Donnerstag, 10. Mai 2018

Meinungs- und Pressefreiheit höher gewertet als Persönlichkeitsrecht

Fall Kachelmann

Wettermoderator verliert gegen Schwarzer

Jörg Kachelmann hat im Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage einstecken müssen.
Fall Kachelmann: Wettermoderator verliert gegen Schwarzer
Jörg Kachelmann hat im jüngsten Rechtsstreit gegen «Emma»-Herausgeberin Alice Schwarzer verloren.(Quelle Persönlich.com)
Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah im Artikel auf Schwarzers Webseite («Von Wedel bis Kachelmann») in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.

Pressefreiheit höher gewertet

Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.

Anwalt überrascht

Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma». (sda/dpa/cbe)

(Autor: Frank Christiansen, DPA)


KOMMENTAR:

Ich vermute, dass Kachelmann gegen diesen  

Entscheid Berufung einlegen wird.

Das Landgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch Jörg Kachelmanns Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Artikel Alice Schwarzers zurückgewiesen. Der Schweizer Meteorologe sah im Artikel auf Schwarzers Webseite («Von Wedel bis Kachelmann») in sechs Passagen seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Publizistin habe bewusst unterschlagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt Kachelmanns Ex-Freundin attestiert habe, ihn vorsätzlich falsch der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, argumentierte sein Anwalt.
Das sah das Gericht anders: Zwar fehle der Hinweis auf das Zivilurteil, Schwarzer habe aber ebenso wenig erwähnt, dass das Strafverfahren gegen die Ex-Freundin eingestellt worden sei. Insofern sei dies unschädlich und keine bewusst unvollständige Berichterstattung.
Pressefreiheit höher gewertet
Schwarzer hatte weiter geschrieben, Kachelmann sei in Mannheim «aus Mangel an Beweisen» vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» kenne das deutsche Strafrecht nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit unschuldig (persoenlich.com berichtete).
Dem hielt das Gericht unter Vorsitz von Richterin Jutta von Gregory entgegen, die Aussage sei vom Vorsitzenden Richter in Mannheim so getroffen worden und damit als Tatsachenbehauptung zulässig. Ebenso seien Schwarzers Meinungsäusserungen zulässig.
Das Persönlichkeitsrecht Kachelmanns sei zwar betroffen, ein rechtswidriger Eingriff liege aber nicht vor. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege in diesem Fall die Pressefreiheit. Kachelmann kann gegen das Urteil (Az.: 12 O 45/18) Berufung einlegen.
Anwalt überrascht
Kachelmanns Anwalt Ruben Engel nannte die Entscheidung überraschend. Schwarzer habe das Urteil des OLG Frankfurt ignoriert: «Diese Nachverurteilung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.» Man gehe von einer Berufung aus, werde aber erst die Urteilsgründe prüfen.
«Wir begrüssen das Urteil», sagte dagegen «Emma»-Redaktorin Chantal Louis. «Wir freuen uns darüber, dass das Gericht den Versuch von Herrn Kachelmann, den Medien einen Maulkorb zu verpassen, Einhalt geboten hat.»
Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos hatte argumentiert, Kachelmanns rechtskräftiger Freispruch sei von Schwarzer ausdrücklich erwähnt worden. Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. Ausserdem sei über das Urteil des OLG Frankfurt in der Zeitschrift «Emma» in einem heute noch gut auffindbaren Artikel ausführlich berichtet worden.
Kachelmann hatte Schwarzers Berichterstattung über den Fall mehrfach angegriffen. So hatte unter anderem das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die Feministin nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Die Feministin Schwarzer ist Herausgeberin und Geschäftsführerin der Zeitschrift «Emma». (sda/dpa/cbe)

(Autor: Frank Christiansen, DPA)


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