Mittwoch, 29. Juni 2011

Test nicht bestanden:


1. Der gemeingefährliche Mörder und Vergewaltiger, der schon einmal im Hafturlaub rückfällig geworden ist und die Begleiter im "Ausgang" bedroht und eine Person verletzt hat. Der Mörder und Vergewaltiger hat den Test mit einem Freigang nicht bestanden. Er konnte  immer noch nicht gefasst werden. Der Freigang könnte wiederum ein tragisches Ende nehmen.

2. Die Betreuer und Politiker, die den gemeingefährlichen Kriminellen ohne Handschellen ausführten, haben eigentlich den Test auch nicht bestanden. Sie liessen sich täuschen.

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Einmal mehr haben wir es wieder mit dem bekannten Spannungsfeld zu tun:



Sicherheit der Oeffentlichkeit versus Wiedereingliederung eines gefährlichen Mörders und Vergewaltigers .


Die Rechtfertigung, man dürfe aus humanitären Gründen keine einem Insassen im Hafturlaub keine Fesseln anlegen. Wenn man eine Person wieder eingliedern wolle, so müsse ein gewisses Risiko in Kauf genommen werden.  Tests wären leider unumgänglich.




Frage: Müssen wir dieses Risiko einfach in Kauf nehmen? Auf solche Tests können wir im Grunde genommen verzichten.




Ich zitiere blick-online:


Skandal um Sex-Mörder

Vier Ausflüge – trotz gescheiterter Therapie

NEUCHÂTEL - Der Flucht des verwahrten Sex-Verbrechers Jean-Louis B. gingen eigenartige Entscheide voraus.


Jean Studer versteckt seine Wut kaum. Während der Neuenburger Regierungsrat heute die Vorgeschichte des verhängnisvollen Haft-Ausflugs von Jean-Louis B. (64) erzählt, lacht er immer wieder verächtlich. Hilflos. Frustriert.

Die Fakten zur Flucht sprechen für sich: Der verwahrte Mörder und Vergewaltiger durfte bis zu seiner Flucht insgesamt vier Mal raus. Auf so genannte «humanitäre» Ausflüge «in die Natur», begleitet von zwei unbewaffneten Beamten. Ungefesselt.

Den Plan habe die Leitung der Neuenburger Haftanstalt «Bellevue» aufgestellt. Genehmigt allerdings von den Berner Strafbehörden, die den Mörder eingewiesen hatten. Obwohl diese mehrmals auf B.s Gefährlichkeit hinwiesen – zum Beispiel darauf, dass bei dem Häftling alle therapeutischen Massnahmen gescheitert waren – genehmigte auch Bern die Ausflüge jeweils im Voraus. Alle wussten also Bescheid.

Fehlende Kommunikation?


Aber: Studer lässt allerdings vielsagend offen, ob die Haftanstalt und die Berner Behörden jeweils von denselben Sicherheitsstandards für die Ausflüge ausgingen. Der Kantönligeist als Fluchthelfer?

In diese Richtung weist auch eine andere Ausssage Studers: Die Berner Strafbehörde verhandelte die Haftbedingungen von Jean-Louis B. direkt mit der Gefängnisleitung des «Bellvue». In der Westschweiz würden das normalerweise jedoch zuerst die Strafvollzugsbehörden untereinander besprechen.

«Es ist frustrierend», fasst Studer seine Ausführungen zusammen. Er sei sehr besorgt, denn vom flüchtigen Gewalttäter fehlt auch heute Mittag noch jede Spur. «Wir haben keine Ahnung, wo er ist», fügte der Neuenburger Polizeikommandant André Duvillard bei.

Studer hat nun eine Administrativuntersuchung des Falls angekündigt. Der Justizdirektor versprach der Bevölkerung «vollkommene Transparenz».

Seine Taten

Jean-Louis B. sitzt schon sein halbes Leben hinter Gittern. 1976 kassierte er zwölf Jahre wegen Vergewaltigung und Mord an einer 17-Jährigen. Ende der 80er-Jahre wurde er rückfällig: Er verging sich an seiner Psychologin (damals 44). Sie hatte sich dafür eingesetzt, dass er in Halbgefangenschaft entlassen wurde. Er besuchte sie beim Freigang. Sie wollte ihn abwimmeln, fuhr ihn noch zum Bahnhof. Auf dem Weg bedrohte er die Psychologin mit einem Messer, vergewaltigte sie in einem Seitensträsschen. 2002 hatte er seine Strafe abgesessen – blieb jedoch verwahrt.





Aus 20 Min:


Ganze 17 Monate verbrachte der flüchtige Mörder in den letzten 44 Jahren in Freiheit. Kaum entlassen, vergewaltigte er weiter. Und tötete eine 17-Jährige, indem er ihr Steine in den Hals stopfte.




Der 64-jährige Mörder und Vergewaltiger ist seit Montagnachmittag auf der Flucht.



Wenn der Neuenburger Polizeidirektor die versprochene Transparenz in diesem aufseherregenden Fall nicht einhält, hat er  den Test ebenfalls nicht bestanden. Bis jetzt kommen  die verantwortlichen Instanzen hinsichtlich Kommunikation und Informationsmanagement sehr schlecht weg: Wir erinnern an das zu lange Schweigen. Der Name des notorischen Gewaltverbrechers wurde nicht publiziert. Das Beharren auf dem Argument ist unbegreiflich: Auch bei Wiederholungstätern müsse man aus humanitären Gründen so handeln, wie gehandelt wurde (Keine bewaffnete Begleitung, keine Handschellen, auch  Wiederholungstätern soll eine Chance gegeben werden, sich wieder einzugliedern). Drei Instanzen machen widersprüchliche Aussagen.
Die erste Argumentation steht im Widerspruch zu Rechtsexperten und Spezialisten. Meine Prognose: Diese Panne wird ein Nachspiel haben. Es bleibt nur zu hoffen, dass der Täter gefasst wird, bevor er nochmals zuschlägt.


 In Zukunft dürfen wir auf solche fragwürdige Tests verzichten.
 

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