Die Bundesanwaltschaft wurde nach einem Artikel mit Leuenberger aktiv, der am 7. Februar publiziert wurde. Im Interview mit der «NZZ am Sonntag» sagte das frühere Bundesratsmitglied, dass die Schweiz für Geiseln Lösegeld bezahle. Die Bundesanwaltschaft erwog daraufhin, gegen den SP-Politiker, der von 1995 bis 2010 dem Bundesrat angehörte, eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung einzuleiten. Sie reichte beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Antrag zum Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung ein. Bund: «Schweiz zahlt kein Lösegeld» Dieses Gesuch hat der Bundesrat nun abgelehnt. Eine Strafuntersuchung sei «nicht mit den Interessen des Landes vereinbar», schreibt er. Die Durchführung eines Strafverfahrens in dieser Angelegenheit würde eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Strategie des Bundesrats in Entführungsfällen nach sich ziehen. Der Bundesrat vertrete aber ausdrücklich die Politik, dass die Schweiz in Entführungsfällen kein Lösegeld bezahle. Das frühere Bundesratsmitglied Leuenberger hatte wörtlich in dem Interview gesagt: «Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden.» Auf die Frage, wann er nicht die Wahrheit gesagt habe, antwortete Leuenberger: «Wir haben stets verneint, für die Befreiung von Geiseln Lösegelder bezahlt zu haben.» Dies sei aus gutem Grund geschehen, weil die Schweiz damit Nachahmer und weitere Geiselnahmen habe verhindern wollen. Gerüchte um Geldzahlungen Offiziell hiess es bislang beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dass die Schweiz kein Lösegeld zahle, um Geiseln freizubekommen. Gerüchte um Geldzahlungen gab es allerdings immer wieder, unter anderem 2009 im Fall der Befreiung zweier Schweizer Touristen, die von der Terrorgruppe «al-Qaida im islamischen Maghreb» zwischen Mali und Niger entführt worden waren, oder bei der Freilassung eines in den Philippinen entführten Schweizer IKRK-Mitarbeiters im selben Jahr
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