Die Sozialleistungen führen zu falschen Anreizen.
Es ist paradox, dass jemand, der ein Lohnerhöhung bekommt, wesentlich weniger verdient, als vorher.
Ein höherer Lohn müsste eigentlich Anlass zu Freude geben. Wer mehr verdient, dem verbleibt ja nach Abzug der fixen Kosten und Steuern mehr Geld im Portemonnaie – sein frei verfügbares Einkommen steigt. Das ist aber bei Menschen, die eine sozialstaatliche Leistung erhalten, nicht immer der Fall. Die Bedarfsleistungen haben oftmals unerwünschte Effekte: Kann ein Haushalt sein Erwerbseinkommen erhöhen, sinkt vielleicht jener Betrag, über den er frei verfügen kann, denn möglicherweise fallen Sozialleistungen weg.
Hier ein Beispiel(aus NZZ-online):
Ein höherer Lohn müsste eigentlich
Anlass zu Freude geben. Wer mehr verdient, dem verbleibt ja nach Abzug
der fixen Kosten und Steuern mehr Geld im Portemonnaie – sein frei
verfügbares Einkommen steigt. Das ist aber bei Menschen, die eine
sozialstaatliche Leistung erhalten, nicht immer der Fall. Die
Bedarfsleistungen haben oftmals unerwünschte Effekte: Kann ein Haushalt
sein Erwerbseinkommen erhöhen, sinkt vielleicht jener Betrag, über den
er frei verfügen kann, denn möglicherweise fallen Sozialleistungen weg.
Ein Beispiel: Haushalt A erzielt einen Bruttolohn von 60 000 Franken, sein frei verfügbares Einkommen beträgt 35 000 Franken. Haushalt A erhält vom Staat Alimentenbevorschussung. Haushalt B verfügt über einen geringfügig höheren Bruttolohn und hat keinen Anspruch mehr auf Alimentenbevorschussung. Sein frei verfügbares Einkommen beträgt nur 26 000 Franken, also 9000 Franken weniger als dasjenige von Haushalt A.
Der Sozialstaat setzt damit einen eklatanten Fehlanreiz: Haushalt A ist nicht daran interessiert, den Bruttolohn zu erhöhen. Und Haushalt B könnte ein Interesse daran haben, sein Bruttoeinkommen zu reduzieren, um in den Genuss von sozialstaatlichen Leistungen zu kommen.
Kommentar:
Weshalb gibt es keine lineare Ausgestaltung der Bedarfsleistungen? Weshalb wird nicht ein prozentualen Einkommensfreibetrag eingeführt? Das wäre ein taugliches Instrument neben der Sozialhilfe. Für die Skos ist eine Harmonisierung der Bedarfsleistungen unabdingbar.
Ein Beispiel: Haushalt A erzielt einen Bruttolohn von 60 000 Franken, sein frei verfügbares Einkommen beträgt 35 000 Franken. Haushalt A erhält vom Staat Alimentenbevorschussung. Haushalt B verfügt über einen geringfügig höheren Bruttolohn und hat keinen Anspruch mehr auf Alimentenbevorschussung. Sein frei verfügbares Einkommen beträgt nur 26 000 Franken, also 9000 Franken weniger als dasjenige von Haushalt A.
Der Sozialstaat setzt damit einen eklatanten Fehlanreiz: Haushalt A ist nicht daran interessiert, den Bruttolohn zu erhöhen. Und Haushalt B könnte ein Interesse daran haben, sein Bruttoeinkommen zu reduzieren, um in den Genuss von sozialstaatlichen Leistungen zu kommen.
Das Beispiel entstammt der neuesten Untersuchung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zu den systembedingten Einkommenseinbussen. Bereits 2007 hatte die Skos diese Schwelleneffekte und negativen Erwerbsanreize untersucht und war zum Schluss gekommen, dass praktisch alle kantonalen Bedarfsleistungssysteme mehrere Schwelleneffekte aufweisen. Nun hat die Skos im Auftrag des Bundesrats und der kantonalen Sozialdirektoren eine Nachfolgestudie präsentiert, die untersucht, inwiefern es die Kantone in den letzten Jahren verstanden haben, solche Schwelleneffekte zu eliminieren. Die Skos hat ihr Augenmerk dabei auf folgende kantonale Transferleistungen und Abgaben gerichtet: Sozialhilfe, individuelle Prämienverbilligung (IPV), Alimentenbevorschussung (ALBV), Ergänzungsleistungen für Familien, Abgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung (Tarifreduktion) und Steuern.
Kommentar:
Weshalb gibt es keine lineare Ausgestaltung der Bedarfsleistungen? Weshalb wird nicht ein prozentualen Einkommensfreibetrag eingeführt? Das wäre ein taugliches Instrument neben der Sozialhilfe. Für die Skos ist eine Harmonisierung der Bedarfsleistungen unabdingbar.
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