Wenn schweizerische Erziehungsdirektoren und - direktorinnen Ausflüsse der islamischen Tradition und des islamischen Frauenbildes im öffentlichen Raum plötzlich als Zeichen multikultureller Toleranz und Integrationsförderung feiern, dann bin ich nicht nur genervt, sondern wütend.
Kommentar: Ich teile die Meinung der Politologen Regula Stämpfli. Die Sondergenehmigung "Den Schülern und Schülerinnen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Körper zu bedecken" steht eindeutig im Widerspruch zur Rechtsgleichheit. Der Unterricht ist öffentlich, obligatorisch und darf nicht durch religiöse und kulturelle Sonderbestimmungen Knaben oder Mädchen diskriminieren. So wie sich das Bundesgericht gegen die Einführung von Frauenquoten wehrt. Dies würde ebenfalls dem Gleichstellungsgebot von Mann und Frau in Art.4, Abs. 2 widersprechen.
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