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Persönliche Gedanken von Marcus Knill
zu Aktuellem.
Sonntag, 30. Dezember 2012
Mehr verdienen lohnt sich nicht für Sozialbezüger Die Sozialleistungen führen zu falschen Anreizen. Es ist paradox, dass jemand, der ein Lohnerhöhung bekommt, wesentlich weniger verdient, als vorher. Ein höherer Lohn müsste eigentlich
Anlass zu Freude geben. Wer mehr verdient, dem verbleibt ja nach Abzug
der fixen Kosten und Steuern mehr Geld im Portemonnaie – sein frei
verfügbares Einkommen steigt. Das ist aber bei Menschen, die eine
sozialstaatliche Leistung erhalten, nicht immer der Fall. Die
Bedarfsleistungen haben oftmals unerwünschte Effekte: Kann ein Haushalt
sein Erwerbseinkommen erhöhen, sinkt vielleicht jener Betrag, über den
er frei verfügen kann, denn möglicherweise fallen Sozialleistungen weg.
Hier ein Beispiel(aus NZZ-online):
Ein höherer Lohn müsste eigentlich
Anlass zu Freude geben. Wer mehr verdient, dem verbleibt ja nach Abzug
der fixen Kosten und Steuern mehr Geld im Portemonnaie – sein frei
verfügbares Einkommen steigt. Das ist aber bei Menschen, die eine
sozialstaatliche Leistung erhalten, nicht immer der Fall. Die
Bedarfsleistungen haben oftmals unerwünschte Effekte: Kann ein Haushalt
sein Erwerbseinkommen erhöhen, sinkt vielleicht jener Betrag, über den
er frei verfügen kann, denn möglicherweise fallen Sozialleistungen weg. Ein
Beispiel: Haushalt A erzielt einen Bruttolohn von 60 000 Franken, sein
frei verfügbares Einkommen beträgt 35 000 Franken. Haushalt A erhält vom
Staat Alimentenbevorschussung. Haushalt B verfügt über einen
geringfügig höheren Bruttolohn und hat keinen Anspruch mehr auf
Alimentenbevorschussung. Sein frei verfügbares Einkommen beträgt nur 26
000 Franken, also 9000 Franken weniger als dasjenige von Haushalt A.
Der
Sozialstaat setzt damit einen eklatanten Fehlanreiz: Haushalt A ist
nicht daran interessiert, den Bruttolohn zu erhöhen. Und Haushalt B
könnte ein Interesse daran haben, sein Bruttoeinkommen zu reduzieren, um
in den Genuss von sozialstaatlichen Leistungen zu kommen.
Das Beispiel entstammt der neuesten Untersuchung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
(Skos) zu den systembedingten Einkommenseinbussen. Bereits 2007 hatte
die Skos diese Schwelleneffekte und negativen Erwerbsanreize untersucht
und war zum Schluss gekommen, dass praktisch alle kantonalen
Bedarfsleistungssysteme mehrere Schwelleneffekte aufweisen. Nun hat die
Skos im Auftrag des Bundesrats und der kantonalen Sozialdirektoren eine
Nachfolgestudie präsentiert, die untersucht, inwiefern es die Kantone in
den letzten Jahren verstanden haben, solche Schwelleneffekte zu
eliminieren. Die Skos hat ihr Augenmerk dabei auf folgende kantonale
Transferleistungen und Abgaben gerichtet: Sozialhilfe, individuelle
Prämienverbilligung (IPV), Alimentenbevorschussung (ALBV),
Ergänzungsleistungen für Familien, Abgaben für die familienergänzende
Kinderbetreuung (Tarifreduktion) und Steuern.
Kommentar:
Weshalb gibt es keine lineare Ausgestaltung der
Bedarfsleistungen? Weshalb wird nicht ein prozentualen
Einkommensfreibetrag eingeführt? Das wäre ein taugliches Instrument neben der
Sozialhilfe. Für die Skos ist eine Harmonisierung der
Bedarfsleistungen unabdingbar.
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