Klage der Bundesanwaltschaft gegen Kurer und Haltiner?
Quelle blick:
Jetzt ist es soweit: Gegen die Finanzmarktaufsicht Finma und die UBS ist bei der Bundesanwaltschaft in Bern Klage eingereicht worden. Aber nicht nur gegen die beiden Institutionen, auch gegen ihre beiden obersten Vertreter: UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer und Finma-Präsident Eugen Haltiner.
Eingereicht hat die Klage das Anwaltsbüro Rüd Winkler Partner. Es vertritt acht US-Kunden der UBS, die gegen den Vorwurf des Steuerbetrugs klagen. Laut Anwalt Andreas Rüd wirft man UBS, Finma sowie deren beiden Vertreter die Verletzung des Bankgeheimnisses gemäss Artikel 47 des Bankengesetzes vor. Dort steht, dass bei vorsätzlicher Verletzung des Bankgeheimnisses eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt wird.
Aber nicht nur das:
Die Klage lautet zudem auf «Wirtschaftlichen Nachrichtendienst» und «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat». Im Gesetz steht dazu: «Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis einer fremden amtlichen Stelle oder einer ausländischen Organisation oder privaten Unternehmung oder ihren Agenten zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.»
Mit anderen Worten: Die Finma und UBS haben sich von den USA für Wirtschaftsspionage einspannen lassen. Die Bundesanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob ein offizielles Verfahren gestartet wird.
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