Prozess gegen Asylbewerber in Freiburg:
Quelle: NZZ am Abend
In Freiburg steht der afghanische Asylbewerber Hussein K. vor Gericht. Er soll 2016 die 19-jährige Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet haben. Der Fall ist auch deshalb brisant, weil K. bereits 2013 in Griechenland wegen versuchten Mordes an einer jungen Frau im Gefängnis sass, dort vorzeitig entlassen wurde und 2015 ungehindert über alle Grenzen nach Deutschland kam. Zum Auftakt des Prozesses machte K. am Dienstag widersprüchliche Angaben über sein Alter
Weshalb der Fall Hussein K. die deutsche Flüchtlingspolitik infrage stellt
Der
Flüchtling Hussein K. kam unter falschen Angaben nach Deutschland und
ermordete dort eine Studentin. Nun beginnt sein Prozess. Doch in
Freiburg wird nicht nur ein Verbrechen verhandelt.
Ab
Dienstag steht ein junger Mann in Freiburg im Breisgau vor Gericht,
angeklagt wegen schwerer Vergewaltigung und Mord. In der Nacht zum
16. Oktober 2016 soll er eine Studentin gewürgt und vergewaltigt und
anschliessend bewusstlos im Flüsschen Dreisam abgelegt haben, wo sie
ertrank. Festgenommen wurde er knapp sieben Wochen nach der Tat, seitdem
sitzt er in Untersuchungshaft. Doch es handelt sich nicht nur um ein
grausames Verbrechen, sondern auch um einen politisch brisanten Fall.
Denn der Angeklagte Hussein K. war zum Zeitpunkt der Tat ein
Asylbewerber, ins Land gekommen zur Zeit des stärksten Flüchtlingsstroms
im Herbst 2015. Seine Festnahme befeuerte Ängste um bröckelnde innere
Sicherheit angesichts Hunderttausender Zuwanderer.
Zuvor war Hussein K. in Griechenland wegen Mordversuchs verurteilt worden
Als
Brandbeschleuniger diente die Tatsache, dass Hussein K. bereits im Mai
2013 und damit wenige Monate nach seiner Einreise nach Griechenland auf
Korfu eine junge Frau ausgeraubt und eine Klippe hinuntergestossen
hatte. Die Frau hatte den Sturz schwer verletzt überlebt. Für diesen
Mordversuch erhielt der Täter eine zehnjährige Gefängnisstrafe, wurde
aber Ende Oktober 2015 unter Auflagen wie regelmässiger Meldepflicht auf
Bewährung entlassen.
Sehr
bald danach tauchte er in Griechenland unter und beantragte bereits am
12. November 2015 in Deutschland bei der Bundespolizei in Freiburg Asyl.
Er sei 17 und Afghane, gab er an. Papiere hatte er keine. Er wurde zwar
erkennungsdienstlich behandelt. Aber Erkenntnisse über die kriminelle
Vergangenheit des Neuankömmlings erhielt die deutsche Polizei nicht.
Denn Griechenland hatte bis dahin keinen internationalen Suchbefehl für
den jungen Mann bei Interpol oder dem Schengener Informationssystem
eingetragen.
Allerdings ist fraglich, ob dies tatsächlich Schlamperei seitens
griechischer Behörden war. Denn die Zeit zwischen der Freilassung
Hussein K.s aus dem griechischen Gefängnis und dem Auftauchen in
Freiburg reiche kaum aus, um einen auf Bewährung Entlassenen, der sich
nicht auflagengemäss bei den Behörden melde, mit einem internationalen
Haftbefehl suchen zu lassen, erläuterte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Freiburg im Gespräch. In Deutschland macht sich nach
dem ersten verpassten Meldetermin zuerst die lokale Polizei auf die
Suche nach der Person. Dann wird das Abtauchen einem Gericht gemeldet,
dieses widerruft die Bewährung und erlässt erst einen nationalen und bei
schwerwiegenden Taten dann auch einen internationalen Haftbefehl.
Die Knochen verraten das wahre Alter von Hussein K.
Der
Fall Hussein K. verschafft auch jenen Kritikern Nahrung, die viele
Zuwanderer als Sozialschmarotzer und Betrüger ansehen. Denn es ist
erstens nicht absolut sicher, ob der Mann wirklich Afghane ist. Er hat
laut den Ermittlungen vor seiner Zeit in Europa lange in Iran gelebt.
Zweitens hat er bei seinem Asylgesuch in Deutschland offenbar ein
falsches Alter genannt. Schon bei der Einreise nach Griechenland hatte
er sein Alter mit 17 angegeben – notabene genauso alt, wie er knapp drei
Jahre später immer noch sein wollte.
Er
machte sich damit in Deutschland erneut zum Minderjährigen,
wohlwissend, dass er so eine bessere Behandlung erfahren würde. Denn
unbegleitete Minderjährige werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Sie
erhalten in der Regel bessere Wohnmöglichkeiten und leichteren Zugang zu
diversen Integrationshilfen wie Sprachkursen, Schulen oder auch
psychologischer Unterstützung. Angaben zur Person – oder zur Tat – hat
der Angeklagte in der Untersuchungshaft bisher keine gemacht.
Im
nun beginnenden Strafprozess ist das Alter aber nicht mehr nur eine
Frage von gerechtfertigten Sozialleistungen, sondern entscheidend für
das Strafmass. Es ist somit einer der Knackpunkte des ganzen Verfahrens.
Medizinische Gutachten von Anfang 2017 haben laut der
Staatsanwaltschaft Freiburg ergeben, dass der Mann mit hoher
Wahrscheinlichkeit mindestens 22 Jahre alt ist. Gemäss Fachpublikationen
werden bei der forensischen Altersdiagnostik der Kiefer, eine Hand
sowie die Schlüsselbeine geröntgt. Anhaltspunkte für die Altersschätzung
liefern die Verknöcherungen der Wachstumsfugen in den Fingergelenken
und im Schlüsselbein sowie die Sichtbarkeit der sogenannten
Weisheitszähne und ihr Mineralisationsgrad. Wenn die Wachstumsfuge des
Schlüsselbeins vollständig geschlossen sei, könne man davon ausgehen,
dass die Person mindestens 22 Jahre alt sei, wird betont.
Nach Erwachsenenstrafrecht ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich
Nun
muss das Gericht über das Alter von Hussein K. zum Tatzeitpunkt
entscheiden. Kommt es zu dem Schluss, dass er nachweislich älter als 21
Jahre war, würde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt und erhielte
bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Täter zwischen
18 und 21 Jahren gelten hingegen als Heranwachsende, dann kann das
Gericht das Jugendstrafrecht anwenden. Da das Alter noch nicht sicher
feststeht, wird die Tat vor der Jugendkammer verhandelt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen