Nach Kommissionsentscheid
Bundesanwalt Michael Lauber musste sich heute der parlamentarischen
Gerichtskommission stellen. Diese hat danach mitgeteilt, dass sie ein
Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber eröffnet.
Anfang Mai 2018: Die
Enthüllungsplattform Football Leaks des portugiesischen Hackers Rui
Pinto macht unter anderem publik, dass sich Bundesanwalt Michael Lauber
und Fifa-Chef Gianni Infantino 2016 zweimal getroffen haben – zu einem
Zeitpunkt, als die Bundesanwaltschaft mehrere Verfahren gegen die Fifa
laufen hatte.
21. November 2018: Lauber verteidigt die unprotokollierten Treffen mit Infantino im Jahr 2016. Die Gespräche auf übergeordneter Ebene seien erforderlich gewesen, um Fragen zum Verfahrenskomplex Fussball zu klären.
11. Mai 2019: Die Aufsichtsbehörde gibt bekannt, dass sie eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Grund dafür sind die nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino, der in mehrere Verfahren verwickelt ist. Es kam zu zwei Begegnungen im März und April 2016 und zu einer dritten im Juni 2017. Besonders heikel war das zweite Treffen vom 22. April 2016.
15. Mai 2019: Die Gerichtskommission entscheidet, die Wiederwahl Laubers auf Herbst 2019 zu verschieben.
18. Juni 2019: Die Treffen von Lauber und Infantino widersprechen den Verfahrensregeln, wonach solche Meetings zumindest mit Aktennotizen dokumentiert werden müssen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona entscheidet deshalb, dass Lauber bei den Untersuchungen im Fussball-Verfahrenskomplex in den Ausstand treten muss.
25. September 2019: Lauber wird knapp wiedergewählt – mit 129 von 243 gültigen Stimmen.
4. März 2020: Das Disziplinarverfahren gegen Lauber ist abgeschlossen. Gemäss der Aufsichtsbehörde hat er verschiedene Amtspflichten verletzt. Er habe in den Verfahren rund um den Weltfussballverband Fifa mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt. Kritisiert wird auch das Verhalten Laubers: Der Bundesanwalt falle durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die AB-BA verfügt eine Lohnkürzung um acht Prozent während eines Jahres, was den Lohn von Lauber um knapp 24'000 Franken schmälern wird.
22. April 2020: Lauber reicht beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der AB-BA ein. Dieser stelle keinen abschliessenden Befund dar und müsse einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
28. April 2020: Der Berner BDP-Politiker Hess stellt bei der Gerichtskommission einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber. Auch der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer gibt bekannt, dass er ein Amtsenthebungsverfahren beantragen werde.
2. Mai 2020: Für die Bundeshausfraktionen von SP und CVP ist Lauber angesichts der Kritik durch die Aufsicht in seinem Amt nicht mehr tragbar. Die Fraktionen fordern ihn deshalb offen zum Rücktritt auf.
13. Mai 2020: Die 17-köpfige Gerichtskommission des Parlaments befasst sich mit einem allfälligen Amtsenthebungsverfahren gegen den seit 2012 tätigen Bundesanwalt.
16. Mai 2020: Lauber greift die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft frontal an. In einer 70-seitigen Beschwerde lanciert er nach unbestätigten Medienberichten heftige Vorwürfe gegen die Aufsicht.
20. Mai 2020: Die Gerichtskommission des Parlaments hört Lauber an. Danach entscheidet sie mit 13 zu 4 Stimmen, ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung zu eröffnen.
21. November 2018: Lauber verteidigt die unprotokollierten Treffen mit Infantino im Jahr 2016. Die Gespräche auf übergeordneter Ebene seien erforderlich gewesen, um Fragen zum Verfahrenskomplex Fussball zu klären.
11. Mai 2019: Die Aufsichtsbehörde gibt bekannt, dass sie eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Grund dafür sind die nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino, der in mehrere Verfahren verwickelt ist. Es kam zu zwei Begegnungen im März und April 2016 und zu einer dritten im Juni 2017. Besonders heikel war das zweite Treffen vom 22. April 2016.
15. Mai 2019: Die Gerichtskommission entscheidet, die Wiederwahl Laubers auf Herbst 2019 zu verschieben.
18. Juni 2019: Die Treffen von Lauber und Infantino widersprechen den Verfahrensregeln, wonach solche Meetings zumindest mit Aktennotizen dokumentiert werden müssen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona entscheidet deshalb, dass Lauber bei den Untersuchungen im Fussball-Verfahrenskomplex in den Ausstand treten muss.
25. September 2019: Lauber wird knapp wiedergewählt – mit 129 von 243 gültigen Stimmen.
4. März 2020: Das Disziplinarverfahren gegen Lauber ist abgeschlossen. Gemäss der Aufsichtsbehörde hat er verschiedene Amtspflichten verletzt. Er habe in den Verfahren rund um den Weltfussballverband Fifa mehrfach die Unwahrheit gesagt und illoyal gehandelt. Kritisiert wird auch das Verhalten Laubers: Der Bundesanwalt falle durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die AB-BA verfügt eine Lohnkürzung um acht Prozent während eines Jahres, was den Lohn von Lauber um knapp 24'000 Franken schmälern wird.
22. April 2020: Lauber reicht beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid der AB-BA ein. Dieser stelle keinen abschliessenden Befund dar und müsse einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
28. April 2020: Der Berner BDP-Politiker Hess stellt bei der Gerichtskommission einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber. Auch der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer gibt bekannt, dass er ein Amtsenthebungsverfahren beantragen werde.
2. Mai 2020: Für die Bundeshausfraktionen von SP und CVP ist Lauber angesichts der Kritik durch die Aufsicht in seinem Amt nicht mehr tragbar. Die Fraktionen fordern ihn deshalb offen zum Rücktritt auf.
13. Mai 2020: Die 17-köpfige Gerichtskommission des Parlaments befasst sich mit einem allfälligen Amtsenthebungsverfahren gegen den seit 2012 tätigen Bundesanwalt.
16. Mai 2020: Lauber greift die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft frontal an. In einer 70-seitigen Beschwerde lanciert er nach unbestätigten Medienberichten heftige Vorwürfe gegen die Aufsicht.
20. Mai 2020: Die Gerichtskommission des Parlaments hört Lauber an. Danach entscheidet sie mit 13 zu 4 Stimmen, ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung zu eröffnen.
SRF 4 News, 20:00 Uhr; agenturen/spea; lin
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