Behauptungen und Metaphern getäuscht werde. Und eine Diskriminierung sei deshalb zu verneinen, weil sich die Kritik der Kolumnistin nicht gegen die Belgier im Allgemeinen, sondern an den Staat Belgien, an die Verantwortungsträger in Verwaltung und Justiz sowie an die Politiker richte.
Feststellung des Schweizer Presserats vom 12. September 2012:
«news.ch hat mit der Veröffentlichung der Kolumne 'Belgisation: weshalb Unglücke auch politisch sind' der Politikwissenschaftlerin Regula Stämpfli vom 14. März 2012 die Ziffern 1 (Wahrheit), 2 (Trennung von Fakten und Kommentar), 3 (Entstellung von Tatsachen), 5 (Berichtigung) und 8 (Diskriminierung) der 'Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten' nicht verletzt»
Fall von sich aus aufgegriffen
Der Presserat griff den Fall nicht aufgrund einer Beschwerde, sondern von sich aus auf, nachdem sowohl in der Schweiz als auch in Belgien Kritik am Abdruck der Fotos laut geworden war. Wie der Rat in einer Mitteilung vom Donnerstag festhält, ist die Zustimmung der Angehörigen auch dann notwendig, wenn Fotos der Todesopfer in einer Gedenkkapelle und bei öffentlichen Trauerfeiern zugänglich sind.Zudem dürften Medien keine Bilder weiterverbreiten, die sie in einem allgemein zugänglichen Blog eines Skilagers finden. Allerdings attestiert der Presserat den drei Redaktionen auch, dass sie die Opfer nicht in sensationsheischender Art darstellten.
Die drei Printtitel hätten jedoch mit der Veröffentlichung die Privatsphäre der Betroffenen verletzt. Die Privatsphäre müsse auch bei spektakulären Unfällen, Katastrophen und Gewaltdelikten respektiert werden – es sei denn, es handle sich um bekannte Persönlichkeiten.
Belgische Blätter entschuldigten sich
Das belgische Pendent des Presserats, der «Raad voor de journalistiek», hat sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt – und ist zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt. Die betroffenen belgischen Blätter haben nach dem Eingreifen des Ombudsmanns eingewilligt, Entschuldigungen abzudrucken.Der Schweizer Presserat hat die hiesigen Titel zu einer Stellungnahme eingeladen. Die «Schweizer Illustrierte» machte in ihrer Antwort geltend, die Porträts der getöteten Kinder seien an der Beerdigung in Belgien gut sichtbar an den Särgen angebracht gewesen. Dies sei offensichtlich mit Einverständnis der Angehörigen geschehen. Zudem habe die Illustrierte fröhliche Bilder und keine Horroraufnahmen des Unfalls veröffentlicht.
Keine Antworten vom «Blick«
Der «Blick» hat auf eine Beantwortung der Fragen verzichtet, da Presseratspräsident Dominique von Burg die Boulevardzeitung bereits im März kritisiert hatte. Von Burg hat sich folglich selbst für befangen erklärt. Es lohne sich nicht, Zeit, Energie und Geld in eine Beweisführung zu stecken, liess der «Blick» den Presserat wissen. Der «Blick» habe die Einwilligung der Angehörigen derjenigen Kinder gehabt, deren Schicksal in der Zeitung erzählt worden sei.«L'illustré» machte geltend, dass einzelne Familien spontan Fotos der Kinder zur Verfügung gestellt hätten. Zudem habe es der Verantwortliche der Aufbahrungshalle im belgischen Lommel der Presse erlaubt, die Fotos abzubilden. Deshalb habe man zu Recht annehmen dürfen, dass die Eltern einverstanden seien.
Beim Carunglück vom 13. März 2012 waren 28 Personen auf der Heimfahrt von einem Skilager ums Leben gekommen – darunter 22 Kinder. 24 Kinder wurden zum Teil schwer verletzt.
Der Presserat musst sich auch im Fall Regula Stämpfli mit einer Klage befassen.
LINK:
Beschwerde gegen Regula Stämpfli beim Schweizer Presserat ...
www.politnetz.ch/beitrag/14147
Gestern Samstag, 17. März 2012, habe ich eine Beschwerde gegen Regula Stämpfli beim Schweizer Presserat eingereicht wegen ihres diffamierenden ...Es folgte nach dem ungeschickten Kommentar der Politogin ein grosser Medienwirbel.
Empörte Kommentare folgten. Ich befürchtete, die negativen Echos würden der intelligenten Kommentatorin nachhaltig schaden. Ich hätte der Politologin eine Entschuldigung empfohlen.
Der Schaden lässt sich - trotz nachträglicher abgewiesener Beschwerde - heute kaum messen.
The -real fotoalf. blogspot publizierte damals folgendes Bild:
Ob wohl Regula Stämpfli stolz ist auf ihr heutiges Image?
Es wäre tragisch, wenn sie als nicht mehr ernst genommen werde.
Regula Stämpfli: Weltgeschichte - Schweizer Radio und Fernsehen
www.srf.ch/.../regula-staempfli-weltgeschichte?...
22.12.2012
Regula Stämpfli: Weltgeschichte. Aus Giacobbo / Müller vom .... 3. Video Regula Stämpfli ...Der Schweizer Presserat hat dann aber die Beschwerden gegen die auf news.ch veröffentlichte Kolumne der Politologin Regula Stämpfli abgewiesen.
Der Text zum Car-Unglück von Siders VS diskriminiere weder das belgische Volk noch würden Tatsachen entstellt, begründet das Ethik-Gremium seinen Entscheid.
news.ch-Kolumnisten äussern ihre persönliche Meinung
news.ch entgegnete, Kolumnisten äusserten ihre persönliche Meinung. Die faktischen Grundlagen der kommentierenden Wertungen Stämpflis seien belegt.
Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, dass Redaktionen bei Kolumnen lediglich dann redigierend eingreifen müssen, wenn berufsethische Normen offensichtlich verletzt sind. Bei der Kolumne von Regula Stämpfli habe keine Gefahr bestanden, dass die Leserschaft durch die übertriebenen Behauptungen und Metaphern getäuscht werde. Und eine Diskriminierung sei deshalb zu verneinen, weil sich die Kritik der Kolumnistin nicht gegen die Belgier im Allgemeinen, sondern an den Staat Belgien, an die Verantwortungsträger in Verwaltung und Justiz sowie an die Politiker richte.
Feststellung des Schweizer Presserats vom 12. September 2012:
«news.ch hat mit der Veröffentlichung der Kolumne 'Belgisation: weshalb Unglücke auch politisch sind' der Politikwissenschaftlerin Regula Stämpfli vom 14. März 2012 die Ziffern 1 (Wahrheit), 2 (Trennung von Fakten und Kommentar), 3 (Entstellung von Tatsachen), 5 (Berichtigung) und 8 (Diskriminierung) der 'Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten' nicht verletzt»
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