Donnerstag, 24. August 2017

Wenigstens Gefährder dürfen in Deutschland abgeschoben werden

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Gefährliche Islamisten dürfen in Deutschland künftig präventiv des Landes verwiesen werden. 
Ein wegweisendes und sinnvolles Urteil.

Ausländische Islamisten, von denen jederzeit eine terroristische Tat ausgehen kann, dürfen von den deutschen Behörden präventiv ausgeschafft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag in letzter Instanz entschieden. Es ist ein wegweisendes und sinnvolles Urteil. Gerade auch vor dem Hintergrund des Terroranschlags in Barcelona vergangene Woche. Der ideologische Kopf der Terrorzelle hätte – nach menschlichem Ermessen – eigentlich gar nicht mehr in Spanien leben dürfen.
Mit dem Leipziger Urteil sind die bereits vollzogenen Abschiebungen eines 22-jährigen Nigerianers und eines 27-jährigen Algeriers rechtskräftig. Die in Deutschland geborenen Ausländer sympathisierten mit der Terrormiliz Islamischer Staat, unterhielten sich mehrfach über Anschlagspläne und waren im Besitz von Waffen und Munition. Bemerkenswert ist auch die gesetzliche Grundlage des Urteils. Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes existiert seit 13 Jahren und ist ein Kind der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York. Er erlaubt die Ausschaffung von Personen, die «eine besondere Bedrohung für die Sicherheit» darstellen. Doch bisher wurde der Paragraf 58a nie angewandt, auch nicht im Falle des Berliner Attentäters Anis Amri. Obwohl die Kriminalpolizei genau dies empfohlen hatte, erachteten die zuständigen Politiker die gerichtlichen Hürden als zu hoch. Das Urteil aus Leipzig bedeutet wohl das Ende dieser politischen Zurückhaltung und wird die Ausschaffung von weiteren Gefährdern beschleunigen. Über ein Jahrzehnt nach 9/11 wird sich auch Deutschland der Gefahr durch den islamistischen Terror bewusst.
Spanien erlebte diesen Weckruf bereits am 11. März 2004, als in Madrid mehrere Züge in die Luft flogen. Das Land betreibt seit langem eine umfangreiche Abschiebepraxis. Im vergangenen Jahr wurden über 3000 Marokkaner ausgewiesen. Umso erstaunlicher scheint es, dass der marokkanische Hassprediger Abdelbaki S. in einer katalanischen Kleinstadt predigen und eine Terrorzelle mit elf Jugendlichen rekrutieren konnte, die vergangene Woche in Barcelona zuschlugen. Abdelbaki war bereits seit 2006 aktenkundig. Er verkehrte im Dunstkreis einer Gruppe, die Jihadisten für den Irak rekrutierten. Später musste er ins Gefängnis, weil er Drogen von Marokko nach Spanien schmuggelte. Hinter Gittern freundete er sich mit einem Attentäter des 11. März an. Warum er nach seiner Haftstrafe in dem EU-Land noch ein Gastrecht genoss, ist unverständlich.
Kritiker mögen einwenden, dass auch eine konsequente Abschiebepraxis das Terrorproblem nicht löst. Damit haben sie natürlich recht. Es gibt genügend Gefährder, die eine europäische Staatsbürgerschaft besitzen. Ihre Zahl muss durch Präventions- und Deradikalisierungsprogramme vermindert werden. Dennoch kann die Bedrohungslage durch die Abschiebung von Ausländern signifikant gesenkt werden. In Deutschland gibt es momentan rund 600 Gefährder, 250 von ihnen haben einzig einen ausländischen Pass – also über 40 Prozent. Sie hassen die freiheitliche Ordnung ihres Gastlandes. Das Leben der «Ungläubigen» scheint ihnen wenig wert zu sein. Dafür verdienen sie weder Toleranz noch Gnade.

KOMMENTAR: Hoffentlich wird die Praxis bei kriminellen Asylbewerbern auch angepasst. Da besteht Nachholbedarf.

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