Razzia bei Promi-Sohn
Die «Blick»-Berichterstattung hat juristische Folgen
Die Boulevardzeitung outete am Mittwoch auf der Frontseite einen prominenten Schweizer, dessen Sohn an den G20-Krawallen in Hamburg beteiligt gewesen sein soll. Nun liegt dem Blatt eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vor. Die Passagen wurden angepasst."Persönlich" hat den Namen der prominenten Persönlichkeit nicht
wiederholt. Gut, dass wir die Geschichte nicht übernommen hatten.
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