Sonntag, 7. Januar 2018
War der Einspieler in der Arena ein unzulässiger Werbespot?
KOMMENTAR: Der Entscheid des Ombudsmannes ist spannend.
Die Beschwerde verdeutlicht, dass die Stimmung aufgeheizt wird und es nicht einfach ist absolut neutral und ausgewogen zu moderieren.
Jonas Projer war nicht zu beneiden. Er wird von allen Seiten unter die Lupe genommen.
Ein Teilnehmer der Publikums vertrat die Meinung, es müsste eigentlich eine aussenstehende Person moderiern.
Denn: Projer moderiere in eigener Sache.
Dass in den nächsten Wochen die Auseinandersetzung eine neue Dimension annimmt, können wir allein schon dadurch erahnen, dass die Gegner zusätzlich eine Million für neue PR- Aktionen einschiessen können. Obschon die Initiative sehr abgelehnt wird, könnte es insoweit zu einer Ueberraschung kommen, weil die Meinung weitgehend gemacht sind und die
Leserkommentare erstaunlicherweise sehr viel Sympathie der Initiative gegenüber wiedergeben.
In der ARENA haben die Gegner der No-Billag ein Argument herausschälen können, das möglicherweise recht viele Stimmberechtigte zu einem Nein bewegen könnte:
Bei einem Ja würden alle Behinderten leiden, weil nachher auf die zusätzlichen aufwendigen Zusatzerläuterungen, Texteinblendungen für Hörbehinderte und Beschreibungen für Blinde verzichtet werden müsste.
Aus psychologischer Sicht könnte aber eine zu krasse PR Lawine der Gegener den "Otto Normalverbraucher" vor den Kopf stossen.
Hier der Beschwerdebrief (Quelle Blick-online):
Abs
Sven Bosshard
xx
xx
An
Ombudsstelle SRG.D
c/o SRG Deutschschweiz
Fernsehstrasse 1-4
8052 Zürich
Schenkon 06.01.2018
Beanstandung Arena «No Billag – jetzt redet das Volk!» vom 05.01.2018
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit beanstande ich die Sendung Arena vom 05.01.2018 zum Thema «No Billag – jetzt redet das
Volk».
Das Positive war, dass alle Seiten zu gleich vielen Wortmeldungen kamen. Der erste Einspieler war
meiner Meinung nach inhaltlich ausgeglichen und richtlinienkonform.
Inakzeptabel ist der Einspieler um 37.45, bei dem Herr Projer in der entsprechenden Anmoderation
vermerkt, dass es Fakten gibt und diese hiermit gezeigt werden.
Inhalt des Einspielers: Es wird gezeigt, dass Einnahmen, die durch die Billag eingetrieben werden bei
einer Annahme der Initiative wegfallen. Jedoch wird nicht gezeigt, dass es neue Einnahmequellen
geben könnte. Die bildliche Darstellung besagt sinngemäss, dass die SRG bei einer Annahme der
Volksinitiative nicht mehr weiterbestehen kann und untergeht. Es wird zwar gesagt, dass es die SRG
in dieser Form nicht mehr geben wird, bildlich wurde dies jedoch völlig anders dargestellt, was nicht
sachgerecht ist.
Als Beispiel hätte man bei der bildlichen Darstellung die SRG in einer anderen Dimension darstellen
können, was der Realität bei einer Annahme der Initiative eher entsprechend würde.
Die Argumente der Befürworter wurden nur als Behauptungen dargestellt (man wisse nicht, was
passieren wird). Der Untergang der SRG sei bei einer Annahme durch das Volk sicher.
Die Argumente der Initiativ-Gegner wurden hingegen als Fakten präsentiert.
Aufgrund dieser Sachlage sehe ich hier einen ganz klaren Verstoss gegen das
Sachgerechtigkeitsgebot. Die wiedergegebenen Tatsachen wurden nicht sachgerecht dargestellt.
Somit ist eine Meinungsbildung teilweise auf falschen Tatsachen basierend aufgebaut.
Der Untergang der SRG ist nicht klar als Ansicht der Redaktion erkennbar und verstösst somit gegen
das Transparenzgebot. Da dies nicht den Fakten entspricht. Dies ist rein ein Argument der Gegner der
Initiative und keine beweisbare Auswirkung bei einer Annehme der Initiative.
Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument das es nicht 4 Wochen vor der Abstimmung ist.
Gerade bei dieser Initiative ist die heisse Phase schon angebrochen.
Erlauben Sie mir noch eine andere Frage. Wie können Sie unparteiisch Berichte verfassen, wenn Ihre
Adresse bei den SRF Studios am Leutschenbach ist, und sie vermutlich noch in der gleichen Kantine
Mittagessen gehen?
Mit hoffnungsvollen Grüssen auf einen schnellen und unparteiischen Bericht
Sven Bosshard
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