Freitag, 21. Februar 2025

Schweizer Tagesschau verstösst gegen Sachgerechtigkeitsgebot

 


«Tagesschau» für Trump-Bericht gerügt
 
Trump wurde als STeurbetrüger bezeichnet

Die SRG-Ombudsstelle bemängelt einen «Tagesschau»-Beitrag über Donald Trump. Die Bezeichnung Trumps als «verurteilter Steuerbetrüger» sei faktisch falsch.

Auf einen Blick

  • SRG-Ombudsstelle beanstandet «Tagesschau»-Beitrag über Trump als Steuerbetrüger
  • Bezeichnung als verurteilter Steuerbetrüger faktisch falsch, Verstoss gegen Sachgerechtigkeitsgebot
  • Zwei weitere Beiträge des Schweizer Fernsehens zu Trump nicht beanstandet

Die SRG-Ombudsstelle hat einen Beitrag der «Tagesschau» zu US-Präsident Trump beanstandet. Beim Beitrag, in dem Trump als «verurteilter Steuerbetrüger» bezeichnet wird, stelle man einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest. Trump als «verurteilten Steuerbetrüger» zu bezeichnen, sei faktisch falsch, hiess es im SRF-Newsletter vom Mittwoch.

Die besagte Millionenstrafe für Steuerdelikte aus dem Jahr 2023 habe dem Unternehmen «Trump Organization», nicht der Privatperson Trump gegolten, so die Ombudsstelle in ihrer Stellungnahme. Die «Tagesschau» verletze damit durch ihre Wortwahl im Jahresrückblick vom 26. Dezember 2024 die Privatperson Trump in dessen Persönlichkeit. Laut Ombudsstelle hätte die Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Privatperson klargemacht werden müssen.

Formulierung nicht präzise

Als Kopf und Namensgeber der «Trump Organization» stehe Trump bei dem benannten Steuerhinterziehungsurteil in der Verantwortung, so die Redaktion in ihrer Stellungnahme. Jedoch sei man bei der Formulierung nicht präzise genug gewesen, und der beanstandete Satz werde zu Recht kritisiert. (Quelle: BLICK)

 

Kommentar: Bei SRF online habe ich von ideser Rüge noch nichts gelesen-


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