Contra AfD-Verbot
Natürlich kann man darüber sinnieren, ob es sinnvoll wäre, die AfD zu verbieten. Man könnte aber auch einen Blick in die entsprechenden Paragrafen des Parteiengesetzes werfen. Da findet man dann klare Hinweise darauf, dass so ein Verfahren nicht das beabsichtigte Ergebnis bringen wird.
Eine
Partei zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der
politischen Willensbildung. Damit es dazu kommt, reicht es nicht, dass
Parteivertreter, und seien es auch führende Köpfe, deutsche Verfassungswerte in Zweifel ziehen, offen ablehnen oder durch andere ersetzen wollen – Punkt. Viel mehr liegt aber derzeit kaum juristisch nachweisbar vor. Zwei Präsidenten gegen die AfD Der Weg zum Verbot ist das Ziel
Das
Problem mit der AfD gehört ohnehin nicht juristisch gelöst. Denn das
eigentliche Problem ist nicht die Partei, es sind die vielen Menschen,
die ihr zuneigen. Und deren Zahl würde vermutlich eher größer, wenn ein
Verbotsverfahren tatsächlich ins Rollen käme.
Denn während der
Monate und Jahre, die bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vergehen dürften, würde die Selbstbeweinung der AfD als verfolgte
Unschuld epische Ausmaße annehmen.
Und es ist nicht zuletzt genau diese
Opferrolle, die anschlussfähig ist für all jene Menschen, die sich auch
persönlich von den etablierten Parteien missachtet und übergangen
fühlen.
Ein
Parteiverbot würde einem politischen Akteur seine Form und ein paar
Rechte entziehen. Die von ihm vertretenen Positionen, seine Anhänger,
Unterstützer und Fans wären aber weiterhin da.